Wir haben eine Stellungnahme eines Unternehmens veröffentlicht. Darauf wurde das Unternehmen von dem Unternehmen, über das gelästert wurde, per einstweiliger Verfügung gezwungen, so etwas nicht wieder zu behaupten. Nun will uns das verklagte Unternehmen zwingen, die Online-Meldung, in der die beklagte Äußerung abgedruckt ist, aus dem Netz zu nehmen. Andernfalls würde man uns in Regres nehmen. Können Sie uns wirklich dazu zwingen? Die EV wurde doch nicht gegen uns erlassen!
2007-01-20
02:41:45
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gefragt von
bert_roesch
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