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daß die Zimmer verdunkelte, EINEN Tag später kam das Ordnungsamt mit einer Rechnung von 250 € weil der Baum schon eine gewisse Größe hatte und das Geld werde für eine Neupflanzung irgendwo eingesetzt. Ich werde NICHT zahlen. Es war MEIN Baum auf MEINEN Grundstück ! Ordnugsamt will nicht beigeben, Warum nicht

2007-01-14 01:53:27 · 15 antworten · gefragt von Kuddel 2 in Haus & Garten Garten

Hatte mich natürlich VORHER schlau gemacht, kostet trotzden 250€ !!! es sei dann ich pflanze einen neuen Baum auf den Grundstück, aber das kann ich ja nicht weil es ein kleines Grundstück ist........

2007-01-14 03:20:49 · update #1

15 antworten

hallo, du Opfer der deutschen Bürokratie !!

Neben einem sofortigen Widerspruch gegen die Rechnungslegung des Ordnungsamtes -

Begründung :
Allein schon wegen der Durchwurzelung des Vorgartens, bei dem die Wurzeln des Baumes bereits schon neben deinen sämtlichen Versorgungsleitungen deines Hauses, wie - Kanal, Wasser, Gas, Regenwasser, Strom, Tel. oder so gefährdete, als auch deine Hauszuwegung durch hervorstehendes Wurzelwerk in gefährliche Stolperfallen verwandelt hatte, (ggfls. durch Bescheinigungen entsprechender Fachbetriebe nachweisen, lach) ... musste der Baum sofort und dringend weg !!

Ich hätte auch gleich mehrere andere Lösungen, die da wären :

a) hast du nicht einen Freund oder guten Bekannten bei der örtlichen oder freiwillgen Feuerwehr ??
Wenn DIE nämlich durch Augenschein erkannt haben, daß dieser Baum durch eine sogenannte "Gefahrfällung" wegmusste, bist du aus dem Schneider (kostet dich ein Grillfest für und bei den Brandstiftern, lol :-))

b) hast du einen Gärtnermeister oder eine Baumschule, die den Baum als unheilbar krank definiert haben, der als möglicher Gefahrenherd schnell gefällt werden muss ?
Du hast doch sicherlich bei diesem Gärtnermeister oder Baumschul-Betrieb auch die von dir beabsichtigten Baum- Neuanpflanzungen für dein Grundstück bestellt , lol :-))

c) Du besorgst Dir tatsächlich einige Ersatzbäume (z.B. Spalierobst, lach ) und kommst damit deiner Verpflichtung zur Neuanpflanzung nach , lol.. :-)) (ist billiger als das Ordnungsamt)

Anm.: Diese "Bäume" kannst du später jederzeit in die Tonne schieben!!

mfg
Ein ähnlich betroffener
omelli8

2007-01-14 05:19:04 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Pech gehabt ob er auf deinem Grundstück stand.
Ab einem gewissen Stammumpfang ist jeder Baum geschützt.
Ganau kann ich es dir nicht sagen aber bei uns in Hessen gilt:
Gemessen vom Boden einen Meter, dort dann den Stammumpfang messen ist er 60cm und mehr darfst du den Baum nur mit Genehmigung fällen, so steht es im Naturschutzgesetz.

2007-01-14 09:53:05 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

In solchen Fragen die Stadtgärtnerei befragen. Die wissen welche Gesetze greifen bzw können sagen, was in der jeweiligen Stadt bzw Ort zu beachten ist. Im nachhinein sollte man sich auch mit dem Gartenbauamt des Ortes in Verbindung setzen. Der Betrag wird wahrscheinlich bezahlt werden müssen.

