Hallo.
Wir standen letztes Jahr vor diesem Problem. Unser 40kg Hund wurde eingeschläfert. Für uns war klar, dass er nicht in eine Tierkörperbeseitigungsanlage kommt. Wir haben ihn im Garten begraben. Der Tierarzt kam zu uns heim und hat ihn in seiner gewohnten Umgebung eingeschläfert. Natürlich haben wir uns vorher informiert. Wir wollten ja keine Anzeige von der Nachbarschaft. Und die sieht ja bekanntlich alles. Es gibt da ein Tierkörperbeseitigungsgesetz. Uraltes Gesetz. Ist aber wohl in allen Bundesländern ein bisschen unterschiedlich. Mußt dich mal erkundigen. In dem Gesetz steht, dass man Haustiere (Hund -keine Größenangabe, egal ob Pudel oder Bernhardiner-, Katze und Kaninchen etc.) sehr wohl auf dem eigenen Grundstück beerdigen darf. Es müssen nur ein paar Kriterien erfüllt werden. Kein Wasserschutzgebiet, nicht direkt an einem Weg oder einer Strasse, nicht direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn und auf dem toten Tier muss mindestens eine 6ocm hohe Erdschicht sein (vielleicht waren es auch 80cm, ich kann mich nicht mehr genau erinnern, mußt du nachlesen).
2007-01-14 20:45:34
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answer #1
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answered by Anonymous
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..Wenn jemand bei meinen Eltern (wohnen auf dem Land) im Garten buddeln würde, kämen 4 Kaninchen, 5 Wellensittiche, 3 Wüstenspringmäuse zwei Katzen und ich weiß nicht was noch für Tierleichen zum Vorschein..
Es kann mir doch keiner verbieten, mein geliebtes Haustier da zu beerdigen, wo ich ihm nah sein kann.
Für uns als Kinder (habe 2 Geschwister) war das eine gute Lösung, um uns mit dem Thema Tod auseinanderzusetzen..
2007-01-14 05:08:28
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answer #2
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answered by SugaOne 2
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nimm deine Liebling und beerdige ihn Würdevoll in einem Teil Deines Gartens den du nicht für Gemüse und so verwendest.Nur Du weißt doch das da Dein Liebling begraben ist.
2007-01-14 05:09:29
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answer #3
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answered by Anonymous
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Man darf, wenn es eine bestimmte Größe nicht überschreitet. Eine Katze z. B. ist ok muss aber in einer Mindesttiefe vergraben werden. Kann aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
2007-01-14 05:02:53
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answer #4
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answered by Dschingis Khan 2
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Hallo,
wie schon gesagt, gegen eine Katze wird wohl niemand was haben.
Das Gesetz hat verschiedene Ursachen.
Der eingene Garten gehört einem zwar, aber das heiß nicht, dass man alles damit machen darf. Eigentum hat Rechte und Pflichten.
Das Grundwasser wurde schon genannt. Der Verwesungssaft kommt zwar nicht in das Grundwasser, denn bei Trinkwasser-Quellen muss das Wasser mindestens 30 Tage im Erdreich unterwegs sein, sonst erhält die Quelle keine Trinkwasserzulassung.
Aber in Dörfern betreiben noch viele Häuser eingene Brunnenanlagen - diese sind oft nur ein paar Meter tief und ohne dichte Außenmauer. Dort kann der Verwesungssaft schon reinlaufen.
Dazu kommt die Seuchengefahr - heute wohl nicht mehr so aktuell - aber das Gesetz ist ja schon alt. In den Dörfern haben die Bauern verendete Tiere früher auch einfach verbuddelt. Nicht selten wurden Kälber, Schweine und Kühe vergraben. Die Seuchengefahr war recht hoch.
In unserer Nähe gibt es einen Friedhof, der ist so feucht, dass die Leichen teilweise nach 20 Jahren noch kaum verwest sind.
Und der eigene Garten gehört einem nur für bestimmte Zeit.
Stell dir vor, du kaufst ein Haus und willst eine Baugrube ausheben oder ein Gemüsebeet anlegen - dann kommen da Knochen oder Kadaver von diversen, teilweise großen Tieren heraus - und man darf dann einen teilverwesten, stinkenden Schäferhund ectr. entsorgen.
Oder das Gemüsebeet liegt direkt über einem teilverwesten Tierkadaver.
Mir wird schon bei dem Gedanken übel.
Der Gesetzgeber hat sich bei diesem Gesetz schon etwas gedacht - ein Grundstück lebt länger als Menschen und muss deshalb für die Nachwelt lebenswert erhalten werden.
PS:
Heute gibt es Tierkörperverwertungen - dort können die Tiere kostenlos abgegeben werden, bzw. sie werden abgeholt.
Früher bekamen die Bauern für größere Tiere noch ein bisschen was bezahlt, denn aus den Knochen wurde die "gute" alte Kernseife gemacht.
PS: Zum Grab im Wald:
Das ist keine Alternative, den Füchse graben die Kadaver auch aus, wenn sie tief liegen (Tollwutgefahr)
Und wer hat schon einen eigenen Wald. Wälder werden auch bewirtschaftet - ich möchte beim Baumpflanzen auch nicht unbedingt eine Schäferhund ausgraben.
2007-01-14 05:20:43
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answer #5
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answered by Raptor 4
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Darf man schon, kommt nur auf die Größe an. Ein Kaninchen ist okay, ein Pferd ist definitiv zu groß.
Gruß
Franky
2007-01-14 05:11:44
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answer #6
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answered by Anonymous
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Kleine Tiere dürfen durchaus im eigenen Garten begraben werden. Grössere Tiere (z.b: Deutsche Dogge) oder Nutztiere sollten dann nicht selbst beigesetzt werden, da dies vielleicht das Grundwasser schädigt..)
Eine alternative für Tiere wäre ein Grab im Wald
PS: Neulich kam ein Bericht über den Wiener Zentralfriedhof, auf dem kinder ihr Verstorbenes Haustier in einem Waldstück des Friedhofs beisetzten. Der Bericht war mehr als sehenswert, es ging um die vielen Tierarten die auf dem Friedhof leben. Turmfalken, Eulen, Dachse, Füchse, Rehe und jede Menge Feldhamster...
2007-01-14 05:11:56
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answer #7
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answered by barbara_ottmann 3
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wer viel fragt geht viel IRR! - wenn mir ein Tier ans Herz gewachsen - dann bekommt es auch seinen Platz! da werd ich noch lange nachfragen...
uebrigens Grundwasser: die Eichbaumbrauerei (Mannheimer Leichenbräu) bezieht ihr Wasser von unter dem Mannheimer Hauptfriedhof und der Käfertaler Friedhof liegt im Grundwasserschutzgebiet wie viele unzählige andere auch...
2007-01-14 04:59:56
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answer #8
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answered by ? 1
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Es gibt ein Tierkörperbeseitigungsgesetz,und das ist gut so.Wenn Du unter deinem Garten und im Erdreich um ihn herum eine isolierte,betonierte Trennplatte/wand hast,soll es uns
Trinkwassernutzern egal sein.
Die Antworten vieler hier beweisen,daß die meisten,nicht alle,aber die meisten Tier-,besonders Hundehalter ein mangelhaftes Sozialverhalten haben;dies zeigt sich ja auch an
den vielen Hundehaufen,die überall herumliegen,obwohl die
Halter per Gesetz zur Beseitigung des Hundekots verpflichtet sind.
2007-01-14 12:03:11
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answer #9
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answered by Fritz 4
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Wegen dem Grundwasser/Leichengifte
2007-01-14 11:20:22
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answer #10
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answered by Schnecke 5
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