Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und wird je nach Produkt vom Hersteller gesondert angegeben.
Fur uns als Verbraucher ist jedoch der Gewährleistungsanspruch nach dem BGB ausschlaggebend; dieser beträgt in der Regel bei Neugeräten 2 Jahre. Wichtig ist, dass dieser gegenüber dem Verkäufer und nicht dem Hersteller (ausser der Hersteller ist zugleich der Verkäufer) geltend gemacht wird, sofern keine anderen Regelungen seitens des Herstellers in den Garantiebedingungen genannt werden.
Sollte nach Ablauf der Gewährleistungsfrist eine Schaden am Gerät auftreten, der Bestandteil der Herstellergarantie ist UND diese länger als die gesetzliche Gewährleistungsfrist angesetzt ist (bei Monitoren z.B. meistens 3 Jahre, wovon die ersten 2 Jahre im gewährleistungsrecht aufgehen) dann kann man sich im 3. Jahr direkt an den Hersteller bzw. eine von ihm genannte Servicestelle wenden.
Genauer steht das aber in den jeweiligen Garantiebedingungen, die jedem Neugerät beiliegen müssen. Da gibts ganz unterschiedliche Vorgehensweisen.
Rechtlich verbindlich sind jedoch nur die 2 Jahre aus dem BGB, nachzulesen §§433 ff
2007-01-23 22:33:58
·
answer #1
·
answered by Severus 3
·
0⤊
0⤋
Die gesetzliche Garantie, also wenn nichts anderes vereinbart ist, sind zwei Jahre. Darüber hinaus gilt das, was vereinbart wurde, siehe Garantieurkunde. Ausgenommen sind normale Verschleissteile.
2007-01-24 06:13:19
·
answer #2
·
answered by Gruseleule 6
·
1⤊
0⤋
Meistens 3 Jahre
2007-01-24 06:10:07
·
answer #3
·
answered by joesey1386 7
·
1⤊
0⤋
gerade gefrierschrank gekauft,2 jahre garantie,kann man aber auch verlängern,kostet dann aber
lg Luzia
2007-01-24 07:07:26
·
answer #4
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Meines wissens nach EU- weit 2 Jahre (ausgenommem Verschleisteile), es sei denn man hat eine längere Garantie vereinbart, ist aber auch teurer, und bieten nicht alle an.
2007-01-24 06:32:52
·
answer #5
·
answered by Mandy 1
·
0⤊
0⤋
normalerweise 24 monate, kassenbon ist nicht unbedingt erforderlich wenn du einen zeugen hast der bestätiger kann, dass die ware dort gekauft wurde. verpackung muss auch nicht zwingend aufgehoben werden. mfg, eine verkäuferin
2007-01-24 06:26:16
·
answer #6
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
2 Jahre
2007-01-24 06:13:29
·
answer #7
·
answered by Mary 3
·
0⤊
0⤋
EU-weit sind 2 Jahre vorgeschrieben. Kann aber auch länger sein...dann allerdings freiwillig!
2007-01-24 06:11:50
·
answer #8
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