English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Wir sind im Dezember 05 in unser neues Haus gezogen. Nach und nach fallen uns immer mehr Mängel auf, die wir bei der Bauabnahme nicht gesehen hatten. Zum Beispiel sind die Wasseranschlüsse an der Badewanne vertauscht (rechts warm, links kalt). Wir haben immer gedacht unser Brausethermostat sei kaputt daher haben wir es nicht sofort bemerkt. Auch sind fast alle Fensterbänke im Haus und Draußen schief. Das sind teilweise 3 cm Unterschied. Und die Abluftpfanne auf dem Dach ist auch viel zu klein. Das sind nur ein paar der Mängel. Wir haben die Baufirma schon oft darauf hingewiesen aber nichts passiert. Haben wir überhaupt ein Recht darauf, daß die Firma im Nachhinein die Mängel noch beseitigt? Oder ist mit dem Rest der Bezahlung auch der "Garantieanspruch" erloschen? Immerhin haben wir doch für ein intaktes Haus bezahlt. Wie seht ihr das?

2007-01-22 03:44:24 · 6 antworten · gefragt von Schmusenase 2 in Haus & Garten Wartung & Reparatur

6 antworten

Bei der Abnahme nach BGB gehen die Beweispflichten an den Käufer über. Alles das was bei der Abnahme übersehen wurde, muß der Käufer nach der Abnahme beweisen.

Am besten einen Gutachter für Schäden am Gebäude (Name und Tel.Nr. über die IHK) beauftragen und die ganzen Mängel festhalten lassen. Für den Gutachter schreibt ihr vorher alles zusammen, was Euch aufgefallen ist. Mit diesem Gutachten geht ihr dann zu einem Fachanwalt für Baurecht oder Haus und Grund. Alles andere wirkt bei den Baufirmen nicht.
Baumängel können innerhalb von 5 Jahren geltend gemacht werden.

2007-01-23 02:20:37 · answer #1 · answered by Lalelu 4 · 0 0

Wenn ihr nach dem BGB gebaut habt, habt ihr ein anrecht auf 5 Jahre Garantie. Nach VOB sind es 2 Jahre !
versteckte mangel kann man sogar länger beanstanden ?
dafür brauch man dann aber einen Gutachter.

Du hast zb. einen mangel angegeben das die Abluftpfanne zu klein ist ?
Das sind doch genormte Teile, wie kann das zu klein sein ?
ich verstehe nicht wie du das meinst !

Habe da noch eine Frage, habt ihr das von einen Bauträger oder vom Bauunternehmer direkt bauen lassen ?
Schreibe mal, dann kann man genauer Antworten oder mache einfach mal eben eine Mail. Bin aus der Baubranche !

2007-01-22 11:54:02 · answer #2 · answered by dachhase2000 4 · 2 0

Gewährleistungsanspruch ist unabhängig von der Zahlung.
Aber nach Abnahme des Baus können nur noch versteckte Mängel (bei Abnahme nicht zu sehen) reklamiert werden. Die beschriebenen sind aber eher nicht versteckt. Muß man wohl sagen, hättest Du gesehen, wenn Du gekuckt hättest. Aber besser Rechtsanwalt fragen !!
Zurückbehaltung von Geld ist immer gutes Druckmittel, wenn Mängel klar sind.
Wenn man aber abnimmt und sein ok gibt kann das nicht sein.
Straft nämlich auch die`'mängelfreien Handwerker', und von denen sollte es mehr geben viele, viele...
Kai R hat da sicher nicht Recht mit 'immer Geld zurückbehalten'.
Wenn Du im Recht bist mußdie Baufirma nacharbeiten, aber wenn die nicht kommen, muß man Rechtsanwalt und sogar Gericht bemühen.

2007-01-22 12:08:20 · answer #3 · answered by mabasoft01 4 · 0 0

natürlich habt Ihr Gewährleistung. Das ist sogar gesetztlich geregelt. Normalerweise hält man sogar einen Teil der Zahlungen als Sicherungseinbehalt zurück.

Mein Tipp: wenn es so viele Mängel sind, dann sind da bestimmt noch mehr. Lasst erst mal eine Beweissicherung durch einen Bausachverständigen machen. Ggf. tut es schon ein pensionierter Polier der lange auf dem Bau gearbeitet habt.

Dann lasst Ihr Euch rechtlich beraten. Bei www.frag-einen-Anwalt.de kostet so etwas 20 - 40 Euro. Damit geht ihr dann auf die Baufirma zu. Dazu müsst ihr schriftliche Fristen setzen und Eure Rechte durchsetzen. Dann klappt das schon.

2007-01-22 11:52:05 · answer #4 · answered by Raik 7 · 0 0

nimm einen anwalt und ich glaube der hausverkäufer haftet bis zu 10 jahren für mängel

2007-01-22 11:49:54 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Immer dasselbe Gesülze einiger mickrigen Zeitgenossen..... BGB... blahblah Rechtsanwälte einschalten blahblah Ganz einfach mal mit dem Bauunternehmer oder dem Architekten darüber sprechen und darauf hinweisen das es so nicht in Ordnung ist - Kann von daher die Frage nicht nachvollziehen. Wie gesagt: Mensch bleiben, und nicht plötzlich einen auf komischen, wichtigen Zwerg bzw. Mini-Advokat machen.

2007-01-22 12:20:00 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 1

fedest.com, questions and answers