Gibt eine sehr gute Seite zum Thema. Da werden einige Beispiele zur Veranschauchlichung aufgeführt: http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/jobs_und_mehr/job_aktuell/schwarzarbeit/gesetz.jhtml?rubrikenstyle=jobs_und_mehr&rubrikenstyle=jobs_und_mehr
Beispiel von der Seite:
Wenn die Zahlungen für eine Tätigkeit nicht im Verhältnis zur geleisteten Arbeit stehen, dann ist es Nachbarschaftshilfe", erklärt Ines Graf. Über einen höchstzulässigen Stundenlohn steht allerdings nichts im Gesetz. Klar sei, dass man Kollegen oder Freunden beim Umzug oder Tapezieren helfen kann, ohne dafür bekommenes Geld versteuern zu müssen. Das ist ist legale Hilfe. Bietet man aber seine kräftigen Arme jeden Samstag für Umzüge oder handwerklichen Tätigkeiten an, dann sind die Einnahmen für selbständige Arbeiten zu versteuern.
Die Selbsthilfe beruht auf Gegenseitigkeit. In einer Reihenhausanlage kann der Fliesenleger die Bäder fertig machen, während der benachbarte Elektriker die Leitungen für alle verlegt. Wichtig: Es dürfe kein Geld fließen, so Ines Graf. Einnahmen müssten nämlich versteuert werden.
2007-01-20 18:20:07
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answer #1
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answered by tippfeler 6
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Bei nachbarschaftshilfe bekommt man kein geld, bei Schwarzarbeit entgegen schon!!
Nein, er darf dir sicher helfen!
2007-01-21 01:51:39
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answer #2
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answered by LordRoosenbeet 2
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Wenn Euch ein Freund beim Pflastern unentgeltlich hilft, ist das mit Sicherheit Nachbarschaftshilfe. Wird bei uns in der Gegend nur so gemacht, und gibt nie Probleme. Und, nein, Nachbarschaftshilfe ist nicht anmeldepflichtig. Wo denn auch? Es gibt keine Bundeshilfsbehörde, oder sowas.
2007-01-21 01:55:55
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answer #3
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answered by Lucius T Fowler 7
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hallo,
Eurer "Bekannter" kann ohne Sorge Eure Einfahrt und/oder auch Eure Zuwegung fachgerecht pflastern.
Diese Arbeit fällt unter dem Begriff "gegenseitige Selbsthilfe" im Sinne der Eigenleistung bei selbstgenutzter Immoblie. Eurer "Bekannter" braucht nicht für eine warme Mahlzeit zu arbeiten, sondern kann durchaus einen angemessenen Lohnausgleich vereinbaren. (i.d.R. bs max 15,00 € / Std. oder Festpreisvereinbarung) Die Vereinbarung sollte jedoch so abgefasst sein, daà Ihr bei dem Bekannten ebenfalls eine Selbsthilfearbeit ausführen wollt, die jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht ansteht. Die Vereinbarung dient damit lediglich einer später korrekten Abrechnung Eurer gegenseitig geleisteten Arbeiten.
Allerdings ist es ratsam, bei der Bau-Berufsgenossenschaft abzufragen, ob Eurer "Bekannter" an Eurem Hause für die möglichen 3-4 Tage der Beschäftigung eines gesonderten Versicherungsschutzes bedarf. (Mit dieser Meldung legalisiert sich auch die Beschäftigung gegenüber den Behörden)
Anm.: Seht bitte in Euren Baugenehmigungsunterlagen das Merkblatt über den Nachweis der Versicherungspflicht der an Eurem Bau - auch vorübergehend - beschäftigten Personen genauer an.
Viel Erfolg und gutes Gelingen
mfg
omelli8
2007-01-21 02:53:11
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answer #4
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answered by Anonymous
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Schwarzarbeit ist eine Dienst- oder Werkleistung gegen Entgelt ohne ordnungsgemäße Meldung, ohne staatliche Abgaben abzuführen oder ohne dass der Auftragnehmer die notwendigen gewerbe- oder handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Dabei werden die Verträge in der Regel mündlich abgeschlossen und das Entgelt bar gezahlt. Schätzungen über den Anteil von Schwarzarbeit am gesamten Bruttoinlandsprodukt (BIP) in westeuropäischen Volkswirtschaften schwanken stark zwischen 0,5 und 20 Prozent für einzelne Länder.
Schwarzarbeit ist ein Teil der Schattenwirtschaft, wird aber unzulässigerweise nicht selten mit dieser gleichgesetzt.
Dienst- oder Werkleistungen:
...unter Verstoß gegen Steuerrecht ...unter Verstoß gegen Sozialversicherungsrecht ...unter Umgehung der Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeits- und Sozialamt, ...Ausübung eines Gewerbes/Handwerks ohne Gewerbeanmeldung /Eintragung in die Handwerksrolle ...Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner sowie in Form der Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeit oder Selbsthilfe bleiben weiterhin zulässig, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind.
2007-01-21 02:29:03
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answer #5
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answered by Hirni, the brain 3
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Freu dich, dass sind Freunde.
Natürlich ist das Nachbarschaftshilfe, ihr müsst nichts anmelden oder beachten, wenn es sich um eurer privat Grundstück handelt und Ihr kein unnötigen Krach verursacht.
Der Unterschied zu Schwarzarbeit ist, dieser Arbeiter ist nicht versichert und hat keine Arbeitserlaubnis ect., da aber euer Freund bereits im Straßenbau tätig ist, hat er eine Versicherung und Erlaubniss. Sollte ihn etwas bei dieser Arbeit passieren, was ich nicht hoffe, ist er wenn vorhanden bei eurer Unfallversicherung mit versichert. Also keine Sorge,
Macht euch einen schönen Tag und viel Spass bei der Gestaltung.
2007-01-22 04:36:42
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answer #6
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answered by engel210303 2
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Bei Schwarzarbeit machst du mit dem Schwarzarbeiter einen mündlichen Vertrag, dass er gegen einen Lohn etwas für dich tut. Das ist strafbar!!Weil du keine Sozialabgaben und dein Arbeiter keine Steuern abführt.
Bei Nachbarschaftshilfe hilft dir ein Bekannter oder Freund bei einer Arbeit ohne dass ein Lohn vereinbart wurde. Niemand hindert dich allerdings deinem Freund in anderer Sache deinerseits hilfreich zur Seite zu stehen.
2007-01-21 05:01:47
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answer #7
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answered by Anonymous
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Du kannst eine Unfallversicherung für die Umbaumassnahmen an deinem Haus abschliessen und dort kannst du dann Freunde und Bekannte die dir helfen anmelden, dass diese versichert sind falls irgendwas dabei passieren sollte...
Da dein Freund das unentgeltlich macht, ist das aufjedenfall Nachbarschaftshilfe...
2007-01-21 04:22:42
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answer #8
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answered by ? 3
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es ist eindeutig nachbarschftshilfe..wenn die arbeit länger dauert und der leibe nachbar hartz4 empfänger ist,muss er das melden ,denn auch naturalien werden als geldleistung gewehrtet.
2007-01-21 03:36:10
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answer #9
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answered by Jürgen D 5
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Bei nachbarschaftshilfe bekommt man kein Geld,bei schwarzarbeit schon.
2007-01-21 03:17:12
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answer #10
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answered by Anonymous
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