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Mein Ex-Mann (Selbständig),sagte mir heute, dass er das erhaltene Kindergeld (2x154=308 Euro für unsere beiden Kinder) versteuern muss(angeblich 60%), obwohl er es an mich weiter überweist.
Kann es Möglich sein?
Meine Meinung:
Als "Einnahme verbucht- als Ausgabe verbucht= Durchgehender Posten"
Oder Irre ich mich da?
Seinen Angaben nach, soll ich mich an einen Steuerberater wenden- und seine Aussage dort prüfen lassen.
Habe in Deutschland/Belgien selbst keinen Anspruch auf Kindergeld.(Wohne in Belgien - Vater arbeitet in Deutschland+ versteuert dort sein Einkommen.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen?
Vielen Dank für alle rechts helfenden Hinweise- warte jetzt auf 4 Monate Kindergeld - mit der Begründung:
"Es sind die Steuern, welche ich die letzten Jahre dafür gezahlt habe."

2007-01-19 03:58:22 · 6 antworten · gefragt von Bea 3 in Sozialwissenschaft Soziologie

6 antworten

Der spinnt. Kindergeld ist nie steuerpflichtig gewesen.

Richtig ist, dass der Steuerfreibetrag, der für die Kinder Im steuerbescheid gewährt, gegen das Kindergeld aufgerechnet wird. Also somit als Beispiel
Freibetrag 1.000.- 2.000.-
Kindergeld 1.500.- 1.500.-
Rest Freibetrag 0.- 500.-

Also in jedem Fall das gesamte Kindergeld einfordern und ggf mit der Kindergeldkasse sprechen und das Geld an die Kinder auszahlen lassen.

2007-01-21 08:15:10 · answer #1 · answered by wendolin12207 4 · 0 0

Also wir müssen das Kindergeld nicht versteuern. Ich glaube der veräppelt dich.

2007-01-19 04:06:49 · answer #2 · answered by Sidanah_die_Froschkönigin 5 · 2 0

Kindergeld in Deutschland ist steuerfrei! Es gibt sogar eine Günstigkeitsprüfung! Das heisst, dass das Finanzamt prüft, ob ein steuerlicher Kinderfreibetrag vorteilhafter ist als indergeld. Ist aber nur bei wirklich sehr gutem Verdienst so. Also: Dein Mann spinnt...

2007-01-19 10:10:45 · answer #3 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Kindergeld ist eine steuerfreie Leistung vom Staat, mit dem das Existenzminimum der Kinder gedeckt werden soll. Neben dem Kindergeld gibt es noch den Steuerfreibetrag, der dann bei der Veranlagung zur einkommenstuer angerrechnt wird, wenn er sich besser auf die Einkommensteuer auswirkt, als das erhaltene Kindergeld. Unabhängig davon wird der Kinderfreibetrag bei der Berechnung von Sopliddaritätszuschlag und Kirchensteuer vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Also hat dein Ex steuerrechtlich sogar nochwas von seinen Kindern. Mein Tipp: Lass die Kinder auf Dich schreiben, wenn der sich so dumm anstellt! Tss..

2007-01-19 04:57:07 · answer #4 · answered by Knallerbse 2 · 0 0

Das Kind muss grundsätzlich seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Ausnahmsweise wird für ein Kind, das im Ausland lebt, Kindergeld gezahlt, wenn es im Haushalt des Berechtigten lebt, dieser Berechtigte in Deutschland Einkommenssteuer zahlen muss und es sich um ein Land der EU bzw. des EWR handelt. Ein geringeres Kindergeld wird außerdem für Kinder im Ausland gezahlt, die Kinder eines in Deutschland lebenden Arbeitnehmers aus Marokko, der Schweiz, der Türkei, Tunesiens oder aus dem ehemaligen Jugoslawien sind.

Soviel dazu, allerdings wenn er etwas versteuern muss, kann er dir ja eine Kopie darüber zusenden.

2007-01-19 04:16:53 · answer #5 · answered by fairyofnorth 5 · 0 0

Kann Ich mir nicht vorstellen!Bekomme auch Kindergeld und muß es auch net versteuern!!sorry,das Ich nicht wirklich helfen kann!Solltest doch schnellstens mal nen Steuerberater aufsuchen!!!Aber vieleicht hat jemand anders hier noch einen guten rat und weiß es 100% tig!!!

2007-01-19 04:11:50 · answer #6 · answered by Zack da bin Ich!!!!!DIE ERSTE!!! 5 · 0 0

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