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Bsp.: In meinem frei zugänglichen Hof lehnt mein Vorschlaghammer an der Wand, wegen Bauarbeiten. Am nächsten Tag liegt im Hof eine Leiche, die mit eben diesem Hammer erschlagen wurde. Ich war nachweislich nicht der Täter, aber der wirkliche Täter kann nicht ermittelt werden, muß ich nun lebenslänglich in den Bau, weil ich doch als Betreiber dieses Vorschlaghammers hafte???

2007-01-11 03:35:26 · 7 antworten · gefragt von Anonymous in Computer & Internet Internet

Also hafte ich auch als Besitzer des PC nicht, wenn nicht mehr nachvollzogen werden kann wer den PC zu wasauchimmer missbraucht (also Betreiber war) hat!!!

2007-01-11 03:42:14 · update #1

7 antworten

Ein böser Hammer das - aber auch!!!!!!!!!!!!

2007-01-11 03:48:58 · answer #1 · answered by ? 6 · 0 0

wenn der hammer ein passwort hat, dann ist er dem pc gleichzusetzen.

2007-01-11 11:44:37 · answer #2 · answered by whyskyhigh 7 · 3 1

Blöde Fragen sind dummerweise nicht strafbar!

2007-01-11 11:44:05 · answer #3 · answered by Anonymous · 3 1

Du bist nicht Betreiber des Vorschlaghammers, dies war der Mörder. Du bist lediglich Besitzer (rechtlich ein bedeutsamer Unterschied)!

2007-01-11 11:39:29 · answer #4 · answered by Laredo 6 · 2 0

Kann es sein, daß du Äpfel mit Birnen vergleichst?

Im Gegensatz zu einem, wegen Reparaturarbeiten, im Hof rumliegenden Hammer an dem sich jedermann vergreifen kann, steht dein Computer ja nicht auf der Straße. Das heißt, es ist dir durchaus ohne großen Aufwand möglich nachzuvollziehen, wer an deinem Computer sitzt. Oder solltest du die Wohnungstüre offen lassen, so daß jedermann oder -frau reinspazieren kann?

Das ist wie mit einem Auto, da solltest du ja auch wissen, wem du es mal wann ausgeliehen hast und andernfalls bist du eben selbst dafür verantwortlich, wenn damit ein Unfall verursacht wurde.

Es wäre ja sonst ein leichtes, mit dem Computer verbotenes zu tun und anschließend zu behaupten, man wäre es selbst nicht gewesen, wisse aber auch nicht, wer den Computer benutzt habe.

So und jetzt paß in Zukunft schön auf deinen PC auf.

2007-01-11 12:09:38 · answer #5 · answered by angel 5 · 1 0

Hi, erstmal eines zum Recht....du bist in so einem Fall Eigentümer vor dem Gesetz....der Besitzer ist der, in dessen Besitz sich die Sache befindet....
nein du bist nicht dafür haftbar zu machen, was mit deinem Eigentum/ Besitz passiert, Ausnahmen bei gefährlichen (giftigen Mitteln oder Waffen) die musst du verschloßen halten....dann wäre dir eine Fahrläßigkeit anzurechen....in dem von dir beschriebenen Fall nicht....
Der Hammer war nachweislich öffentlich zugänglich, dein PC ist dies ja wohl nicht, oder hast du ein Internetcafé....dann kommst du auch damit durch....

2007-01-11 11:50:04 · answer #6 · answered by angie48 6 · 1 0

Die Haftung hängt von dem Gegeanstand und seiner potensiellen Gefahr ab, denke ich. Der Hammer ist eventuell ein Grenzfall, aber lebenslänglich bekämst du nicht, da deine Geschichte so unwahrscheinlich ist, dass du nicht damit rechnen konntest. Kommen aber täglich Scharen von Kindern vorbei und eines verletzt sich, oder wird verletzt, so kann man dir Fahrlässigkeit vorwerfen, denn mit den Kindern hättest du rechnen müssen. Gäbe eventuell eine kleine Schmerzensgeldzahlung.

2007-01-11 11:50:34 · answer #7 · answered by Brezelchen 5 · 0 0

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