Es gibt dazu keine gesetzliche Regelung.
Wenn du der Auffassung bist, dass die Kündigung unwirksam ist, dann legst du Kündigungsschutzklage ein (binnen drei Wochen!).
Im Rahmen des Prozesses kommt es dann oft zu einer Einigung zwischen den Parteien (man nennt das Vergleich). Dort kann man sich dann über eine Abfindung einigen, aber einen Anspruch darauf hast du nicht.
Es gibt eine sogenannte Faustformel, danach ist die Höhe der Abfindung pro Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatsgehalt, also in deinem Fall 3 einhalb Bruttomonatsgehälter. Je nach den Umständen des Einzelfalls (z. B. eindeutig unwirksame Kündigung) kann die Abfindung aber auch höher oder niedriger sein
2007-01-16 22:17:45
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answer #1
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answered by CHRISTIAN 2
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Warum stellst Du die Frage 3 mal hintereinander?
Ich glaube nicht, das es da starre Richtlinien gibt, aber Du solltest dir sofort jemand zur Seite nehmen, der wirklich Ahnung hat, sonst wirst du über den Tisch gezogen.
Viel Glück!
2007-01-17 06:25:07
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answer #2
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answered by Naturseife 3
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Du hast darauf kein Anrecht. Oder es steht im Tarif- oder Arbeitsvertrag? Wenn nicht, kannst Du keinen Chef zur Zahlung zwingen, wenn er keine Abfindung geben will.
Ausnahme: Längerdienende bei der Bundeswehr, die haben darauf Anspruch
2007-01-17 06:24:00
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answer #3
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answered by Tina K. 3
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Wurde dir denn angekündigt, dass du eine Abfindung bekommst? Es ist nämlich ein Irrtum, dass einem Arbeitnehmer im Falle der Kündigung durch den Arbeitgeber automatisch eine Abfindung zusteht. Einen guten Link dazu findest du hier http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/abfindung/arbeitsrecht_abfindung.htm
Als eine Art Faustregel für eine Abfindung kann man sagen, dass pro Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatseinkommen gerechnet wird. http://www.dr-hildebrandt.de/abfindung/abfindung_06.htm
2007-01-17 06:26:36
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answer #4
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answered by Michgibtshiernichtmehr 6
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kommt daruf an wie das im kollektivvertgar geregelt ist wie viel du verdient hast, ob er den mindestsatz7 in die abfertiungskasse oder mehr eingezahlt hat un so weiter ?
am besten im Kollektiv vertrag nachschauen!!!
2007-01-17 06:26:34
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answer #5
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answered by georg m 2
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das wir mit folgender Formel gesetzlich gelöst
Monatsgehalt geteilt durch 2 mal Jahre
also deinn Monatsgehalt halbieren und mal 7
edit: aber gegen die Klage angehen gerichtlich wenn du unkündbar sein solltest
2007-01-17 06:20:53
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answer #6
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answered by Sebastian# 6
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0,0 euro tust mir echt leid
2007-01-17 06:29:53
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answer #7
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answered by Anonymous
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Du hast keinen Anspruch auf eine Abfindung. Das entscheidet alleine dein Chef, ob und wieviel.
2007-01-17 06:15:12
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answer #8
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answered by AliceDasWunder 6
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