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ist es richtig das leute die kein fernseher haben aber ein pc mit internet zugang jetzt dafür gebühren an die GEZ eentrichten müssen?

2007-01-15 07:23:33 · 8 antworten · gefragt von adyton 1 in Computer & Internet Sonstiges - Computer

8 antworten

Ja, das trifft aber besonders die Firmen, die weder Radio noch Fernsehen hatten und nun die GEZ-gebühren wegen der Internetzugänge, die ja überall vorhanden sind, zahlen müssen. In den meisten Privathaushalten wurde ja ohnehin schon gezahlt, der Computer und Internetanschluss ist mit inbegriffen.

2007-01-15 07:32:50 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

nicht ok!!! aber 99,9% haben einen fernseher!

2007-01-15 07:27:32 · answer #2 · answered by Adler_Auge 2 · 1 0

Schau mal hier wenn du gegen die Gebühren für Internetfähige PC´s bist.

Sollten überhaupt viele drauf gehen...

http://www.pc-protest.de

2007-01-17 20:42:44 · answer #3 · answered by mitchopitch 2 · 0 0

Ja das stimmt, wer keine Rundfunk oder Fernsehgebühr zahlt, weil er keinen Fernseher oder Radio hat, muß für seinen internetfähigen PC bezahlen.

2007-01-15 18:53:28 · answer #4 · answered by Fabianhannover 7 · 0 0

Dem Papier nach ist das richtig, Papier ist aber geduldig.
Zunächst einmal dürfen Provider keine Daten herausgeben, die GEZ muss also erst mal beweisen, dass Du so einen PC hast.
Auch ein Internetzugang besagt noch lange nicht, dass DU ihn auch benutzt.
Denkbar ist z.B., dass ein Freund den Internetzugang nutzt, wenn er bei Dir zu besuch ist.
Auch haben GEZ Eintreiber keinerlei Befugnis, und Du brauchst sie nicht in Deine Wohnung zu lassen.

2007-01-15 07:37:51 · answer #5 · answered by Invader Zim 5 · 0 0

Wenn Du einen PC hast der Internettauglich ist, ist das gleichzusetzen mit einem Fernseher also hast Du für den Internetzugang an die GEZ eine Gebühr zu entrichten.
Haste aber einen Fernseher oder Radio und bezahlst dafür
schon Rundfunkgebühren entfällt die Gebühr für den Internetzugang !

2007-01-15 07:32:14 · answer #6 · answered by Jan H 4 · 0 0

Ja das stimmt, wer keine Rundfunk oder Fernsehgebühr zahlt,muß für seinen internetfähigen PC bezahlen.

2007-01-15 07:28:01 · answer #7 · answered by abendsternchen22 7 · 0 0

"Nach § 11 Abs. 2 RGebStV entfällt für Internet-PCs ab 1. Januar 2007 die befristete Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht."

Also musst du zahlen.

2007-01-15 07:27:49 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

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