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Kann man eigentlich rechtlich belangt werden, wenn man von einem Versandshop aus dem Netz einen indizierten Film kauft, oder ist nur der Verkäufer zu belangen und man hat Glück...

2007-01-21 07:43:49 · 6 antworten · gefragt von wassermann_01 2 in Unterhaltung & Musik Filme

6 antworten

Indizierte Filme sind nicht verboten. Diese dürfen nur nicht öffentlich (Schaufenster, Regal etc.) ausgestellt werden. Du musst dich direkt an einen Verkäufer dieser Abteilung wenden und danach fragen. Das ist legal. Das nennt sich dann "unter der Ladentheke". Illegal wird es erst, wenn du diesen Film einem minderjährigen gibst.

2007-01-21 10:19:50 · answer #1 · answered by dalymow 4 · 1 0

Indiziert bedeutet nur , das die Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren nicht gestattet ist , daher ist es nicht illegal. Nur wenn ein Film aufgrund seines Inhaltes beschlagnahmt wurde ist es illegal. Zu diesem Thema gibt es noch eine interessante Tatsache. Jeder Film der von der FSK nicht geprüft worden ist erhält eine FSK18. Das bedeutet von diesem Standpunkt aus , wäre jeder Gartenparty-Film den du privat aufnimmst und vorführst eigentlich ab 18 ist. Aber das wäre nur so wenn man es übertrieben genau nehmen würde. Gesetze sind nunmal nicht für jede Situation geschrieben. Und es gibt auch soetwas wie Kulanz-Recht

2007-01-28 10:14:06 · answer #2 · answered by MarioAcosta 2 · 0 0

bestellen kannst du aus England, USA, Österreich oder Italien.

Gehe zu Ebay England oder Italien, das ist überhaupt kein problem. niemand interessiert sich dafür, ob du sie bestellt hast ! das ist doch private Gelegenheit !

die verstehen sowieso kein deutsch.

2007-01-21 09:07:09 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Ähm indizierte Filme sind nicht verboten sie dürfen bloß nicht Jugendlichen unter 18 Jahren zugänglich gemacht werden was du wahrscheinlich meinst sind beschlagnahmte und da kannst du belangt werden.

2007-01-21 08:46:57 · answer #4 · answered by RicciHouse 6 · 0 1

Ich glaube auch das du oder eben generell der Käufer mitbestraft wird. Ist ja beim Kauf von Plagiaten im Ausland auch so, der Käufer hat es nicht produziert, der Erwerb reicht schon um belangt zu werden. Die Ausrede:" Aber ich wußte nicht das das verboten ist!" wird da wahrscheinlich nicht viel helfen...:)

2007-01-21 08:29:28 · answer #5 · answered by scarlett_funkelstern 2 · 0 1

ja, wenn du pech hast, ist die ware weg und du hast ein strafverfahren am hals.

2007-01-21 07:55:15 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 1

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