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Als meine Mutter vor 19 Jahren in eine Sozialwohnung eingezogen ist, hat der Sozialamt ihr die Kaution bezahlt. Ich habe später die Wohnung von ihr übernommen. Ich bin vor kurzem ausgezogen und jetzt behauptet die Wohnungsgemeinschaft "Heimag", dass sie die Kaution an das Sozialamt zurückbezahlten müssen, obwohl sie noch vor den Schönheitsreperaturen behauptet haben, dass wir sie zurückkriegen.
Ich bin davon ausgegangen, dass ich mit der Übernahme des Mietvertrages auch das Recht auf die Kaution übernehme.

2007-01-12 19:14:49 · 12 antworten · gefragt von megadupek 3 in Politik & Verwaltung Verwaltung

@ jens53121:

Wir haben die ganzen Schönheitsreparaturen für teures Geld machen lassen! Wir haben dafür über 1000 Eur ausgegeben!

2007-01-12 19:43:53 · update #1

12 antworten

Immer mit der Ruhe!

Eine Kaution wurde früher von den Sozialämtern normalerweise als zinsloses Darlehen gewährt; da musste niemand etwas abstottern oder so, das war einfach so. Als Ausgleich dafür behält sich das Sozialamt das Recht vor, bei Auszug die komplette Summe mit Zinsen (der Vermieter muss sie ja verzinslich anlegen) einzubehalten.

Das Amt hat also Recht.

Du hast aber auch das Recht, falls Du die Kaution nicht sofort aufbringen kannst, sie in drei Raten zu bezahlen, oder, in Deinem Fall, eventuell sogar in mehr.

Mit Sicherheit (und vor allem, nach all dem Aufwand) kannst Du Dich mit der Wohnungsgesellschaft auf eine vernünftige Lösung einigen.

2007-01-12 19:54:43 · answer #1 · answered by Lucius T Fowler 7 · 3 0

Das ist ja wohl einleuchtend,wenn deine Mama die Kaution vom Amt erhalten hat,bekommt das Amt das Geld zurück! Es war eine Art Darlehen vom Amt!

2007-01-13 03:25:07 · answer #2 · answered by Anonymous · 7 0

ist doch klar!
Wenn du die Wohnung übernommen hat, scheinst Du keine Kaution hinterlegt zu haben, sondern die von deiner Mutter/Sozialamt ist weiterhin als Kaution anerkannt worden - also bekommt die der Hinterleger in diesem Fall dan das Sozialamt zurück.

2007-01-13 03:23:14 · answer #3 · answered by Anonymous · 6 0

das soziamt hat sie ja damals bezahlt also bekommen sie die dann und die renovierung tja so brauchen sie das nicht machen. wenn du auch kaution gezahlt hast bekommst du sie auch wieder sonst nicht

2007-01-13 03:20:39 · answer #4 · answered by mausi&schatzi 6 · 6 0

also dir steht die kaution auf keinen fall zu.... die hat das sozialamt ja gezahlt

wäre etwas anderes gewesen, wenn du sie damals für deine mutter gezahlt hättest

aber wie schon jemand schrieb..... lass dir den nachweis geben, das das sozialamt sie tatsächlich zurückbekommen hat

2007-01-13 03:26:14 · answer #5 · answered by chrissi_259 4 · 5 0

hey Jens, schau zu, dass du deine Latten wieder fest machst, denn solche Menschen lauern hinter jeden Zaun.

Die Frage ist doch ein Witz?

