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Wir haben vor 2 Wochen einen Mietvertrag unterschrieben und eben hat der Vermieter uns angerufen das wir die Wohnung bekommen(sie wollten noch eine Schufaauskunft abwarten,die sich allerdings etwas in die länge zog) mittlerweile haben wir noch einen Besichtigungstermin (am Freitag) für eine Wohnung die uns um einiges besser gefällt(die hätten wir eigentlich lieber) wenn das nun klappen würde.Kann ich ohne weiteres von dem anderen Mietvertrag zurücktreten und was kämen dann für kosten auf uns zu? der Mietvertrag wäre ab den 15.2 die Schlüssel bekämen wir zum 1.2 damit wir die Wohnung renovieren könnnen.

2007-01-17 07:41:14 · 13 antworten · gefragt von Anonymous in Haus & Garten Sonstiges - Haus & Garten

13 antworten

Viel kann er nicht verlangen, und warum der Vermieter überhaupt eine Schufaauskunft wollte ist mir schleierhaft.
Ich würde so argumentieren, dass ihr euch mittlerweile andersweitig umgesehen habt, da ihr solange nichts mehr gehört habt und Angst hattet nun doch nicht zum Zug zu kommen.
Fragt aber mal beim Mieterschutzbund nach, die haben da wesentlich mehr Ahnung.

Gruß
Franky

2007-01-17 07:47:41 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Hallo,
wenn ihr schon unterschriebn habt, könnt ihr glaub ich nicht einfach zurücktreten, sondern müsstet wahrscheinlich gemäß dem Vertrag kündigen. Da komt mindestens eine Monatsmiete auf euch zu, es sei denn der Vermieter ist ein ganz netter

2007-01-17 15:46:36 · answer #2 · answered by Marie 2 · 1 0

mieterveeine geben keine auskunft wenn kein mitglid bist.
ich bin mitglied und sage: ihr müßt ordentlich kündigen zum 15.03. die kündigungfrist beträgt 3 monate. wenn der vermieter stur ist, müßt ihr insg. 4 mieten bezahlen. ihr könnt nachmieter suchen, aber der vermieter muß nicht einverstanden sein. ich glaube nicht daß er nett ist (schufa). daher wenn ihr die 4 mieten zahlt, aufpassen ab wann er die wohnung neu vermietet. er darf nicht miete von euch und dem neuen mieter kassieren.
also: ausreden finden warum ihr nicht einziehen könnt.
4 mieten ist viel geld, aber dafür würdet ihr in der schöneren wohnung und um erfahrung reicher.

2007-01-20 22:34:19 · answer #3 · answered by ivana b 3 · 0 0

Wenn beide Seiten unterschrieben haben, ist der Vertrag gültig - mit und ohne Schufa- Wenn der Vermieter noch nicht unterschrieben hat ist der Vertrag noch nicht vollzogen, aber dann braucht Ihr eine leere Durchschrift, denn der vermieter kann ja schnell unterschreiben.
Es bleicht Euch nur übrig mit dem Vemieter zu sprechen. Vielleicht ist er kulant.

2007-01-18 02:43:18 · answer #4 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

Ich hätte vielleicht eine Idee, wie ihr aus der ganzen Sache herauskommen könnt. Habt ihr gewusst, dass die neue Vermieterin eine Schufa-Auskunft einholen will? Und seid ihr damit einverstanden gewesen?
Wenn dem NICHT so ist, würde ich sagen, ihr könnt zurücktreten. So viel ich weiß, darf die Vermieterin nicht ohne euer Einverständnis eine solche Auskunft einholen.
Aber auf alle Fälle würde ich entweder dem Mieterbund beitreten, der euch dann berät (und später in vielen Dingen, wie z.B. Nebenkostenabrechnung, behilflich sein kann), oder eine einmalige Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale einholen. Ich glaube, man kann das auch bei Gericht - kostet aber eine Gebühr.