2007-01-14 08:51:20 · answer #3 · answered by von berlichingen 2 · 0 0

hast du keinen freund oder bekAnnten der dir bescheinigen könnte das der baum krank war und daher eine gefahr war.er müsste allerdings gärtner sein

2007-01-14 08:13:57 · answer #4 · answered by oldshatterhand12 3 · 0 0

Du hättst Dir eine Fällgenehmigung holen sollen. Außerdem ist es auch wichtig zu welcher Jahreszeit Du den Baum fällst. Normalerweise hätte das Ordnungsamt nachgegeben, da Du Dich aber nun stur gestellt hast bestehen die auf die 250 Euro. Das einzigste was Du noch machen kannst, ist einen Anwalt einschalten und es auf Dummfang versuchen. Mußt eben angeben das Du woanders eine neue Tanne pflanzt. Außerdem, wenn sich das Ordnungamt einmal festgebissen hat und Geld erwartet, dann machen die weiter bis zum Schluß. Laß es doch Deine Frau oder Freundin mal versuchen. Vielleicht hat sie ja eher Glück. Zu Frauen sind die meist zugänglicher.
Wenn Du allerdings die Tanne hast fällen lassen, dann haftet eigentlich die Firma die es gemacht hat und nicht Du. Die Firma hätte sich erst kundig machen müssen.

2007-01-14 06:53:37 · answer #5 · answered by chrissifw 3 · 0 0

Kupfernagel einschlagen wirkt wunder

2007-01-14 02:58:01 · answer #6 · answered by vampir 7 · 0 0

Bei uns in der BRD (Bürokratisch Ruiniertes Deutschland) muß man mit allem Sch..ß rechnen.Hoffentlich bist Du rechtschutzver
sichert,geh sofort zum Anwalt.Oder hast Du dem Bürokratenpack denn nicht gesagt,daß der Baum schon fortgeschrittene Fäulnis hatte im Bodenbereich,und daß daher aufgrund der zu erwartenden Stürme Du VERPFLICHTET bist,um Schäden Dritter abzuwenden,geeignete Maßnahmen zu ergreifen?Die alten Nägel,die ungezogene Nachbarskinder in
den Baum geschlagen haben,was ja dann zu Fäulnis führte,hast Du hoffentlich aufgehoben.Nebenbei,auch wenn es hier nicht der
richtige Ort dafür ist,ich danke dem Erfinder des Kürzels BRD,
er(der Kürzel) gefällt mir soo gut,daß ich ihn,Erlaubnis vorausgesetzt,bei jeder sich bietenden Gelegenheit verwenden werde.Doch zurück,ist es bewiesen,daß der Baum die und die Höhe hatte?<...wird mit Nichtwissen bestritten.>Da war doch der Besuch eines Nachbarn,der Dir vor einiger Zeit schon gedroht hat,"wenn der Baum emmah uff mei audo fälld,dann zaaldste mir
e neues".Ich drück Dir alle Daumen im Kampf gegen dieses
Bürokratenpack.

2007-01-14 02:32:09 · answer #7 · answered by Fritz 4 · 0 0

hättest du rundum löcher in die tanne gebohrt und stinkkäse reingespopft dann währe sie von selbst ko gegangen und könntest somit sie auch fellen. so musst du aber die 250 euro zahlen

2007-01-14 02:20:22 · answer #8 · answered by flugdino 1 · 0 0

Hallöchen,


es gibt in der BRD eine Baumschutzsatzung und Fällordnung, jedes Bundesland hat noch eigene Ausführungen.

Soweit ich es kenne kann der Baum bei einem Durchmesser von 60 cm ohne Antrag gefällt werden.
Aber erkundige dich bitte nach die für euch verbindliche Satzung, dann zahlen, weil es meist sonst teurer wird.

ich bins lebt in einer vergangenen Zeitepoche. 1935 ist nicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Baumschutzsatzung
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesnaturschutzgesetz
http://www.bochum.de/ortsrecht/ortsrecht/baumschutz_satzung.pdf
gk

2007-01-14 02:16:51 · answer #9 · answered by Karlchen * 7 · 0 0

Mal abgesehen von der Tatsache, dass nicht jeder einfach einen Baum fällen kann, der ihn stört, kann auch nicht jeder auf seinem Grund und Boden das tun, was ihm gerade einfällt. Ich würde mir an deiner Stelle viel mehr überlegen, wer aus deiner Nachbarschaft, dich angekreidet hat, denn so ganz von allein kommt das Ordnungsamt ja nicht sofort auf die Idee, dass da irgendwo ein Baum gefällt wurde.

2007-01-14 02:00:29 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

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