2007-01-13 03:44:52 · answer #6 · answered by jose a 2 · 5 1

mit welchem recht forderst du für dich geld, was vor 20 jahren ein amt für deine mama gezahlt hat? welche leistung hast du, außer wohnen, erbracht, um "bezahlt" zu werden? wie kommst du auf ne idee, rechte an kautionen zu übernehmen? ne kaution ist ne sicherheit für den eigentümer, bzw dessen verwalter.
hättest du die wohnung regulär übernommen, hättest du ne kaution zahlen müssen, stattdessen willste nun noch was dafür haben....... mir falln die latten vom zaun....


nachtrag:

kein vermieter ist so schön (blöd) um sich 1000 eier durch die lappen gehn lassen.
schönheitsreperaturen, gebrauchsspuren werden an hand einer mägelliste festgestellt. diese mängelliste wird abgearbeitet. entweder von dir oder von ner firma, freunde helfen da nich viel, weil freunde keine rechnung erstelln können, die du abrechnen kannst. ne kopie der mängelliste bekommste sogar per post, um vergleichsangebote von verschieden handwerkern einholen zu können.
2000 DM für schönheit und dann noch in n sand gesetzt......

wenn ich jetzt mit n kopp schüttel, falln mir die nadeln vom baum

2007-01-13 03:32:33 · answer #7 · answered by jens 53121 6 · 5 1

Das Sozialamt hat die Kaution bezahlt,im Rahmen eines Dahrlehns,für deine Mutti!!!Deine Mutti,hat bestimmt die Kaution von Ihrem monatlichem Anteil zum Lebensunterhalt in Raten zurückbezahlt!(Ist So der Normale Weg)Wenn nun deine Mutti ausgezogen ist und der Vermieter keinerleih beanstandung bei der Übergabe der Wohnung hat,so ist der Vermieter verpflichtet,die Kaution an das Amt zurück zuzahlen!Das Sozialamt überprüft ob deine Mutti die Raten bezahlt hat,und muß dann die Kaution an deine Mutti zurückzahlen!!!Also bitte geh zum Sozialamt und frage bei dem Sachbearbeiter deiner Mutti nach,wie und wann Sie die Kaution zurück bekommt!Deiner Mutti steht die Kaution zu!solltest Du dort nicht weiter kommen,solltest Du dir ein Beratungstermin bei einem Rechtsanwalt für Sozialrecht nehmen und dich dort mal erkundigen!Manche geben auch schon mal telefonische Auskunft!!Hoffe die Frage ist weitgehenst damit beantwortet!!lieben gruß

2007-01-13 03:46:43 · answer #8 · answered by Zack da bin Ich!!!!!DIE ERSTE!!! 5 · 3 0

Pber Deine Frage muß mich mich doch sehr wundern....mit ein bißchen Menschenverstand... ist doch logisch das das Amt das Geld bekommt. Die Mietsicherheit wurde als Darlehen gewährt un d Du bist selbstverantwortlich für Deine Sicherheit zu sorgen. Du bist Du und Deine Mutter ist sie. Selbst wenn Deine Mutter die Sicherheit bezahlt hätte würde Sie Dir nicht zustehen... Sondern Deiner Mutter... ... Das Recht auf Kaution geht nicht auf Dich über ... sondern die Heimag hat ein recht von Dir Kaution zu verlangen. Durch die Schönheitsreparatur, wenn diese von Dir im größeren Umfang war, kann es sogar noch zu einer Mieterhöhung kommen... leider... so etwas finde ich sehr ungerecht ... aber das ist Gesetzt. Du würdest dann das Material ersetzt bekommen.

2007-01-13 03:42:09 · answer #9 · answered by silberlachs 4 · 3 0

Ich bin nicht sicher, ob das Amt inzwischen auch die Kaution zurückverlangt. Das mag sein. Wie ich höre, wird versucht Einiges zurückzuholen.

Allerdings kenne ich einen Fall, wo das vom Vermieter behauptet wurde, die Kaution aber einfach vom Vermieter behalten wurde. Du solltest also auf jeden Fall darauf bestehen, dass Du einen Nachweis erhältst, dass der Betrag im Sozialamt eingegangen und verbucht wurde.

2007-01-13 03:21:55 · answer #10 · answered by > Beate < 6 · 4 1

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