2007-01-17 19:06:28 · answer #5 · answered by midumsarang 3 · 0 0

Ihr unterschreibt einen Mietvertrag ohne eine Kopie mit Unterschrift des Vermieters mit nach hause zu nehmen? Wie kann man nur?
Holt Euch jur, Rat und laßt die Finger von diesem Vermieter. Der wird Euch nur Ärger machen!
. Auskunft bei der Schufa einzuholen ist -in Zeiten der Mietnormaden - durchaus üblich.

2007-01-17 16:03:23 · answer #6 · answered by emilie 4 · 0 0

Also wenn Ihr vor 14 Tagen unterschrieben habt...wie kann das dann sein das er erst eben angerufen hat....normalerweise wartet man erst die Schufa ab und unterschreibt dann!!!! Was hätte der Vermieter denn gemacht wenn die Schufa negativ gewesen wäre...dann hättet Ihr ja schon unterschrieben und er hätte nichts mehr machen können! Und er hätte Euch als Mieter nehmen müssen...sehr unlogisch..

Theoretisch seid Ihr an den Mietvertrag gebunden...wenn Du Kündigst sind das 3 Monate Frist...das heißt 3 Monatsmieten!!!!!

Ich würde Lügen das sich die Balken biegen...das Dein Freund ( ? ) Arbeitslos geworden ist und das Ihr die Miete nicht mehr Zahlen könntet und und und...lass Dir was einfallen...Viel Glück

2007-01-17 15:56:28 · answer #7 · answered by Peppy 5 · 0 0

Fragt bitte noch mal beim Mieterschutzbund nach. Vielleicht geht auch eine Aufhebung, denn Ihr habt die Wohnung noch nicht übernommen. Sagt aber der Vermieterin bescheid, dass Ihr Euch schon nach etwas anderem umgesehen habt, so dass sie die Wohnung wieder anbieten kann. Vielleicht findet sie ja noch rechtzeitig jemanden, denn dann sollte keine Entschädigung nötig sein.

2007-01-17 15:55:58 · answer #8 · answered by > Beate < 6 · 0 0

Vertrag ist Vertrag. Vielleicht hast Du Glück, das der Vermieter mit sich reden lässt. Aber auch der Vermieter hat dadurch Unkosten (Er muss ja einen neuen Mieter suchen!).
Die wird er sich unter Umständen erstatten lassen. Damit musst Du rechnen. Trotzdem viel Erfolg.

2007-01-17 15:55:58 · answer #9 · answered by Stefan S 6 · 0 0

Soweit ich weiß kann man nach Unterschrift nicht mehr davon zurücktreten. Das einzige das ich an eurer stelle machen würde: Mit dem Vermieter noch einmal reden ob er vielleicht nicht noch einen Interessenten hätte oder ob ihr zurücktreten könnt auf Kulanz. Würde ihm vielleicht finanzielle Gründe nennen, nicht unbedingt das ihr einen andere Wohnung habt, oft lassen sich Vermieter darauf ein aus Angst dann keinen Mietzahlung zu bekommen. Ansonsten würde ich empfehlen (wenn ihr diese Wohnung auf keinen Fall wollt), sie gleich wieder zu kündigen und selbst einen Nachmieter zu suchen (Zeitungsanzeige), denn der Vermieter darf nur 3 Interessenten die ihr ihm vorschlagt ablehnen und zwar mit trifftigem Grund.
Aber zuerst würde ich wirklich mit ihm reden, vielleicht etwas auf die Tränendrüse drücken (ist zwar sche*** aber wenns euch so wichtig ist), könnte klappen. Viel Glück!

2007-01-17 15:53:47 · answer #10 · answered by hrnchen82 3 · 0 0

Normalerweise hast du genau 7 Tage nach Vertragsabschluss das Recht zurück zu treten, ohne Kosten. Erst danach kann es echt teuer werden, wenn der Vermieter es euch sehr übel nimmt...

Warum seid ihr so erstaunt, wegen der Schufa-Auskunft? Das ist hier in der Schweiz Standart, ohne Auskunft brauchst du dich erst gar nicht für ne Wohnung bewerben...

2007-01-17 15:50:42 · answer #11 · answered by nelsons.babe 2 · 0 0

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