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z.B.Ich muß Gebühren zahlen(Grundsteuer,Müll usw.)Wenn ich nicht zahle werden mir Strafen angedroht.Was kann ich tun wenn keine Leistung dafür erbracht wird.Auch schuldet mir die Stadtverwaltung noch Geld .Wie lange muß ich warten?Bei zu zahlenden Gebühren wird mir auch keine Wartezeit gewährt.

2007-01-16 23:52:52 · 7 antworten · gefragt von Jöö 1 in Politik & Verwaltung Verwaltung

7 antworten

Mit jedem Verwaltungsakt (Ordnungsbehördliche Verfügung, gebührenbescheid, etc.) erhälst du einen sogenannten Rechtsbehelf oder auch Rechtsmittelbelehrung (Immer am Ende). Dort steht, wie lange du Zeit hast, um dagegen Widerspruch einzulegen oder Klage einzureichen.

Bist du mit deiner Gebührenrechnung nicht einverstanden, nehme den Zahlungsbscheid, gehe damit zu deiner Statdverwaltung und lege dagegen Widerspruch ein. Zahlen musst du sehr wahrscheinlich sofort, da in der Verfügung die sofortige Vollziehung angeordnet sein dürfte. Das heisst, das ein Wiederspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

2007-01-18 22:53:13 · answer #1 · answered by Stefan H 7 · 3 0

wenn du probleme mit einer behoerde hast, dann mache doch eine dienstaufsichtsbeschwerde.

2007-01-17 00:00:19 · answer #2 · answered by whyskyhigh 7 · 2 0

Zum Rechtsanwalt!!!

2007-01-17 05:58:50 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Wenn Du meinst es daurt zu lange mit der Rückzahlung Beschwere Dich schriftlich,auch über nicht erbrachte Leistungen. Wenn alles nicht hilft gehe zu einem Rechtsanwalt.

2007-01-17 01:01:50 · answer #4 · answered by 7 · 1 0

tja mit Mahnungen sind die schnell,aber wehe du willst an ihr Geld, wenn du da nicht immer wieder nachhakst passiert Monate lang nichts

2007-01-16 23:58:12 · answer #5 · answered by little hawk 6 · 1 0

Tja leider ist es so, dass erst einmal alles in Vorkasse bezahlt werden muß. Meist ist der Verwaltungsweg so lang. Damit mußt du dich aber nicht zufrieden geben.
Erst einmal würde ich versuchen die Sache so zu regeln. Falls dies nicht klappen sollte, einfach beim Amt eine Beschwerde einreichen und sei es beim Behördenleiter. Ob dies nun gleich eine Dienstausichtsbeschwerde sein muß, solltest du gut überlegen. Man sollte sich nicht mit den Leuten so anlegen, dass hinterher gar nichts mehr geht.
Rechtsanwalt ist keine so gut Idee. Der verlangt nämlich auch erst mal Vorschuss! Das will überlegt sein.
Wünsche dir Erfolg in deiner Mission.

2007-01-17 06:59:58 · answer #6 · answered by binieH 3 · 0 1

Gegen Behörden kommt man nicht an...

2007-01-16 23:56:33 · answer #7 · answered by Schnecke 5 · 0 1

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