Mein Ex-Mann (Selbständig),sagte mir heute, dass er das erhaltene Kindergeld (2x154=308 Euro für unsere beiden Kinder) versteuern muss(angeblich 60%), obwohl er es an mich weiter überweist.
Kann es Möglich sein?
Meine Meinung:
Als "Einnahme verbucht- als Ausgabe verbucht= Durchgehender Posten"
Oder Irre ich mich da?
Seinen Angaben nach, soll ich mich an einen Steuerberater wenden- und seine Aussage dort prüfen lassen.
Habe in Deutschland/Belgien selbst keinen Anspruch auf Kindergeld.(Wohne in Belgien - Vater arbeitet in Deutschland+ versteuert dort sein Einkommen.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen?
Vielen Dank für alle rechts helfenden Hinweise- warte jetzt auf 4 Monate Kindergeld - mit der Begründung:
"Es sind die Steuern, welche ich die letzten Jahre dafür gezahlt habe."
2007-01-19
03:58:22
·
6 antworten
·
gefragt von
Bea
3
in
Sozialwissenschaft
➔ Soziologie