Über google gefunden: musst dich aber bei deiner Stadt nach den für deine Stadt gültigen Bestimmungen erkundigen!!!
Allgemeines
Das deutsche Namensrecht wird nicht vom Grundsatz der Namensfreiheit beherrscht. Weder Vor- noch Familiennamen stehen zur freien Disposition. Ein Vor- oder Familienname darf nur dann geändert werden, wenn ein "wichtiger Grund" im Sinne des Namensänderungsgesetzes (§ 3 NamÄndG) die Änderung rechtfertigt. Ein solcher wichtiger Grund ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers so wesentlich ist, dass die Belange der Allgemeinheit, die in der Regel die Beibehaltung des bisherigen Namens fordern, zurücktreten müssen.
Abgrenzung zum Bürgerlichen Recht
In den Vorschriften des bürgerlichen Rechts ist das Namensrecht umfassend und nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich abschließend geregelt. Bei familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Eheauflösung, Abstammungsfeststellung, Adoption usw. bietet das bürgerliche Gesetzbuch ein umfangreiches Repertoire namensrechtlicher Möglichkeiten an. Mit diesen Regelungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers im Grundsatz alle namensrechtlichen Fragen abschließend geregelt sein. Das bedeutet zugleich, dass die öffentlich-rechtliche Namensänderung Ausnahmecharakter hat und dass mit ihr die vom Gesetzgeber bewusst gezogenen Grenzen des bürgerlichen Rechts nicht umgangen werden können. Was im zivilen Recht nicht gewollt ist, kann mit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung nicht erreicht werden. Ausgangspunkt der behördlichen Namensänderung ist der zur Zeit der Antragstellung rechtmäßig geführte Name. Auf Grund der Nachrangigkeit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung müssen deshalb ggf. zuvor die personenstandsrechtlichen Möglichkeiten wie z.B. Berichtigungen ausschöpfen.
Behördliche Namensänderung
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient ausschließlich dazu, erhebliche Unzuträglichkeiten zu beseitigen, die sich im Einzelfall bei der Führung des nach bürgerlichem Recht zu tragenden Namens nachvollziehbar und ggf. auch nachweisbar ergeben.
Familienname
In der Praxis kommen folgende Fallgruppen häufig vor (nicht abschließend):
Sammelnamen, d.h. mehrfaches Vorkommen des Familiennamens mit Verwechslungsgefahr (z.B. Maier, Müller, Schmidt);
Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben;
Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehende Behinderungen zur Folge haben;
Probleme durch abweichende Schreibweisen von Familiennamen mit "ss" oder "ß" oder von Familiennamen mit Umlauten wie "ae", "oe" usw., die zu erheblichen Behinderungen führen.
Beseitigung von Besonderheiten ausländischen Namensrechts, die im Inland hinderlich sind (Vatersnamen, geschlechtsbezogene Namensendungen u. ä.)
Vorname
Änderungen in der Vornamensführung sind wie die Familiennamensänderung nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das Recht der Vornamensgebung, das bei der Geburt eines Kindes ausgeübt wird, endet mit der Eintragung der zulässig gewählten Vornamen beim Standesamt.
Folgende Änderungen sind denkbar:
Ersetzung eines Vornamens durch einen anderen Vornamen
Streichen oder Hinzufügen eines Vornamens
Verdeutschung ausländischer Namensformen
Änderungen der Schreibweise
Keine Änderung im Sinne des Namensänderungsgesetzes ist die Änderung des Rufnamens, den es im rechtlichen Sinn nicht gibt. Unter mehreren beigelegten Vornamen steht es dem Namensträger frei, welchen er als Rufnamen gebrauchen will.
Künstlername (Pseudonym)
Künstlername, Ordensname, Pseudonym und sonstige Beinamen sind keine echten Namen im Rechtssinn. Künstler - und Ordensnamen können aber unter bestimmten Voraussetzungen im Reisepass und Personalausweis bei der Einwohnermeldestelle des Fachbereichs Bürgerservice + Kultur (Rathaus), Marktplatz 1 eingetragen werden.
Zuständigkeit für öffentlich-rechtliche Namensänderung
Anträge auf Namensänderung (Vor- und Familiennamen) können von Personen, die im Stadtgebiet von Crailsheim wohnen und Deutsche Staatsangehörige sind (gleichgestellt sind u. a. hier wohnende ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte) bei der Stadtverwaltung (Bürgerservice + Kultur) gestellt werden.
