Unbegrenzt. So lange, bis ein neuer Mietvertrag abgeschlossen ist. Allerdings nicht ohne feste Terminabsprachen. Brauchst ein permanentes Stand-By nicht mitzumachen!!!
2007-01-15 03:29:37
·
answer #1
·
answered by Anonymous
·
2⤊
1⤋
Soviel ich weiß muß es vorher mit dir abgesprochen sein wann Du Zeit hast das die Besichtigung statt finden kann. Kann ja sein das Du Schichtwechsel hast und dann garnicht kannst wenn der Hausmeister es ansagt (per AB). Aber da würde ich dann mich mal bei der Gesellschaft/Genossenschaft erkundigen. Und auch gleich mitteilen das Du vorher gefragt werden möchtest da Du nicht rund um die Uhr zuhause bist.
2007-01-15 03:33:25
·
answer #2
·
answered by tosca 3
·
1⤊
0⤋
Das ist ja 'ne Frechheit von Deinem Vermieter! Ich bin mir nicht einmal sicher, ob Du überhaupt Leute in Deine Wohnung lassen musst, während Du noch drinne bist - es sei denn, es ist im Mietvertrag irgendwie geregelt. Dennoch und überhaupt: so kurzfristig würde ich keine Änderungen akzeptieren und tun, was auch immer ich am Abend vorhatte, ohne mich weiter zu kümmern - das ist das Problem des Vermieters, er muss das RECHTZEITIG mit Dir absprechen. Vielleicht ist ihm das auch eine Lehre.
2007-01-15 03:31:54
·
answer #3
·
answered by Mistviech 5
·
1⤊
0⤋
Du musst dem Vermieter einräumen, das er die Wohnung besichtigen lassen kann. Er muss die Termine aber mit Dir absprechen. Er muss Dir die Möglichkeit geben, die Termine zu bestätigen oder sie abzusagen. Per AB schon mal gar nicht. Wenn er Dich nicht erreicht hat er es in schriftl. Form zu machen. Es obliegt Dir diese Termine einzuhalten oder nicht. Nur, je öfter Du nein sagst zu einem Termin, umso besser für den Vermieter Dich in die "********" zu reiten. Ergo , wie Du es machst obliegt Dir.
2007-01-15 04:57:39
·
answer #4
·
answered by Real Thing Germany 2
·
0⤊
0⤋
Du musst dem Vermieter natürlich die Möglichkeit einräumen, die Wohnung wieder zu vermieten. Und zwar so lange, bis ein Nachmieter feststeht, oder du ausgezogen bist.
Wenn Du mit Deinem Vermieter nicht total im Clinch liegst, biete ihm doch an, ihm die lästige Terminierungsarbeit abzunehmen. Sag ihm, er kann Deine Nummer weitergeben und dann sollen Dich die Leute direkt anrufen. So behälst Du die Kontrolle. Funktioniert bei mir grad sehr gut...
2007-01-15 03:55:11
·
answer #5
·
answered by Bongo Bear 3
·
0⤊
0⤋
Lt. manchen Urteilen, die im Netz zu finden sind bzw. Mieterschutzbund:
1 Besichtigungstermin pro Woche, der Vermieter muss diesen mindestens 24 Stunden vorher ankündigen;
Von einem berufstätigen Mieter kann eine Terminvereinbarung innerhalb von vier Tagen verlangt werden.
Es reicht aus, wenn der Mieter einmal wöchentlich für drei Stunden die Besichtigung des Vermieters ermöglicht. (LG Kiel 1 S 26/91; WM 93, 52)
Hat der Mieter in der Vergangenheit schon Hunderte von Besichtigungsterminen mit möglichen Wohnungskäufern erduldet, reicht es aus, wenn er nur einmal im Monat dreißig Minuten Besichtigung zuläßt. (AG Hamburg 43 bC 1717/91; WM 92, 540)
Genauer nachlesen kannst Du unter:
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/6_1_2.html
http://www.mietrecht.unser-forum.de/?show=ngkB
http://www.pc-gebrauchtteile-welt.de/Seite_01_Immobilien/Mietrecht/Mietrecht_Urteil_05.htm
2007-01-15 03:52:20
·
answer #6
·
answered by tippfeler 6
·
0⤊
0⤋
Wenn du den so kurzfristig rein lässt ist das eine reine Kulanzsache von dir !
Es kommt drauf an was für ein Vermieter man hat ( wie ist dein verhältnis zu ihm ). Sollte es nicht so gut sein, hat er halt pech.
Er kann dich um einen Termin bitten, muss dir aber 14 Tage mind. zeit geben. Den kannst du aber auch vorher wieder absagen.
Das kannst du solange ziehen bis du raus bist.
Aber das kommt echt drauf an ob dein Verhältins gut oder schlecht ist.
Mach doch mit ihm eine abmachung an dem Tag hast du Zeit und da soll er sich nach richten.
Damit ist beiden geholfen
2007-01-15 03:51:29
·
answer #7
·
answered by dachhase2000 4
·
0⤊
0⤋
Du hast den zugang zur Wohnung zu ermöglichen,allerdings muß der Vermieter mit dir diesen Termin absprechen!Das er einfach mehrere mitgebracht hat,würde ich schon als Frechheit bezeichnen!!Würde Ihn anrufen und Ihm sagen ,das es nächstes mal nur nach vorheriger abstpache geht!Und diesen Termin möchtest du mindestens drei tasge vorher mitgeteilt bekommen!Ansonsten würde Ich die Tür zu lassen,oder nach fünf minuten sagen,auf wiedersehen,aber ich muß nun weg!!!!!
2007-01-15 03:45:22
·
answer #8
·
answered by Zack da bin Ich!!!!!DIE ERSTE!!! 5
·
0⤊
0⤋
du MUSST gar keinen reinlassen. da hat der vermieter keine rechte, denn die wohnung ist noch in deinem besitz.
2007-01-15 04:09:06
·
answer #9
·
answered by Anonymous
·
0⤊
1⤋
Normalerweise muß es eine Terminabsprache mit angemessener Frist geben. Das heißt, der Vermieter muß zwischen 3-5 Tagen vorher den Besuch ankündigen. Wenn Du berufstätig bist, kannst Du den Termin auf den Abend legen. Wenn Du die Wohnung loswerden willst, geht das natürlich schneller, wenn ein Nachmieter gefunden ist. Und dann gleich 4 Interessenten an einem Abend - ist doch prima, dann ist auch nur 1 Abend verplant. Gib Dir 'nen Ruck, viel Glück!
2007-01-15 03:33:48
·
answer #10
·
answered by Anonymous
·
0⤊
1⤋