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Die Bundestagswahlen sind zwar eine Weile her aber fuer mich im Ausland lebenden stellt sich eine Frage. In Berlin wurde festgestellt das in einem Wahlbezirk falsche Stimmzettel vorlagen. In einee Grossstadt wurde die Wahle 2 Wochen spaeter durchgefuehrt da Kanditaten auf der Wahlliste verstorben waren. Auch wenn diese Stimmen vielleicht nicht Bestimmend waren , gab oder gibt es dann nicht die Moeglichkeit so eine Wahl anzufechten ???
Hat es ueberhaupt jemand versucht ???

2007-01-15 14:25:18 · 5 antworten · gefragt von frank 2 in Politik & Verwaltung Wahlen

5 antworten

Der Bundes Wahl Leiter hat nicht nur die Aufgabe eine
freie gleiche geheime Wahl durchführen zu lassen,nein
ihm obliegt auch die Prüfung des Wahlergebnisses.
Erst danach ist es -amtlich-
Der Tod der NPD Abgeordneten wurde sicherlich in seine Prüfung mit Einbezogen.
Also alles rechtmäßig,sonst hätte der Bundes Wahl Leiter das Ergebnis nicht zu amtlichen Endergebnis erklärt.
Dies erfolgt erst wenn alle Rechtsvorbehalte geklärt sind.
Der Nachtrag des USER LAECKY ist mir nicht verständlich.
Er sagt doch genau das selbe wie ich .
AMTLICHES ENDERGEBNIS bedeutet alle evtl.Rechtsvorbehalte wurden geprüft.!!!! Bis zur Beendigung dieser Prüfung handelt es sich um ein VORLÄUFIGES amtliches Endergebniss.
Schön das wir mal darüber gesprochen haben.!!
Gute Frage die seinerzeit bei der Berliner Wahl zum Abgeordnetenhaus einigen Staats und Verfassungsrechtlern unter der Leitung von Rupert Scholz schlaflose Nächte verursachte.
Rupert Scholz war in Personal Union Vorsitzender der Wahl-Kommission,die zB TV Sendezeiten der Parteien überwacht.
Jede Partei soll das selbe Recht bekommen
Es gab meines Wissens nach auch eine Beschwerde über die Zusammensetzung der TV Talk Runden die im Vorfeld der Wahl stattfanden.
Bei KEINER dieser Veranstaltungen war ein Vertreter der NPD oder DVU bzw.der PDS -Berliner Splittergruppe eingeladen worden.
Aber da sind wir dann schon im Medienrecht oder der Pressefreiheit.

2007-01-15 16:33:55 · answer #1 · answered by ? 7 · 0 3

Wie Du richtigerweis bemerkst sind die Wahlen schon ein paar Tage her. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde zumindest eine Wahlanfechtungsklage geprüft. Entscheidend ist immer, ob sich durch festgestellte Unregelmäßigkeiten ein Wahlergebnis eklatant verschiebt. Bei verhältnismäßig kleinen Wahlkreisen ist dies eher unwahrscheinlich.
Häufiger haben Wahlanfechtungen auf kommunaler Ebene Erfolg, da dort schon kleinere Unregelmäßigkeiten zu erheblichen Machtverschiebungen führen können.
Das ist jetzt ne ziemlich private Meinung.

Zu norberto: Hier irrt der geschätzte Antworter: Des Wahlleiters wichtigste Aufgabe ist die Gewährleistung der ordnungsgemäß durchgeführten Wahl. Dazu gehört selbstredend, dass eine Wahl nach geltendem Gesetz abgewickelt wurde.
Dies ist jetzt nicht mehr nur meine private Meinung sondern Gesetz.

2007-01-16 00:34:42 · answer #2 · answered by laecky 4 · 3 1

Fällt dir aber sehr spät ein.

2007-01-16 02:08:38 · answer #3 · answered by Fabianhannover 7 · 1 0

Wenn ich mich nicht ganz falsch erinnere gab es um diesen Fall mit dem verstorbenen NPD-Kandidaten einen ziemlichen Wirbel.
Denn die dortigen Wähler hätten, wenn sie alle SPD oder CDU gewählt hätten, das knappe Wahlergebnis noch kippen können.
Aber wie gute Demokraten nun mal sind, hat jeder gewählt, was er sowieso wählen wollte und dadurch entsprach das Ergebnis recht genau dem, was auch die eigentliche Wahl ergeben hatte.

Der Bundeswahlleiter hat auch erst danach das amtliche Endergebnis bekannt gegeben.

2007-01-16 00:51:39 · answer #4 · answered by Gaston 6 · 1 0

da wird man es schwer haben, wenn das ginge hätten die wahlverlierer das schon gemacht.

2007-01-15 23:56:17 · answer #5 · answered by Jürgen D 5 · 0 0

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