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2007-01-15 08:15:34 · 4 antworten · gefragt von Franziska S 1 in Politik & Verwaltung Militär

4 antworten

Im deutschen Wehrrecht gibt es heutzutage die Möglichkeit, straffrei den Gehorsam zu verweigern, wenn ein Befehl unverbindlich ist, insbesondere wenn er nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt ist oder die Menschenwürde verletzt oder wenn durch das Befolgen eine Straftat begangen würde (§ 11 SG, § 22 WStG). Ein Befehl, dessen Befolgen selbst eine Straftat oder einen schweren Verstoß gegen den Kerngehalt des Völkerrechts zur Folge hätte, wie beispielsweise die standrechtliche Erschießung von Gefangenen, darf nicht ausgeführt werden (§ 11 Abs. 2 SG).

2007-01-15 08:20:56 · answer #1 · answered by quatronuevo 6 · 1 0

Ganz einfach, wenn er eine Straftat beinhaltet oder ein nicht einschränkbares Grundrecht verletzen würde.

Beispiele:
Befehl: fahren Sie über die rote Ampel ohne Gefährdung (an einer einsichtbaren Kreuzung ohne Querverkehr) Nur eine Ordnungswidrigkeit, Befehl muss ausgeführt werden.

Befehl: fahren Sie über die rote Ampel mit Gefährdung (mittags in der Innenstadt) Straftat, Befehl MUSS verweigert werden.

Befehl: Hüpfen Sie nackt über den Kasernenhof: keine Straftat, aber Einschränkung des Grundrechts auf Würde Art.1 GG, Befehl darf ausgeführt werden, darf (sollte) aber verweigert werden.

2007-01-16 20:28:37 · answer #2 · answered by dr_chkdsk 4 · 1 0

Wenn Du das geltende Recht der BRD bedingungslos kennst und Dir klar ist, dass Du jenes Vergehen auch beweisen kannst. Aber sein wir doch mal ehrlich das ist verdammt schwer und es wuerde zu einer Unterwanderung des Militärs werden wenn dort plötzlich, zu jedem Zeitpunkt und ueber jedes Thema diskutiert wuerde. Daher sage ich: Legal ist die falsche Anfrage, es ist schlicht und ergreifend nicht vorgesehen und daher wird so gut wie keiner auch nur eine Chance haben einen Befehl zu verweigern ohne Folgen zu spueren. Diese können vielschichtig sein. Ich weigere mich zu schiessen, schiesst man dann auf mich, ich weigere mich einzuruecken, ich komme vor ein Gericht undundund. Wenn Du diese Unterordnung und Anpassung nicht willst musst Du reagieren bevor Du eingezogen bist, diese Chance hast Du, hinterher ist sie so gut wie verspielt.

2007-01-15 16:28:11 · answer #3 · answered by Helga M 5 · 0 0

Wenn der Befehl illegal ist/ gegen geltendes Recht verstößt.

2007-01-15 16:19:54 · answer #4 · answered by mellertime 2 · 0 0

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