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Wohnsitz in UK, Scheidung, Zeitpunkt des Umzugs

2007-01-11 01:28:17 · 6 antworten · gefragt von extertaler01 2 in Freunde & Familie Ehe & Scheidung

@Ingrid. Ich danke Dir. Ich warte nur noch einige praktische Ratschläge ab. Das ich zurückkommen muß, war mir schon klar.

2007-01-11 02:00:21 · update #1

Ich bin Rentner, kann aber hinzuverdienen. Keine Kinder. Mine Frau arbeitet, bzw. ich zagle momentan 200€ Unterhalt bis zur Scheidung, freiwillig. Rente: 1200€ und ich kann ca. 350€ im Monat hinzuverdienen. In Yorkshire habe ich Freunde.

2007-01-11 03:28:18 · update #2

6 antworten

Das kannst nur unter der Vorraussetzung das du entweder nicht Unterhaltspflichtig bist oder vorweisen kannst das du im Ausland eine Beschäftigung hast und den Unterhalt weiter leisten kannst. Anders sieht es aus wenn du hier in Deutschland Arbeitslosengeld erhälst und eh nicht zahlen kannst dann gibt es gar kein Problem. Ansonsten ist es kein Problem da du ja ein Recht auf freie Wohnungswahl hast. Die wirtschaftliche Situation in GB ist ja Momentan recht gut und von daher ist es nicht so schwer einen Job zu finden. Der Vorteil in GB ist das man nicht für alles eine Quali braucht der Nachteil aber das im Falle einer Arbeitslosigkeit die Sozialleistungen nicht so gut sind. Was du aber dann in GB brauchst ist zwingend ein Anwalt der sich mit dem Deutschen Scheidungrecht auskennt. Oder du behältst deinen aber da musst du in kauf nehmen öfters nach Deutschlandzu kommen.

2007-01-11 03:09:34 · answer #1 · answered by evandrea 4 · 0 0

Du kannst wohnen, wo Du willst. Das hast mit Deiner Scheidung nichts zu tun. Du must nur zum Scheidungstermin entscheiden.

2007-01-17 06:33:56 · answer #2 · answered by EMI 3 · 1 0

du kannst in GB gelassen auf deine Scheidung warten.es würde dir und deiner Freundin nur eine schöne zeit verloren gehen wenn du hier bleibst.
viel Glück in GB.

2007-01-16 16:28:18 · answer #3 · answered by Jürgen D 5 · 1 0

Du kannst dich während eines laufenden Scheidungsverfahrens aufhalten und arbeiten, wo immer du willst! Wenn deine Frau die Scheidung beantragt hat, brauchst du auch keinen Anwalt. Kommen musst du nur zum Termin zur mündlichen verhandlung und Anhörung nach § 613 ZPO.
Natürlich hängt eine Unterhaltsverpflichtung nicht davon ab, wo du lebst, sondern eher, davon, dass deine Frau in Dtl. lebt und ihr hier eueren letzten gemeinsamen Wohnsitz hattet.
Viel Glück in England also.
Glückauf!

2007-01-12 23:29:41 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 0

ja ich denke schon dass du das kannst.
musst nur zum zeitpunkt der scheidung zurückkommen

2007-01-11 01:38:03 · answer #5 · answered by Anonymous · 2 1

Ich sehe darin kein Problem, wenn man nicht versucht sich dadurch vor Unterhaltsansprüchen zu drücken.

Meiner Meinung nach benötigt man zur Scheidung einen Rechtsanwalt.
Dieser könnte die Frage doch sicher kompetent beantworten.

2007-01-11 03:12:40 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 1

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