Seit mehr als 2 Jahren gluckern bei mir in Bad, Klo und Küche die Wasserrohre und das Wasser läuft schlecht ab. Es handelt sich um eine Kellerwohnung, die möbliert vermietet ist. Wenn ich die Spülmaschine benutze, kommt der ganze " " ins Spülbecken. Ich habe den Vermieter schriftlich darauf hingewiesen, dass die Sauerei auch in den Spülenunterschrank läuft. Er ist der Meinung, es sei Sache des Mieters, einen Klempner zu beauftragen, ich soll Drano oder sonstiges Abflußfrei reingießen. Das habe ich aber schon mehrfach erfolglos versucht. Ich bin der Ansicht, das Problem liegt nicht in der Wohnung, sondern in der Kanalisation. Wer kann helfen? Ggf. juristisch / mietrechtlich fundiert?
Danke!
2007-01-08
03:15:54
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9 antworten
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gefragt von
bachbluete40225
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in
Haus & Garten
➔ Wartung & Reparatur
Unter folgendem Link kann Dir geholfen werden mitunter melden sich dort auch richtige Rechtsanwälte aber du kannst dich dort auch Anwaltlich Beraten lassen das kostet dann aber etwas. Ansonsten ist es Kostenlos!
2007-01-09 10:56:18
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answer #1
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answered by Anonymous
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Du mußt das erstmal Deinem Vermieter schriftlich mitteilen mit einer Terminsetzung. In dem Schreiben teilst Du ihm auch mit, daß Su es nach mehrmaligen mündlichen Aufforderunge jetzt schriftlich machst und wenn er die Mängel ........ nicht bis zum (ca. 7 Tage) in Auftrag gibt und DIr das auch mitteilst, wirst dU auf seine Kosten einen Klempner beauftragen und das von der nächsten Miete abziehen.
Fakt ist, Du mußt ihm vorher die Chance geben es selbst zu reparieren bevor Du jemanden auf seine Kosten beauftagst
2007-01-11 12:16:07
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answer #2
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answered by Lalelu 4
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Gucke erst einmal in den Mietvertrag. Wenn da nichts drin steht, dann wende Dich mal an den Mieterverein. Sollte es so etwas nicht geben, dann gehe mal zum Anwalt und lasse Dich beraten. Die Beratung beim Anwalt kostet Dich 10 Euro, aber dafür weißt Du genau was Sache ist.
2007-01-10 09:51:44
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answer #3
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answered by chrissifw 3
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Schau erst mal in Deinen Mietvertrag, da müsste etwas drinstehen von Kleinreparaturen, meist mit einem Höchstbetrag, den Du selbst zahlen musst.
Wenn Draino etc nichts genutzt hat, wird ein Klempner mit einer Spirale versuchen, die Leitung wieder frei zu bekommen, sofern sie blockiert ist, das kostet etwa 1/2 bis 1 Stunde Arbeitslohn plus Anfahrtkosten. Wenn das nichts hilft, liegt ein Mangel vor, der Dich zunächst dazu berechtigt, die Miete bis zur endgültigen Reparatur zu kürzen.
Wenn es aber schon immer so war, und Du erst jetzt Dich bei Deinem Vermieter gemeldet hast, hat der Vermieter seinersits gute Karten, denn einen Mangel muss man sofort melden.
Dann bleibt Dir nichts anderes als weiter so zu wohnen oder auszuziehen.
Du kannst Dich auch für einen geringen Beitrag beim örtlichen Mieterschutzbund informieren. Ein weiterer Tipp wäre, Dich mal beim Vormieter zu erkundigen, wenn das bei ihm schon so war und der Vermieter es Dir nicht gesagt hat, dann hast du eventuell sogar jetzt noch ein fristloses Kündigungsrecht.
2007-01-08 11:33:50
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answer #4
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answered by Loewe-36 5
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Kommt darauf an wie die Sache der Kleinreparaturen im Mietvertrag ausgelegt ist. Wenn Du Pech hast, dann ist es so wie der Vermieter sagt und Du mußt selbst ran an die Kosten. Drano usw. kannst Du vergessen. Gehe mal in eine Apotheke und lasse Dir Ätznatron geben. Dieses Gibst Du in den niedrigsten Ablauf, wie Dusche oder Badewanne, aber nicht zu viel. dann Mit kochendem Wasser vorsichtig wegspülen. am besten vom Herd und nicht direkt auf das Pulver denn es spritzt etwas. Das ganze gut wegspülen und wiederholen. Gut nachspülen.
Dann sollte das Problem gelöst sein, denn Haare und sonstiges werden aufgelöst. Ist ein einfaches Mittel welches aber ganz zuverlässig wirkt.
Den Rest vor Kindern fern halten!!!!!
Viel Erfolg!
2007-01-08 11:24:21
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answer #5
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answered by Anonymous
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Du zahlst Miete für eine "bewohnbare" Wohnung, wenn Abwasser hochkommt, ist das nicht Bewohnbar, also kannst du die Miete kürzen.......Schau mal, ob m Mietvertrag steht, ob du Kleinreparaturen übernehmen mußt- das ist keine Kleinreparatur.
2007-01-08 11:23:46
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answer #6
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answered by rolffine 7
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Was Dein Vermieter sagt stimmt nicht. Er ist dafür zuständig. Drohe ihm , die Miete zu kürzen oder wende Dich an den Mieterbund.
2007-01-08 11:20:44
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answer #7
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answered by Wilken 7
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Wasser hat die Neigung nur unter Zwang aufwärts zu fliessen. Bei dir könnte zu wenig Gefälle sein. Dann würde eine Pumpe helfen.
Das ist aber ein Problem =Mangel der Mietsache und damit Sache deines Vermieters.
Wenn er sich weigert Frist setzen mit Selbsthilfe drohen und nach ablauf der Frist machen lassen und mit Miete verrechnen. Schäden an mitvermieteten Möbeln die so entstehen muss er auch beseitigen.Sonst ist die Mietsache nicht in vertragsgemäßen Zustand- Miete mindern.
Du mußt Schäden immer sofort am besten schriftlich melden und Abhilfe fordern.
Du brauchst keine Handwerker zu bestellen- wenn die Ärger machen auch Sache des Vermieters.
Noch ein guter Tipp: werde Mitglied im Mieterverein, kostet etwa 100- 150 Euro im Jahr. Die schreiben" wasserdichte"Briefe an deinen Vermieter und beraten dich gut.
2007-01-09 04:33:47
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answer #8
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answered by Anonymous
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Schau in Deinen Vertrag. Meistens müssen Kleinreparaturen bis 75 EUR selbst bezahlt werden. Wenn der Bertrag darüber ist muß alles der vermieter tragen. Wenn nichts im Vertrag steht, muss der Vermieter alles bezahlen. Sei vorsichtig mit allen Mitteln die das Rohr beim Reinigen erhitzen. Hier können die Kunststoffrohre sich deformieren und das ist dann Sache von Dir.
Wenn das Problem außerhalb der Wohnung - an einem Rohr das von mehreren benutzt wird- liegt, ist es Sache des Vermieters, aber dies muß erst festgestellt werden.
Deshalb:
Vermieter schriftlich darauf hinweisen und Frist zur Beseitigung nennen. Nach Ablauf eine Nachfrist von einer Woche einräumen und Mietminderung ankündigen. Nach Ablauf dieses Termins - Du willst ja eine Beseitigung - , einen Handwerker beauftragen und den Rechnungsbetrag an der Miete in Abzug bringen.
Viel Erfolg.
2007-01-08 11:39:32
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answer #9
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answered by Sprendlinger 7
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