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Meine Schwester hat auf Anraten einer Person einen Mitvertrag unterschrieben. Dabei war sie erst 17 1/2 Jahre alt. Also durfte sie eigentlich keinen Mietvertrag unterschreiben, da sie minderjährig war und kein Einverständnis der Eltern hatte. Meine Mutter hat mit dem Vermieter gesprochen, als meine Schwester noch minderjährig war.

Darf dieser Vertrag vom Vermieter als rechtsgültig angesehen werden oder hat er damit ein Gesetzt gebrochen?

2007-01-16 10:39:27 · 15 antworten · gefragt von Anonymous in Haus & Garten Sonstiges - Haus & Garten

Meine Eltern waren immer gegen diesen Mietvertrag!

2007-01-16 10:53:38 · update #1

15 antworten

Die bisherigen Antworten sind soweit richtig.
Durch schlüssiges Handel (Wohnen bleiben über den 18. hinaus) wird der Vertrag jetzt rechtswirksam.

Mietverträge müssen rechtlich gesehen nicht in Schriftform vorliegen, wenn die Mutter / erziehungsberechtigtePerson mit dem Vermieter gesprochen hat, ist das eine mündliche Zustimmung . Und mit Zustimmung der Eltern kann man ab 16 Jahren eine eigene Wohnung mieten ...

2007-01-16 10:52:24 · answer #1 · answered by ono 4 · 2 0

Mir bleibt nichts mehr zu sagen, als daß ich hier "Ono`s" Ausführungen voll und ganz zustimme. LG - Karola

2007-01-16 18:57:49 · answer #2 · answered by gerwomany 3 · 2 0

Wo kein Richter, da kein Henker!
Gibt es denn jetzt Probleme mit dem Vertrag? Wenn sich alle einig sind ist doch auch alles in Ordnung. Der Vermieter hat auf keinen Fall ein Gesetz gebrochen. Er ist im Ernstfall nur nicht gültig. Allerdings weiß ich jetzt auch nicht, was deine Mutter mit dem Vermieter besprochen hat. Wenn sie einverstanden mit dem Vertrag war, könnte das vor Gericht auch als mündliche Zustimmung gelten. Also viele offene Fragen....

2007-01-16 18:52:17 · answer #3 · answered by witte 3 · 2 0

Sollte deine Schwester mittlerweile volljährig und der Vertrag noch bestehend sein, dann ist er jetzt rechtsgültig.

2007-01-17 05:00:53 · answer #4 · answered by jose a 2 · 1 0

die Unterschrift eines 17,5 Jährigen alleine ist nicht gültig. Es braucht dazu die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Insofern ist der Mietvertrag ungültig.

Aber wenn sie in die Wohnung eingezogen ist und das mit Wissen der Eltern, kann evtl. eine andere Rechtssituation eintreten.

2007-01-17 03:13:32 · answer #5 · answered by Lalelu 4 · 1 0

japp ono`s stimme gebe ich auch, das wegen dem mündlichen, weiß das aus eigener erfahrung meiner freundin ;)

2007-01-16 19:15:55 · answer #6 · answered by netti 3 · 1 0

Der Vertrag ist natürlich schwebend unwirksam solange deine mutter nicht zugestimmt hat. Wenn deine Schwester ihn mit 18 nochmal unterschreibt, DANN ist er gültig.

2007-01-16 18:44:23 · answer #7 · answered by Anonymous · 4 3

Finde die Antwort von Ono sehr seltsam...

Hier mein Angebot: NEIN, der Mietvertrag ist NICHT wirksam.

Erst mit der Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahrs) ist man voll geschäftsfähig und darf erst dann z.B. selbst Mietverträge abschließen (vgl. http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/ausbildung_berufseinstieg/geld_recht/5_endlich18.jsp)

Alles "mündliche" ist quark - hat keinerlei Bedeutung da nicht beweisbar. Also - Vertrag mit 18 (neu) unterschreiben.

2007-01-16 18:57:02 · answer #8 · answered by RadioXY 3 · 2 2

Es gibt auch den Begriff der bedingten Geschäftsfähigkeit!
Ob hierbei die Schwester diesen Sachverhalt erfüllt muß im Einzelfall geklärt werden.

2007-01-16 18:55:22 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass man einen mietvertrag erst unterschreiben darf wenn man volljährig ist oder halt mit unterschrift der erziehungsberechtigten!Müsste also nichtig sein...

2007-01-16 18:47:06 · answer #10 · answered by Iceprincess 2 · 1 1

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