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6 antworten

- nur wenn man das schriftlich gefordert bzw. eingeklagt hat
- nicht bei Sachmängeln bzw. Sachwerten
- wenn ja, dann 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB

Rechtsberatung unbedingt zu empfehlen

2007-01-15 06:58:46 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Bei jedem vollstreckbaren Titel sind Zinsen und die Zinskonditionen eingetragen. Auch der Termin, ab welchem dieser Zins fällig wird!

2007-01-16 14:21:52 · answer #2 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Wird im BGB geregelt.
Fristversäumnisse bringen Zinsen oder Kosten Zinsen

2007-01-15 13:50:12 · answer #3 · answered by Schlauberger 2 · 0 0

Hier in der Schweiz im Prinzip ja, aber erst seit dem Einreichen der Schadenersatzforderung und nur wenn beantragt. Das sind dann üblicherweise 5% pro Jahr.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das überhaupt berücksichtigt wird, wenn alles innerhalb eines Jahres geregelt wird.

Am besten schreibst Du, worum es konkret geht (wer muss wofür zahlen, Gericht ja oder nein, Versicherung ja oder nein) und nach welchem Recht das geht.

2007-01-15 13:08:37 · answer #4 · answered by swissnick 7 · 0 0

Ja, wenn du ihn einklagen musst kannst du den Betrag plus Zinsen einklagen.

2007-01-15 13:07:34 · answer #5 · answered by phkampfmann 1 · 0 0

ja. Das soll aber dein Rechtsanwalt erledigen. Der kennt eigentlich alle Tricks und weiss genau, wieviel du beantragen kannst.

2007-01-15 13:07:25 · answer #6 · answered by Heide G 3 · 0 0

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