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"Es handelt sich um den kaum bekannten Artikel 129. Der ist bisher gar nicht recht aufgefallen, weil sich ja eh keiner die Mühe gemacht hat, den ellenlangen Vertrag ganz durchzulesen." Die Vorschrift, die wir hier wörtlich zitieren wollen, lautet in ihrem Absatz eins: "Wenn zehn Jahre nach der Unterzeichnung dieses Vertrages eine der beiden Vertragsparteien den Vertrag aufheben und die Einigung rückgängig machen möchte, kann sie dies durch Hinterlegung einer eidesstattlichen Versicherung beim Bundespräsidenten erreichen."

2007-01-06 06:40:28 · 20 antworten · gefragt von ® Cleverle² ©™ 2 in Nachrichten & Medien Aktuelle Themen

20 antworten

Zehn Jahre,kannst Du rechnen?
Außerdem,habt ihr nichts anderes zu tun als euer provokatives Ost-West gesülze?

2007-01-06 06:45:09 · answer #1 · answered by Ökourmel 6 · 9 5

Eher nicht, aber vielleicht fragt Österreich bald nach, ob sie auch mitspielen dürfen...

2007-01-06 06:50:52 · answer #2 · answered by Michael K. 7 · 6 0

welch Frage - natürlich nicht! Die 10-Jahresfrist ist abgelaufen und die ursprünglichen Vertragsparteien existieren als solche nicht mehr, bekanntermassen haben wir nur noch ein vereintes Deutschland.

2007-01-06 06:58:55 · answer #3 · answered by karhu 2 · 5 0

was für ne schwachsinnige frage.

2007-01-06 06:47:15 · answer #4 · answered by Anonymous · 6 3

Nun, die eine der Vertragsparteien gibt es nicht mehr, die andere wird das wohl kaum tun. Und die von dir genannten zehn Jahre sind auch schon etwas mehr als rum.

2007-01-06 06:46:48 · answer #5 · answered by paradox 7 · 3 0

Das ist der Größte Unfug den ich zu Ohren bekommen habe,oder gelesen habe.

2007-01-06 08:46:37 · answer #6 · answered by akdeniz 5 · 2 0

Zehn Jahre sind doch schon lange vorbei .....................und es ist so viel Geld geflossen , wäre dann ja für beide Seiten ein Verlustgeschäft , ein mehr als Riesiges

2007-01-06 07:09:27 · answer #7 · answered by ath 6 · 1 0

wer`s glaubt wird seelig

2007-01-06 06:58:17 · answer #8 · answered by Anonymous · 1 0

eher nein

2007-01-06 07:39:00 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

Eine gute Frage hast du da gestellt! Mich würde auch interessieren, wer die Vertreter der jeweiligen Vertragsparteien überhaupt sind... Die Ministerpräsidenten?! Müsste nicht eigentlich eine Volksabstimmung stattfinden, um festzustellen, ob beide Parteien die Einheit noch immer wünschen? Ich glaube nicht, dass das günstig für die Einheit ausfallen würde. Wahrscheinlich ist dieser Artikel mal wieder blanke Theorie, die so garnicht realisierbar ist und die kaum ein Politiker realisieren würde wollen!

2007-01-06 06:52:31 · answer #10 · answered by Anonymous · 1 1

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