...am 03. januar 2006 wurde Nazanin von einem Gericht im Iran zum Tode durch den Strang wegen Mordes verurteilt. In Notwehr hatte Sie im März 2005 einen der Männer erstochen, welche Sie und ihre 15jährige Nichte in einem Park vergewaltigten... -Nazanin war zu diesem Zeitpunkt17Jahre.-
http://www.myspace.com/savenazanin...
2007-01-16
19:05:04
·
13 antworten
·
gefragt von
john m
2
in
Gesellschaft & Kultur
➔ Sonstiges - Kultur
Selbstverständlich sollte NOTWEHR nie eine STRAFE nach sich ziehen...
2007-01-16
19:08:19 ·
update #1
http://www.myspace.com/savenazanin
2007-01-16
19:09:50 ·
update #2
lieber helmut r - ich würde an deiner stelle nicht sofort wieder den koran oder den islam verdammen - das wäre zu einfach! krank sind die köpfe die den iran regieren und den koran so auslegen und den islam so leben - auch die bibel ist nicht zimperlich wenn es um frauenrecht geht (gehst du zum weinbe vergiss die peitsche nicht - auch krank) aber offensichtlich bekamen wir doch eine andere denkweise...
2007-01-16
19:34:28 ·
update #3
Natürlich sollte es in diesem Fall keine Strafe geben.
Aber Nazanin ist eben eine Frau.
Wäre die Sachlage umgekehrt gewesen, also eine Horde von Frauen überfällt einen Mann und will ihn ausrauben und dieser Mann hätte in Notwehr getötet, dann wäre dieser garantiert straffrei geblieben.....weil es ja Notwehr war.....
Die öffentliche Gesellschaft im Iran ist extrem patriarchalisch orientiert und das Leben und die Ehre einer Frau leider erheblich weniger wert.
Eine schreckliche Geschichte, die auch ich mit großer ohnmächtiger Wut verfolgt habe.
2007-01-16 20:03:01
·
answer #1
·
answered by Anonymous
·
1⤊
0⤋
Hier wurde nicht die Tat an sich bestraft sondern vor allem die Tatsache, dass sich eine FRAU dazu erdreistet hat, einen göttergleichen Mann niederzustrecken. Narren (Männer) haben bei denen Narrenfreiheit!
2007-01-17 03:18:26
·
answer #2
·
answered by Onkel Bräsíg 7
·
3⤊
0⤋
Ich habe in meinem Studium (Politik- und Sozialwissenschaften) den Koran gelesen und kann nur bestätigen, daß es in Ländern wie dem Iran eine Frage der Auslegung ist. Leider existiert neben dem Koran auch noch die sog. Sunna, die konkrete Rechtssprechungen etc. aus der Zeit Mohammeds beinhaltet. Und diese Sunna (meist am Koranbuch als Anhang dran) ist wirklich haarsträubend: z.B.: wenn eine Frau den Blick auf einen fremden Mann richtet, geht sie fremd und muß gesteinigt werden (freie Wiedergabe). In den streng gläubigen Gottesstaaten darf an der Sunna und daraus folgenden Rechtssprechung (Sharia) nicht gerüttelt werden. Sind neuzeitliche Delikte zu bestrafen (Autoradio geklaut etc.) entscheiden ein paar alte weltfremde Geistliche (logischerweise Männer) darüber, wie der Koran auszulegen sei. Vergewaltigung ist im Iran zwar eine Straftat, jedoch nicht, wie wir es kennen. Die Frau ist dabei nicht das Opfer, da sie keine Person im rechtlichen Sinne ist. Sie ist eine Sache und gehört entweder ihrem Vater, oder Bruder, oder Ehemann. Dieser ist dabei auch der geschädigte, da seinm Eigentum beschädigt und damit unbrauchbar geworden ist. Er kann Schadensersatz von den Vergewaltigern oder deren Familie verlangen. Das beschmutzte Eigentum muß natürlich irgendwie entsorgt werden (z.B.: Ehrenmord). Aus diesem Grund hat die Frau SELBSTVERSTÄNDLICH nicht das Recht, sich zu wehren. In meinem Studium habe ich einige Berichte gelesen. Aber einer ist mir besonders in Erinnerung geblieben. Ich weiß leider nicht mehr, um welches Land es sich handelte, jedoch ging es um einen 18jährigen Jugendlichen, der seine jüngere Schwester am Telefon erwischt hatte. Er dachte, sie hätte einen heimlichen Freund und erwürgte sie mit dem Telefonkabel. Pro forma holte ihn die Polizei ab, ließ ihn aber kurz darauf wieder gehen. Er wurde von der ganzen jubelnden männlichen Nachbarschaft abgeholt und durfte auf einem weißen Pferd (besondere Ehre) nach Hause reiten. Nach meinem ganzen Studium frage ich mich manchmal, ob nur die Männer im Islam sich so benehmen, oder ob unsere Jungs nur gut erzogen sind.
Nur nebenbei: "Wenn du zum Weibe gehst, vergiß die Peitsche nicht!" ist von Nietzsche, nicht aus der Bibel. ;-)
2007-01-17 04:20:12
·
answer #3
·
answered by Miez 3
·
2⤊
0⤋
Warum sollte es bestraft werden, wenn man sein eigenes Leben schützen muß???
Das, was dort vorgefallen ist, ist absolut nicht zu verstehen!!!
Und unabhängig wie alt sie zum Zeitpunkt des Vorfalls war: Sie hätte nie bestraft werden dürfe !!!
2007-01-17 03:13:09
·
answer #4
·
answered by sutanda76 2
·
2⤊
0⤋
bei Notwehr geht man straffrei aus. Offenbar wurde Notwehr durch das betreffende Gericht nicht erkannt.
2007-01-17 03:32:48
·
answer #5
·
answered by Anonymous
·
1⤊
0⤋
wenn die notwehr wirklich bestätigt ist, dann keine.
2007-01-17 03:31:11
·
answer #6
·
answered by Wimmy 4
·
1⤊
0⤋
notwehr sagt schon das wort
man schützt nur sein eigenes leben und soll dafür noch eine strafe erhalten ........aber im iran laufen eh die uhren anders
peinlich peinlich
.
2007-01-17 03:24:14
·
answer #7
·
answered by schuerzengina 5
·
1⤊
0⤋
Notwehr ist in D nicht strafbar selbst wenn man es vor Schreck übertreibt .... man muss danach wenn man sich in Sicherheit gebracht hat die Polizei informieren oder den Rettungsdienst
den Fall den D beschreibst passierte im Iran ... das sagt alles
2007-01-17 03:15:04
·
answer #8
·
answered by Anonymous
·
1⤊
0⤋
Also in Notwehr würd ich garkeine Strafe geben!!!
2007-01-17 03:09:58
·
answer #9
·
answered by Carpe diem 5
·
1⤊
0⤋
Grundsätzlich gilt:
Sofern die Notwehr gerechtfertigt ist (z.B.bei massivster Bedrohung) - muss Straffreiheit gewährleistet sein!
Auch wenn der "Andere" drauf geht!!!
2007-01-17 06:10:43
·
answer #10
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