Unterlagen (nicht abschließend)
gültiger amtlicher Lichtbildausweis
Personenstandsurkunden zum Nachweis der derzeitigen Namensführung
Führungszeugnis (für Personen ab dem 14. Lebensjahr)
Nachweise über Behinderungen durch die derzeitige Namensführung
Einkommensnachweise
Verfahren
Nachdem der Antrag gestellt wurde und alle notwendigen entscheidungserheblichen Nachweise vorliegen, kann eine Entscheidung getroffen werden. Wenn dem Antrag entsprochen wird, stellt die Stadt über die erfolgte Namensänderung eine Urkunde aus, die Grundlage für die Neuausstellung aller weiterer behördlicher Dokumente ist (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Fahrzeugschein, Lohnsteuerkarte usw.). Darüber hinaus werden alle anderen Behörden und privaten Institutionen, mit denen der Antragsteller in regelmäßigem Kontakt steht, von der Änderung informiert. - Sofern die Stadt im Lauf des Verfahrens erkennt, dass der Antrag nur geringe Erfolgsaussichten hat, wird dem Antragsteller empfohlen, den Antrag aus Kostenersparnisgründen zurückzuziehen. - Wenn die Stadt den Antrag ablehnen muss, wird dem Antragsteller ein rechtsmittelfähiger Bescheid förmlich zugestellt. Gegen den Bescheid kann dann Widerspruch erhoben werden, über den das Regierungspräsidium Stuttgart entscheidet.
2007-01-06 07:37:52
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answer #1
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answered by die_happy 4
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Also ich find Deinen Namen toll- Kann es sein dass Du mit Dir selbst nicht im Reinen bist?
Sieht mir fast so aus.
2007-01-06 15:39:54
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answer #2
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answered by Anonymous
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Du hast einen Wunderschönen Namen Mariella-Sandrine.
Mein name, Jose Luis gefällt mir auch nicht besonders aber nicht weil er doof klingt (das vielleicht auch) sondern viel mehr, weil jeder Zweite Spanier José heisst...
Ps: Spanier sind dafür bekannt, weil sie gerne übertreiben. Natürlich heisst nicht jeder Zweite Spanier José, sondern eher jeder Achte oder so :-)
Ich würde meinen Namen trotzdem nicht ändern wollen, denn auch wenn er nicht schön ist, erzählt er eine spannende Geschichte - Die geschichte meines Lebens.
Liebe Grüsse
José
2007-01-07 22:01:02
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answer #3
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answered by jose a 2
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Irgendein deutscher hat sich seinen Namen vor einigen jahren offiziell ändern lassen, in John Lennon, und nur weil er diesen mann verehrt hat.
Die Richtlinien können also nicht so hoch sein.
2007-01-06 15:26:26
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answer #4
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answered by Ginny 2
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ich heise eva-maria und den fand ich immer schlimm soo uralt ,aber heute geht es hab mich daran gewöhnt.
2007-01-06 15:16:36
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answer #5
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answered by Anonymous
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Ich glaube, manchmal wissen Eltern gar nicht, was sie ihren Sprößlingen antun. Aber ich kenne auch viele wunderschöne und vor allem seltene Namen. Da waren Eltern wirklich erfinderisch.
2007-01-06 15:15:15
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answer #6
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answered by ? 5
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sry aber ich finde es gibts schlimmere namen...
2007-01-06 15:13:39
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answer #7
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answered by Anonymous
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Ich mag ihn auch nicht, mich würden die Änderungsmöglichkeiten auch interessieren.
Deinen Namen finde ich aber übrigens sehr schön, insbesondere Marielle. :)
2007-01-06 15:13:18
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answer #8
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answered by menschliches.wesen88 6
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Berlina oder Nautika finde ich nicht gut.Aber dein Name ist sehr schön.Viele sind unzufrieden mit Ihrem Namen.Aber ich bin Stolz darauf.Meine Eltern haben mir den Namen gegeben.Erkundige dich bei dem Standesamt in der Stadt wo du lebst.Unter bestimmten Vorraussetzungen kann man den Namen ändern.
2007-01-09 14:27:51
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answer #9
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answered by ? 5
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Also ich find deinen Namen jetzt auch nicht schlimm. Es gibt wirklich um einiges schlimmere. So Alltagsnamen, die sowieso jeder hat, wo sich vier Leute umdrehen, wenn du den in der U-Bahn schreist, weil es den so oft gibt.
2007-01-06 15:29:01
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answer #10
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answered by ★Ela✰Strange★ 4
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