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22 antworten

vollzeitarbeit

2007-01-23 07:58:26 · answer #1 · answered by Anonymous · 3 0

vOLLZEIT

2007-01-23 16:03:26 · answer #2 · answered by edelblume 5 · 3 0

Wenn ein Kind das 12. Lebensjahr erreicht hat, kann die Mutter Vollzeit arbeiten gehen, so die allgemeine Richtlinie der deutschen Gerichte.

Sonderregelungen wären gegeben, wenn das Kind zum Beispiel behindert wäre oder ähnliches.

2007-01-23 16:01:32 · answer #3 · answered by bastelbetty 3 · 3 0

Ab 12. Lebensjahr Vollzeit.

2007-01-23 16:00:16 · answer #4 · answered by Schnecke 5 · 3 0

vollzeit wäre zumutbar . mfg

2007-01-23 16:00:03 · answer #5 · answered by Anonymous · 3 0

1. Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit
Der das Kind betreuende Elternteil erhält von seinem geschiedenen Ehegatten während der Zeit der Kinderbetreuung so lange den sog. Betreuungsunterhalt, bis er durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wieder selbst für sich sorgen kann. Zu der Frage, ab wann ein kinderbetreuender Ehegatte wieder erwerbstätig werden muss, gibt es eine gefestigte Rechtsprechung. Danach kann dem Ehegatten, der ein Kind betreut, unabhängig von den konkreten Kinderbetreuungsmöglichkeiten vor Ort, eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden, bis das Kind etwa acht Jahre alt ist. Ist das Kind zwischen acht und elf Jahre alt, kommt es auf den konkreten Einzelfall an, ob eine Teilzeittätigkeit aufgenommen werden muss. Bei einem elf- bis ca. fünfzehnjährigen Kind ist nach der Rechtsprechung in der Regel eine Teilzeittätigkeit - wenn auch nicht unbedingt eine Halbtagsstelle - zumutbar. Erst wenn das Kind ca. 16 Jahre alt ist, muss der kinderbetreuende Ehegatte eine Vollzeitbeschäftigung aufnehmen. Diese von der Rechtsprechung entwickelten Altersgrenzen für die Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit werden der heutigen Realität mit einer hohen Erwerbstätigenquote bei Frauen und immer besseren Möglichkeiten der Kinderbetreuung nicht mehr gerecht.

Konkret: Ist eine Übermittagbetreuung in der Schule vorhanden, kann von dem kinderbetreuenden Elternteil künftig durchaus früher als heute die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit erwartet werden, damit er jedenfalls zum Teil selbst und eigenverantwortlich seinen Unterhalt bestreiten kann. Auch zukünftig kommt es aber immer auf den Einzelfall an, also darauf, ob das Kind einfach oder schwierig ist, ob es ständige Hilfe bei den Schularbeiten braucht oder sie eigenständig erledigen kann, ob der Hort nach der Schule problemlos zu erreichen ist u.s.w.

2007-01-24 11:49:23 · answer #6 · answered by Alexandra T 2 · 1 0

Vollzeit natürlich!

2007-01-24 06:53:48 · answer #7 · answered by Christine 5 · 1 0

bei einem 14 jaehrigen Kind denke ich, dass Vollzeittaetigkeit durchaus zumutbar ist.

Ich hab z.B. mit 14 Jahren seinerzeit meine Lehre begonnen und eine 13 jaehrige kann auch ruhig nachmittags alleine bleiben.

bin ne Frau und keine Mann, aber ich hab kein Verstaendnis dafuer, das gesch. Frauen mit Kinder im dem Alter nicht vollzeit arbeiten koennen. Ich konnte es, obwohl verheiratet.

2007-01-23 17:14:54 · answer #8 · answered by Heide G 3 · 1 0

Die Tochter ist ja wohl alt genug um ein paar Stunden ohne Mutter auzukommen. Also Vollzeit.

2007-01-23 17:01:33 · answer #9 · answered by CiaoBello 7 · 1 0

Vollzeit,was denn wohl sonst?!!!

2007-01-23 16:49:43 · answer #10 · answered by Fritz 4 · 1 0

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