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15 antworten

derjenige bezahlt, dem die Spülmaschine gehört. Ausnahme, wenn in Deinem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel drin ist.

2007-01-23 01:21:21 · answer #1 · answered by Lalelu 4 · 0 0

Das zahlt der, dem sie gehört.
Wenn sie in der Wohnung drin war, gehört sie dem Vermieter und dann muß er die Reparatur bezahlen.
******* Diese Antwort ist zu 100 % richtig!!!
Welche Oberi.d.ios geben hier Daumen runter???
Sind wir geade wieder in der Kinderstunde????????

2007-01-22 23:59:41 · answer #2 · answered by ? 6 · 7 3

Ist sie Bestandteil der Wohnung - der Vermieter.
Hast Du sie gekauft - Du selber .


.

2007-01-22 23:59:51 · answer #3 · answered by Vadder Abraham 6 · 3 0

Wurde die Maschine mit vermietet oder ist sie von alten Mieter stehen geblieben und wurde Dir geschenkt? Steht sie mit im Vertrag oder war sie in einer Anzeige mit erwähnt.?
Bei vermietet muß derVermieter übernehmen wenn die Reparatur über 75 € kostet. Der Vermieter muß Dir auch eine neue hinstellen, wenn die Reparatur nicht mehr lohnt.

2007-01-23 00:17:23 · answer #4 · answered by Sprendlinger 7 · 1 0

Der Besitzer, es sei den der Mietvertrag regelt es anders

2007-01-23 00:11:40 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 0

Wenn die Maschine Teil der Mietsache ist, muss der Vermieter die Reparatur übernehmen.

2007-01-22 23:59:26 · answer #6 · answered by Anonymous · 2 1

Sieh in Deinem Mietvertrag rein, da steht es drin.

2007-01-23 00:41:50 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

ím normal fall der vermieter wenn sie nicht umtwillig kaputt gemacht wurde

2007-01-23 00:36:56 · answer #8 · answered by daniela s 1 · 0 0

Wenn deine Spülmaschine zum Mietobjekt gehört, dann musst du den Defekt dem Vermieter mitteilen und dieser erteilt dann einer Firma den Reparatur-Auftrag.

Wenn sich herausstellt, dass der Defekt auf falsche Handhabung zurückzuführen ist (halbes Schnitzel auf dem Teller gelassen und mitgespült), dann musst Du für die Kosten aufkommen.
Wenn es ein Bagatell-Schaden ist, kommt es auf deinen Mietvertrag an. (Manche Verträge beeinhalten eine Klausel, die besagt, dass man kleinere Reparaturen bis zu einem Betrag X selber trägt)
Ist es ein größerer Schaden, der nicht auf falsche Handhabung schließen lässt, muss er zahlen.

2007-01-23 00:17:24 · answer #9 · answered by Anonymous · 1 1

Im Mietvertrag steht drinnen, bis zu welchem Betrag ein Mieter Reperaturen in der Wohnung selber tragen müssen.
Ist der Reperaturbetrag unter diesem Betrag, trägt der Mieter die Reperaturkosten, sonst der Vermieter.

Generell gilt aber, daß vor einer Reperatur der Vermieter informiert werden sollte. Es kann vorkommen, daß der Vermieter die Möglichkeit hat, einen Handwerker zu besorgen, der die Reperatur günstiger macht, als wenn man den Handwerker selber kommen läßt.

2007-01-23 00:15:54 · answer #10 · answered by Anonymous · 1 1

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