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Mein Bruder muss pro Monat mindestens 2 Bewerbungsnachweise an er Kindergeldkasse senden.
Dies hat er einige Monate nicht gemacht, weswegen wir das Kindergeld der lezten Monate zurückzahlen müssen.
Desweiteren wird das Kindergeld von meinem Bruder UND MIR vorläufig eingehalten.
Geht das, das die einfach mein Kindergeld einhalten?

2007-01-11 19:53:42 · 15 antworten · gefragt von Kaufman 2 in Freunde & Familie Familie

15 antworten

Die zweite Frage, weiß ich nicht. Das halte ich eher für unrechtens. Ich denke: eine Art "Rache" oder Strafe für deinen faulen Bruder. jedoch sind Collektivstrafen nicht legal.

Und zu deinem Bruder: ist ne ganzschön faule Socke!

2007-01-11 20:00:44 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 0

Normaler weise geht das nicht!!! Was hast du mit deinem Bruder seinem Kindergeld zutun!!!!Da würde ich mich aber mal bei denen Schlau machen warum und aus welchem Grund

2007-01-12 04:00:06 · answer #2 · answered by Carpe diem 5 · 1 0

du tust mir leid =(
ich drück dir die daumen

2007-01-13 10:54:46 · answer #3 · answered by Saski 1 · 0 0

mit Sicherheit kann man das Kindergeld nicht sperren, wil man keine oder zuwenig Bewerbungen schreibt.Eine Klage beim Sozialgericht ist da hilfreich

2007-01-13 06:51:14 · answer #4 · answered by udima 2 · 0 0

irgendetwas stimmt bei deiner erzählung nicht,die familienkasse ist nicht dafür da,das sie deinem bruder auflagen machen kann,was seine bewerbung betrifft.sie zahlt nur kindergeld,das jedem kind und jugendlichen bis zum 18 lebensjahr zu steht,egal ob er zur schule geht oder eben nicht,selbst wenn dein bruder über 18 jahre alt ist und keine arbeit hat steht im das kindergeld bis zum 25 lebensjahr zu,selbst wenn er ausbildung macht und nicht mehr als 7850 euro im jahr verdient,steht ihm das geld zu.sanktionen kann nur die arge verhängen.und selbst,wenn dein bruder warum auch immer,kein kindergeld mehr bekommt,dir müssen sie es auszahlen.es steht dir rechtlich zu.also erkundige dich bei der familienkasse,was wirklich los ist und wenn es stimmt, das du wirklich kein kindergeld bekommst,oder dein bruder,sie müssen und zwar auch rückwirkend, ab den zeitpunkt,an dem es gesperrt wurde das geld zahlen

2007-01-12 13:34:47 · answer #5 · answered by jutta p 1 · 0 0

Kindergeld darf nicht eingezogen werden, wenden Sie sich an den Gerichtshof.

2007-01-12 06:24:40 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Das Kindergeld wird sofort gestrichen, wenn man sich nicht mehr in einer Aubildung ( Schule, Studium, Ausbildung) befindet. Da du schreibst, dein Bruder muss pro Monat mind. 2 Bewerbungsnachweise senden, nehme ich an, dass dein Bruder zur Zeit nichts macht, deshalb wundere ich mich, dass dein Bruder trotzdem noch was bekommen hat.

2007-01-12 06:06:40 · answer #7 · answered by paca 1 · 0 0

Die Kindergeldkasse DARF es einbehalten wenn man sich z.B. im Rahmen der Arbeits- bzw. Ausbildungssuche nicht an die Bedingungen hält.
Die Sache ist so:

Da meist bei Geschwistern das ganze Kindergeld auf ein Konto überwiesen wird ist es klar das erst mal gar nichts kommt wenn die Zahlung aus den oben genannten Gründen eingestellt wird.

Es wird zunächst immmer eine Kompletteinstellung geben, war bei mir und meinen Geschwistern auch so.

Da Dein Bruder sich mehrere Monate nicht an die Auflagen gehalten und trotzdem Kindergeld kassiert hat hat die Kindergeldstelle das Recht die Überzahlung zurückzufordern wenn Dein Bruder Älter als 18 ist, WEIL:
Kindergeld wird im Falle keiner Ausbildung nur bis 18 gezahlt.
Wenn Dein Bruder eine Ausbildungsstelle bekommen hat kann er einen Neuantrag stellen, dann bekommt er bis 21 noch Kindergeld.

Am besten dort anrufen und eben bescheid geben das sie deinen Teil bitte weiterzahlen sollen, sofern du noch berechtigt bist. Es kann natürlich auch sein da du deswegen nichts bekommst weil sie den Defizit deines Bruders mit deinem Teil ausgleichen, aber dann läuft die ZAhlung weiter sobald das beglichen ist.

Wenn du volljährig bist und wohnst nicht mehr zu Hause bekommst du das Kindergeld nur wenn Deine Eltern dem zustimmen.

2007-01-12 05:17:45 · answer #8 · answered by Alexandra T 2 · 0 0

Kindergeld steht allen Kinder unter 18 und über 18 wenn das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet und man in Ausbildung, Studium oder Arbeitssuchend ist. Verrechnet, aufgerechnet oder zurückhalten von Kindergeld bei Bezugsberechtigten ist nicht erlaubt. Die Sachbearbeiter haben da aber einen grosszügigen Handlungsspielraum weil ein Fehlverhalten in keinster Weise bestraft wird sondern nach langem Schriftwechsel meisten einfach nur korrigiert wird. Leider ist das so. Ein Anwalt ist hier immer hilfreich (den sich natürlich nicht jeder leisten kann) und das wird an dieser Stelle zusätzlich ausgenutzt. Über das Auftreten unserer Ämter gegenüber Leistungsempfänger kann man sich wirklich nur ärgern und da seid ihr nicht die einzigen. Bin mal gespannt wie weit die das noch treiben wollen und wann die Bürger dafür mal auf die Strasse gehen.

2007-01-12 04:56:14 · answer #9 · answered by Franz 5 · 0 0

Also, das Kindergeld für dich kann man nicht einbehalten. Wenn du volljährig bist, steht es dir zu. Sonst deinen Eltern. Also lege Widerspruch dagegen ein. Wenn die sich weiter stur stellen, ab zum Anwalt.
Was das Kindergeld für deinen Bruder angeht, so soll er sofort wieder anfangen, sich zu bewerben und seinen Pflichten gegenüber der Familienkasse nachkommen. Denn was sein Kindergeld betrifft, so ist die Vorgehensweise rechtens.

2007-01-12 04:26:33 · answer #10 · answered by kuchenmacher 6 · 0 0

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