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...mein personalausweis ist schon mindestens 4-5 Jahre abgelaufen. habe aber einen gültigen Pass und Führerschein. Was passiert wenn ich einen neuen beantrage? Gibts dann Ärger?

2007-01-16 07:55:03 · 40 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Verwaltung

40 antworten

Also, als ich meinen Personalausweis verlängert habe, weil er schon seit 3 Jahren abgelaufen war, musste ich eine empfindliche Strafe bezahlen und zwar 5 Euro pro Monat. Allerdings weiß ich nicht, ob es generell daran lag, dass er abgelaufen war oder weil ich in der Zwischenzeit umgezogen bin und vergessen habe, mich beim Einwohnermeldeamt umzumelden *schäm*

2007-01-16 07:59:56 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 0

Also es ist wohl Pflicht einen ausweis zu HABEN, aber dass man ihn immerbei sich führen muss stimmt nicht. Das ist ein Ammenmärchen. Ob Reisepass oder Perso ist eigentlich egal. Hauptsache eines von beiden. man kann aber auch beides haben. ich habe meinen perso trotzdem immer im geldbeutel.

2007-01-16 08:02:55 · answer #2 · answered by Anonymous · 6 0

Es gibt keinen Ärger, wenn du einen neuen Paß beantragst, warum auch. Mitführen mußt du weder Paß noch Perso. Falls du in eine Polizeikontrolle kommst, dauert es halt ein bisserl länger, bis sie deine Identität geklärt haben, Ärger gibt es aber auch da nicht.

2007-01-16 08:05:28 · answer #3 · answered by Nilla 5 · 5 0

§ 1 Ausweispflicht
(l) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Der Pflicht zum Besitz eines Personalausweises unterliegt nicht, wer einen zur Personenfeststellung bestimmten Ausweis der Deutschen Demokratischen Republik besitzt.

"Aber mitführen muss man ihn nicht!"

2007-01-16 08:10:03 · answer #4 · answered by Anonymous · 4 0

In Deutschland existiert aufgrund § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht, eine Mitführpflicht ist per Gesetz in Deutschland nicht vorgesehen. In Deutschland kann man die Ausweispflicht sowohl durch den Personalausweis als auch durch den Reisepass erfüllen.

Ausweispflicht ist die Verpflichtung jedes Staatsbürgers eines Landes einen gültigen Ausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer Behörde vorzulegen. Sie bedeutet nicht unbedingt eine ständige Mitführpflicht. In den meisten Ländern existiert eine Ausweispflicht.

Da dein Ausweis aber nun schon über einen sehr langen Zeitraum keine Gültigkeit mehr hat, kann ich leider nicht sagen, ob dein Versäumnis eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet wird, oder man Kulanz walten läßt, da du ja im Besitz eines gültigen Reise-Passes und Führerscheins bist. --- Also "DER WEG IST DAS ZIEL"; mach dich auf, sonst wirst du es nieeeeeeeeee erfahren. (ist ein wenig spaßig gemeint, lol). LG Karola

2007-01-16 08:41:57 · answer #5 · answered by gerwomany 3 · 2 0

Keine Panik, Leute!
Alles ist gesetzlich geregelt!
In Kürze: Ausweispflicht ja, Mitführpflicht nein.

Gesetz über Personalausweise

§ 1 Ausweispflicht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.

2007-01-16 08:12:49 · answer #6 · answered by Dr. Watson 2 · 2 0

Hatte ich auch lange aufgeschoben, bis ich in eine Kontrolle geriet. Führerschein und so weiter, ich tat dann völlig erstaunt das der Ausweis abgelaufen war. Zum Glück waren die Beamten sehr nett, erklärten mir aber das ein aktueller Ausweis Pflicht ist, ich bin dann auch gleich los und hab den PA verlängern lassen.

2007-01-16 08:10:10 · answer #7 · answered by fairyofnorth 5 · 2 0

Ab 16 Jahre benötigt man einen gültigen Personalausweis. Man muß ihn net mitführen, muß sich aber gegebenfalls ausweisen können. Eigentlich wird man vor Ablauf des PAs angeschrieben. Neuerdings soll aber ein (gültiger) Reisepass auch reichen ....jedenfalls war dies die Auskunft, wo ein Kinderausweis abgelaufen war ...

2007-01-16 08:16:46 · answer #8 · answered by rronny 7 · 1 0

Im Land der wir Verwalten alles und jeden und jedes brauchst Du einen PA,sozusagen Lebensbescheinigung.
Mitführen brauchst Du diesen aber nicht,keine Pflicht.
Ulkig finde ich.

2007-01-16 08:06:21 · answer #9 · answered by PRIESTERKÖNIG 2 · 1 0

Also es besteht in Deutschland Ausweispflicht aber nicht die Pflicht ihn ständig bei sich zu tragen wie es einige immer wieder sagen.Auch gibt es keine Beamtenbeleidigungen wie es einige Beamte der Polizei immer wieder betonen.
Da hatte mal ein Rechtsanwalt alle Irrtümer aufgelistet und erklärt aber wie es heißt weis ich leider nicht mehr weiß nur das ein § Zeichen auf der Deckseite oben war.

2007-01-18 23:49:16 · answer #10 · answered by netti 3 · 0 0

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