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9 antworten

Die Heiratsurkunde - ja!

1000 € - also, ich weiß ja nicht, wieviel Geld bei Euch zu holen ist und was dein Anwalt kostet, aber das habe ich noch nie gehört!

Beim ersten (Beratungs)-Gespräch bringst du die Urkunde und 20€ mit. Im Verlauf dieser Beratung sagt dir der Anwalt, was er für dich tun kann, ob du Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast, was die Scheidung ohne außergewöhniche Aktivitäten kostet.....

Erscheint dir das zu teuer oder hast du das Gefühl, der Anwalt berät dich nicht gut oder du vertraust ihm nicht (warum auch immer), suchst du dir einen anderen Anwalt (20€....)

Einen Anwalt, der gleich zu Beginn von dir 1000€ will, würde ich nir nehmen! Der ist anscheinend nur an seinem Verdienst interessiert. Ob du von dem gut vertreten sein wirst, wage ich stark zu bezweifeln.

Nochmal: Anwaltskammer,
Fachanwalt für Familienrecht,
Termin zur Beratung,
Beratungsgespräch.
Schreib dir alle Fragen auf, nimm alle Unterlagen mit ( Einkommen...), damit er dir sagen kann, ob für dich Prozesskostenhilfe in Frage kommt und dann
>>>höre auf deinen Bauch<<

2007-01-12 16:58:15 · answer #1 · answered by Conny N 7 · 1 0

Heiraturkunde ja aber abgerechnet wir zum Schluß

2007-01-15 01:29:41 · answer #2 · answered by schreinerpaul0 5 · 5 0

Am besten ihr nehmt einen Anwalt zusammen ,kommt dabei günstiger weg wenn ihr euch so ziemlich einig seid.Mit 1000 Euro Vorkasse ist nicht normal.erst wenn er tätig wurde kann er etwas verlangen aber keine 1000 Euro. Heiratsurkunde ist normal.

2007-01-12 19:37:44 · answer #3 · answered by Jirawan 6 · 2 0

ich brauchte für meine Scheidung kein Geld hinterlegen, erst als nach 3 Jahren alles endlich vorbei war kam die Endabrechnung, die Gerichtskosten usw. gabs auf Prozesskostenhilfe, kommt drauf an wieviel Geld du verdienst

2007-01-12 21:37:16 · answer #4 · answered by little hawk 6 · 1 0

Rechtsanwälte rechnen nach einer Gebührenordnung ab, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie können auch eine Gebührenvereinigung mit dem Mandanten treffen, die ist von beiden Seiten freiwillig und kann die gesetzlichen Gebühren übersteigen. Ein Vorschuss von 1000,00€ in einer "durchschnittlichen" Scheidung ist absolut normal, da mit der Einreichung der Scheidungsklage bei Gericht auch die Gerichtskosten eingezahlt werden müssen. Bei einem familienrechtlichen Verfahren tritt keine Rechtsschutzversicherung ein. Was du aber prüfen lassen solltest, das macht dein Anwalt und kostet nicht zusätzlich, da es keine besondere Angelegenheit ist (sagt die Rechtsprechung), ob du Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast. Dabei gäbe es dann zwei Möglichkeiten: entweder du hast so wenig, dass du garnichts bezahlen mußt für das Verfahren und deinen Anwalt (bzw.nur einen minimalen Betrag) dann werden die Kosten aus der Staatskasse getragen oder aber, das Gericht ordnet eine Ratenzahlung an, dann musst du - ich glaube maximal 24 Monate lang - wirtschaftlich akzeptabele monatliche Zahlungen an das Gericht leisten.(Man muss schon eine Menge Geld haben, wenn man keine Ratenzahlung bekommt!). Anwälte kann man fragen, warum und weshalb sie Kosten fordern. Im Übrigen - keine Sorge - der Vorschuss wird mit der Abschlussrechnung verrechnet. Wenn die Kosten zum Schluss geringer sind, bekommst du sagor noch Geld zurück. Das mit der Heiratsurkunde ist o.k., du bekommst die Urkunde wieder zurück. Sie muss nur im original beim Familiengericht vorgelegt werden. Hoffe, dir geholfen zu haben.

2007-01-12 20:10:57 · answer #5 · answered by Gruseleule 6 · 1 0

heiratsurkunde schon, das finanzielle ist eine vereinbarungssache zwischen dem anwalt und dir.

2007-01-12 17:58:39 · answer #6 · answered by Alter Ego 7 · 1 0

Hallo!

Am Anfang ist Beratungsgebühren fällig, aber erst nach der Beratung. Die Höhe kann man zuallererst festlegen. Wenn RA nicht geldgierig wäre, hätte er/sie kein Problem dir einen Betrag zu nennen. 20 EUR ist anzunehmen. Endgültiges Honorar des RA basiert sich auf ganzes Vermögen, welches zu Debatte binnen der Scheidung steht. Diese Prozentzahl ist nach einer Tabelle zu bestimmen, die jeder Anwaltkanzlei zur Verfügung steht. Am Ende des Scheidungsprozesses kommt evtl. dieser Betrag 1000 EUR zustande, wenn das Gerichtsverfahren nur einmal zusatndkommt. Deswegen empfiehlt es sich vorab eine außergerichtliche Vereinabrung mit der gegnerischen Partei zu treffen. Wenn du aber nicht GROSSVERDIENER bist, kann jeder RA für dich einen Prozeßhilfe beantragen, was dir nichts kostet. Schlimmstenfalls ist eine negative Anrwort zu bekommen. Wenn eine Partei sich querstellt. kann es ganz gut teuer werden.

2007-01-12 17:54:48 · answer #7 · answered by Freddy 1 · 1 0

Wie Conny N schon sagte, der ist geldgierig. Eine solche Vorkasse ist nicht üblich. Versuche einen anderen zu finden, der Dir nicht gleich die "Hose auszieht". Vielleicht kann jemand Dir aus der Verwandschaft oder Bekanntschaft einen empfehlen oder wie Conny N schon geschrieben hat.

2007-01-12 17:09:14 · answer #8 · answered by LuckyConny 7 · 1 1

Günstiger wäre eine einvernehmliche Scheidung ohne Anwälte. Denn mit Anwälten wird so lange prozessiert, bis das Haus, um das gestritten wird, den Anwälten gehört.

2007-01-12 18:27:55 · answer #9 · answered by Hilly 6 · 1 2

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