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Wir haben eine Stellungnahme eines Unternehmens veröffentlicht. Darauf wurde das Unternehmen von dem Unternehmen, über das gelästert wurde, per einstweiliger Verfügung gezwungen, so etwas nicht wieder zu behaupten. Nun will uns das verklagte Unternehmen zwingen, die Online-Meldung, in der die beklagte Äußerung abgedruckt ist, aus dem Netz zu nehmen. Andernfalls würde man uns in Regres nehmen. Können Sie uns wirklich dazu zwingen? Die EV wurde doch nicht gegen uns erlassen!

2007-01-20 02:41:45 · 4 antworten · gefragt von bert_roesch 1 in Nachrichten & Medien Medien & Journalismus

4 antworten

Ich hoffe das sie ebenfalls eine Klage an den Hals bekommen den was sie gemacht haben ist laut Gesetz Rufmord.
Ein solches verhalten ist für das betroffene Unternehmen ein Todesstoß und die dort beschäftigten landen auf der Straße. Leider sind die Strafen für ihr verhalten noch viel zu Gering. Für ein solches verhalten müsste es Drastische Gefängnistrafen ohne jegliche Bewährung geben.
Durch ihr verhalten wird das Betroffene Unternehmen jetzt vermutlich alle Aufträge verlieren und somit keine Möglichkeit mehr haben den drohenden Ruin abzuwenden und den Betrieb zu retten.
Also hoffentlich bekommen sie viele Jahre Gefängniss und später kein Geld mehr. sie sollen merken wie es ist wenn man am Boden liegt und jeder auf ihnen rumtrampelt.

2007-01-20 02:56:52 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Das ist einfach die Verurteilung eines Unternehmens bevor es verurteilt wird, also Rufmord. Und das hat schwerwiegende Folgen fuer das Unternehmen zur Folge und zum Glueck dann auch fuer Dich. Hier wird ein massiver Schadensersatz zu leisten sein. Man sollte sich klar sein, dass es Grenzen gibt. Und die wurden hier eindeutig ueberschritten. Wichtigtuerei ohne Ueberlegung. Das geht einfach nicht und ich wuerde sehr sehr schnell eine Widergutmachung veröffentlichen.

2007-01-20 11:19:00 · answer #2 · answered by Helga M 5 · 0 0

Enthält die EV die Verfügung, bereits erschienene Meldungen zurückzuziehen, oder nur, keine weiteren derartigen Meldungen zu veröffentlichen? Das ist das Kaktus vertracktus bei der Sache.

Vernünftigerweise würde ich die Meldung aber löschen.

2007-01-20 10:58:25 · answer #3 · answered by Lucius T Fowler 7 · 0 0

Hi, ja...lasst es besser bleiben...du hast zwar nicht genau beschrieben worum es geht...aber prinzipiell muss man sagen, dass wenn ein Gericht eine Einstweilige Verfügung erläßt, dies auch für 3. Beteiligte zutrifft...also lasst es bleiben....man muss ja nicht abwarten bis ein Gericht einem dazu auffordert....
ich rate dir....lasst es bleiben...wenn einmal eine EV von einem Richter unterschrieben ergangen ist, zumal du davon Kenntnis hast, trifft dies auch auf dich zu...erspare dir Kosten...Regresspflicht! machs gut....

2007-01-20 10:56:59 · answer #4 · answered by angie48 6 · 0 0

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