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Wir haben zusammen Zwillinge im Alter von neun Jahren. Er hat in den nächsten 3 - 4 Jahren vor nach England zu ziehen. Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei mir, Sorgerecht wird geteilt.
Was ist mit Unterhaltsrecht, er zahlt jetzt schon unterm Mindestsatz, welche Rechte habe ich, wenn er im Ausland lebt. Wer kommt für die Reisekosten auf, wenn die Kinder zum Vater wollen?
Was wird aus gemeinsamen Schulden, die er bis dahin nicht bezahlt hat. Ich habe kein eigenes Einkommen!
Was muss man eigentlich beachten, wenn man ins Königreich England zieht? Geht das einfach so??
Danke

2007-01-09 02:16:25 · 5 antworten · gefragt von Anonymous in Freunde & Familie Ehe & Scheidung

Mein Mann war spielsüchtig, daher ist leider auch kein Eigentum was Wohnung oder Haus angeht vorhanden!
Übrigens den Tip zum Anwalt zu gehen, könnt ihr euch sparen, ich wollte eure Meinung oder was ihr darüber wisst erfahren!!

2007-01-09 02:57:33 · update #1

5 antworten

bitte geh´flugs zur ÖRA oder wende dich an den anwalt, der dich im scheidungsverfahren vertreten hat, wenn er dich gut vertreten hat.
das sollte dir ein absoluter fachmann beantworten.
oh, das können wir uns sparen.
na dann...
ich schreibe sonst nie, dass sich der fragende lieber an einen fachmann wenden sollte und sage immer meine meinung, aber hier geht es NICHT um eigene meinung oder eigene erfahrungen, sonder um 2 KINDER und deren zukunft.
und da muss juristisch absolut korrekt gehandelt werden.
das, was für familie "a" galt, kann für familie "b", vollkommen anders laufen.
ich habe in meinem freundeskreis eine totunglückliche frau/mutter, deren 2 töchter inzwischen seit 4 jahren beim vater leben(in irland), weil der vater angegeben hat, dass die mutter die kinder schlägt und sie lieber bei ihm in irland leben möchten.
beide haben bei der scheidung das gemeinsame sorgerecht vereinbart, aber es war abgemacht, dass die kinder hier zur schule gehen und nur in den ferien ihren vater in irland besuchen.
hol´dir unbedingt fundierten rechtrat und wäg´gut ab, ob du dich auf ein gemeinsames sorgerecht einlassen kannst!

2007-01-09 02:19:26 · answer #1 · answered by Alter Ego 7 · 2 0

Erst mal vorweg, kann er jederzeit nach England übersiedeln.

Für den Unterhalt ist es gut, denn er wird nach Deutschem Gesetz weiter verpflichtet und bemessen, wobei er in England mehr verdient.

Für Besuche in England muß alleine er aufkommen. Wenn Ihr noch gemeinsame Schulden habt, so steht dem auch eine Sicherheit wie ein Haus dagegen und ist pfändbar. Wenn Du keine Trennung in diesem Bereich geschafft hast, dann muß er seinen Teil der Schulden umlasten, bzw. eine andere Sicherheit stellen, damit Du nicht wegen Ihm aus Haus oder Eigentumswohnung gepfändet werden kannst.

2007-01-09 02:24:14 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Ich gehe mal davon aus, dass Du dann keinen Unterhalt mehr bekommst von ihm und Du alleine auf den Schulden hängen bleibst. Wenn die Mädchen 12 Jahre alt sind, bekommst Du auch keinen Unterhaltzuschuss mehr vom Jugendamt. Wenn Du nichts mehr von ihm hörst, kannst Du in Abwesenheit allerdings das alleinige Sorgerecht bekommen. Geh auf jeden Fall jetzt zum Gericht und hol Dir einen Beratungsschein für einen Anwalt !!!!! Lass Dich nicht über den Tisch ziehen.

2007-01-10 07:17:49 · answer #3 · answered by Chilluminati pétillante ¸.•*´¨♥ 7 · 0 0

Ich kann nur sagen:
Ab zum Anwalt und beraten lassen.

2007-01-09 21:06:22 · answer #4 · answered by Vadder Abraham 6 · 0 0

da Großbritannien zur EU gehört, kann er dort hinziehen ohne größere Probleme - allerdings gibt es dort keine Meldepflicht, von daher könntest du Schwierigkeiten haben ihn dort ausfindig zu machen.
Bei allen anderen Fragen kann dir nur ein Fachmann helfen, dass ist zu komplex.

2007-01-09 02:24:06 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

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