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Ein bekannter von mir hat sich bei http://123simsen.com angemeldet und jetzt stellst sich heraus, dass sie 99,00E zahlen muss (2x99E für zwei jahre)
im vertrag steht, dass man im monat 9 € zahlen muss, aber man muss im voraus zahlen für ein jahr, 123simsen.com hat ein mindestvertragslaufzeit von 2 jahren

kann man etwa unternehmen, dass man nur ein monat bezahlt und dass man sich da sofort kündigt?

2007-01-12 07:56:07 · 6 antworten · gefragt von manni_ip 3 in Computer & Internet Internet

Da steht dass der Vertrag´erst gilt wenn die person das achtzehnte lebesjahr erreicht hat!?!?!?! HIIIIIIIIIIILLLLLLLLLFEEEEEEE

2007-01-12 09:04:50 · update #1

6 antworten

Nicht zahlen! Wenn das Taschengeldgesetz noch gilt (dein bekannter also unter 16 ist) , kann er es ihnen mitteilen, dann braucht er nix zahlen. Wenn nicht, wirds schon schwieriger. Sag ihm, er soll die Zahlung schlicht und einfach verweigern. Ich weiß, wie es dort zugeht, sie drohen dir mit Inkasso und weiteren rechtlichen Schritten, blablabla. Alles nur dummes Gerede, denn SIE sind diejenigen, die vom Gericht schief angesehen werden, wenn es zu einer Klage kommt. Es sind alles leere Drohungen, glaub mir.

Der Dumme ist in diesem Fall derjenige, der zahlt!

PS: wenn dein bekannter noch nicht 18 ist, dann gilt der vertrag nicht. freut euch (oder heißt es doch freu dich????;) doch!

2007-01-12 08:03:45 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

diese firma ist auf jeden fall auf der liste bekannter abo fallen ...
kannst auf diversen foren auch einiges dazu lesen und dich wehren ...

http://www.netzwelt.de/forum/vermeintliche-gratisdienste-abofallen/41003-123simsen-com.html
http://www.deinding.vzniedersachsen.de/index.php

2007-01-12 08:41:19 · answer #2 · answered by Daxy 4 · 1 0

Schau mal auf den Seiten vom Verbraucherschutz!

2007-01-12 08:11:53 · answer #3 · answered by Hexe 3 · 0 0

Hm? Meiner Meinung nach keine Chance da rauszukommen...es sei denn wie schon jemand geschrieben hat, Dein Bekannter ist unter 16 Jahren!!! Trotzdem viel Glück...

2007-01-12 08:04:23 · answer #4 · answered by Peppy 5 · 0 0

Man sollte vorher immer die AGB lesen, da steht sowas genau drin...
Unternehmen kann man dagegen nur was, wenn man innerhalb der Widerrufsfrist fristgemäss widerspricht (rechtzeitige Absendung genügt).

2007-01-12 08:00:54 · answer #5 · answered by Luinil 6 · 0 0

nein leider nicht, dein Bekannter muß wohl oder übel bezahlen oder aber er ist unter 16 und somit nicht geschäftsfähig, vor dieser Seite wird in einschlägigen Foren gewarnt

2007-01-12 08:00:15 · answer #6 · answered by Gugi K 1 · 0 0

fedest.com, questions and answers