English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

11 antworten

Keine. Es sei denn, du kommst mit deinen Einnahmen (Umstatz = ca. 25.000 Euro) an die Gewerbesteuerpflichtigkeit.
Ansonsten immer schön die Einnahmen beim Finanzamt angeben. Wichtig ist, dass du die Einnahmen versteuerst.

Wieso krieg ich hier einen Daumen runter? Quelle: eigene Erfahrung.
Außerdem geht es ihm wohl nicht um die 20,- Euro für den Gewerbeschein, sondern um alles was dranhängt, wenn man sich den besorgt. IHK bzw. Handwerkskammer und wer noch alles kommt und Geld haben will.

2007-01-23 01:56:34 · answer #1 · answered by reikianer 4 · 0 1

Es kommt wohl darauf an, was für ein Gewerbe du betrieben hast.
Bei sehr hohen Einnahmen könnte schlimmstenfalls die Steuerhinterziehung angeklagt werden.
Da steht Geldstrafe und auch unter Umständen Haft an.

Mein Tip: Nicht hier fragen, sondern einen Anwalt!

2007-01-23 10:04:22 · answer #2 · answered by goldbach_trockenbau 2 · 1 0

Schau in die Gewerbeordnung. Dann weisst du was auf dich zukommen kann

2007-01-24 06:55:23 · answer #3 · answered by Stefan H 7 · 0 0

Das kann unter Umständen sehr Teuer werden,kommt auf die
Arbeit an,und den Umsatz den du erzielt hast.Steuerberater
oder Handwerkskammer fragen.

2007-01-23 10:43:43 · answer #4 · answered by akdeniz 5 · 0 0

Strafverfolgung und Überprüfung durch das Finanzamt. Außerdem bei bestimmten Branchen Nachforderungen der IHK bzw. Handwerkskammer. Ordnungswidrigkeiten bei geringen Vergehen liegen bei ca. 1500€ Geldstrafe plus Verfahrenskosten.
Ein Gewerbeschein liegt bei ca. 20,00€

2007-01-23 10:20:58 · answer #5 · answered by Rainer Kde 2 · 0 0

Eine genaue Auskunft bekommst Du beim Steuerberater,
Finanzamt oder Gewerbeamt.
Ich meine auch - keine Folgen, weil die Einnahmen wohl zu gering sein werden.

.

2007-01-23 09:59:10 · answer #6 · answered by Vadder Abraham 6 · 0 0

Das gibt nicht unbedingt folgen. Das liegt im ermessen des Sachbearbeiters des Ordnungsamt.
Wenn es passiert ist dann ruhiges gespräch mit den Leuten führen.

Du musst die Einnahmen dann auf jeden fall nachversteuern.

Die Behörden wissen dass das viele es erstmal probieren ob es überhaupt klappt.

2007-01-23 09:56:35 · answer #7 · answered by dachhase2000 4 · 0 0

gibt ein Bußgeld

2007-01-23 09:55:06 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

sehr teuere unter umständen

2007-01-23 09:53:31 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

dann bezahlst halt strafe so ein gewerbeschein kostet nicht die welt also besorg dir einen

2007-01-23 09:52:33 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

Wird wahrscheinlich wie "Schwarzarbeit" behandelt, wobei man als Möchtegern-Arzt wahrscheinlich eine höhere Strafe bekommt, als ein Möchtegern-Schuster.

2007-01-23 10:00:45 · answer #11 · answered by |eve| 7 · 0 1

fedest.com, questions and answers