Im deutschen Recht ist das Persönlichkeitsrecht als solches nicht ausdrücklich geregelt.
Zunächst wurden lediglich einzelne besondere Persönlichkeitsrechte wie das Recht auf Achtung der Ehre, das Namensrecht oder das Recht am eigenen Bild ausdrücklich gesetzlich geregelt.
Zunehmend zeigte sich jedoch, dass damit kein umfassender Schutz gegen die zunehmenden Beeinträchtigungen des persönlichen Lebens- und Freiheitsbereichs gewährt werden konnte.
Seit den 1950er Jahren wurde deshalb in richterlicher Rechtsfortbildung das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) mit einem umfassenden Persönlichkeitsschutz aus Art. 1 Abs. 1 (Menschenwürde) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit) abgeleitet, das heute als Gewohnheitsrecht anerkannt ist.
Dieses Recht auf Informationelle Selbstbestimmung (RIS) wurde hauptsächlich durch das BVerfG-Urteil (Volkszählungsurteil) aus dem Jahr 1979 begründet. Hierunter fällt insbesondere der Datenschutz und die Intimsphäre.
2007-01-22 02:56:20
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answer #1
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answered by teerteufel 2
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Persönlichkeitsrechte sind umfassende Rechte auf Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit, aus dem einzelne Spezialrechte folgen. So zb. das Recht am eigenen Bild, das Recht auf Achtung, der Ehre (Ehrenschutz), das Namensrecht, der Schutz von Geisteswerken, geregelt u.a. im BGB und im GG. Bei rechtswidriger und schuldhafter Verletzung des Persönlichkeitsrechtes entstehen Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und auf Schadensersatz.
2007-01-22 03:28:32
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answer #2
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answered by rronny 7
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Im Wesentlichen die Rechte, die in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes beschrieben sind. Hinzu kommt noch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz), das aber noch keinen Eingang ins GG gefunden hat.
2007-01-22 02:52:21
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answer #3
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answered by Lucius T Fowler 7
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suchmaschine (google oder yahoo)
Pesönlichkeitsrechte eingeben angebot anglicken und gut is
2007-01-22 02:50:38
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answer #4
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answered by dirk h 5
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