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2007-01-23 21:58:30 · 14 antworten · gefragt von sakrileg45 1 in Reisen Großbritannien London

14 antworten

Durch Geburt im Inland wird ein Kind Deutscher, wenn ein Elternteil zu dieser Zeit seit 8 Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 4 Abs. 3 StAG).
Kinder, die auf diese Weise die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, haben in der Regel mindestens eine weitere Staatsbürgerschaft. Zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr müssen sie gem. § 29 StAG gegenüber der Staatsbürgerschaftsbehörde erklären, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen oder die andere Staatsangehörigkeit vorziehen (Erklärungspflicht).

Außerdem gilt:
* Durch Geburt wird ein Kind Deutscher, wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit Deutscher ist.
* Ein Findelkind, das im Inland aufgefunden wird, gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Kind eines Deutschen.
* Durch Geburt im Ausland erwirbt das Kind eines Deutschen jedoch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn

o dieser deutsche Elternteil selbst am 1. Januar 2000 oder später im Ausland geboren wurde und
o weiterhin dort lebt und
o das Kind sonst nicht staatenlos wäre.

2007-01-23 22:03:42 · answer #1 · answered by quatronuevo 6 · 11 0

Nein. Nicht automatisch! In Deutschland geborene Kinder von Türken sind z.B. türkische Staatsbürger.

2007-01-23 22:01:38 · answer #2 · answered by Anonymous · 4 0

nein, man benötigt deutsche Eltern, dann ist man Deutscher egal wo man geboren ist.

2007-01-23 22:02:41 · answer #3 · answered by Anonymous · 2 0

wenn man in Deutschland geboren wird und mindestens ein Elternteil Deutscher ist hast du bis zum 16ten Lebensjahr doppelte Staatsangehörigkeit, danach muss man sich entscheiden ,welche man haben möchte

2007-01-23 22:04:10 · answer #4 · answered by little hawk 6 · 1 0

leider nein. In Deutschland gilt das " Recht des Blutes", d.h. man ist dann Deutscher, wenn mind. ein Elternteil die deutsche Staatsangehoerigkeit hat.

Mann kann aber als Kind Deutscher Eltern, wenn man z.B. in UK geboren wird, sowohl die deutsche als auch die britische Staatsangehoerigkeit haben.
Dort gilt das "Recht des Landes"

2007-01-24 14:34:12 · answer #5 · answered by Heide G 3 · 0 0

Nein. Das "Territorialprinzip" gilt zwar in manchen anderen Ländern, aber nicht in Deutschland.
Hier gilt das "Abstammungsprinzip".

2007-01-23 22:17:56 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

nein, das ist in amerika und anderen ländern der fall, hier müssen deine eltern die deutsche staatsangehörigkeit haben.

2007-01-23 22:09:18 · answer #7 · answered by Alter Ego 7 · 0 0

Ja, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt in Deutschland seinen rechtmäßigen Aufenthalt hat.

Meine Tochter ist deutsche Staatsbürgerin, da in Deutschland geboren. Ihre Eltern sind beide nicht deutsche Staatsbürger, aber unsere Staatsbürgerschaft hat sie auch noch dazu. Wenn sie 18 Jahre alt ist, muss sie sich für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Dieses Recht wurde 1998 eingeführt und ich finde das gut so!

2007-01-23 22:09:12 · answer #8 · answered by Christine 5 · 0 0

Erst mit annahme der Staatsbürgerschaft

2007-01-23 22:06:23 · answer #9 · answered by teerteufel 2 · 0 0

Nein, man muss zumindest ein Deutsches Elternteil haben.

2007-01-23 22:05:53 · answer #10 · answered by andrea T 4 · 0 0

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