Wohl kaum. Sei lieber froh dass der Hundebesitzer nicht Schadenersatz von dir will für den ungewollten Zuwachs in der Hundefamilie. Wenn das ein Rassehund ist, dann wird es teuer, also halte dich lieber bedeckt und sei froh wenn er es nicht spitzbekommt wer der Deckrüde war.
Der kann unter Umständen die Kastration und mehr einklagen. Das nennt man dann mangelnde Aufsichtspflicht.
Gruß
Franky
2007-01-06 04:02:34
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answer #1
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answered by Anonymous
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Nein, ich fürchte, Dir 'steht' kein Welpe zu. Versuch doch mal, den anderen Hundebesitzer nett zu fragen, ob Du einen bekommst.
2007-01-06 03:58:15
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answer #2
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answered by Anonymous
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Der ungewollte Welpenbesitzer hat einen Sack voll Kosten. Ich wäre vorsichtig mit der Idee, ihm jetzt noch einen Welpen als "Lohn" abschnacken zu wollen. Es wäre eher fair, wenn Du einen "Fuffi" zur Versorgung der Welpen, Wurmkur/ Tierarzt und Zufütterung der Hundemama rüberwachsen lassen würdest!
2007-01-06 04:00:50
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answer #3
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answered by Displicentia 6
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Bei einem gewollten Deckakt ist es meistens so, dass der Besitzer des Rüdens einen Welpen erhält, statt Deckprämie(wenn vereinbart). Da es sich aber hier um einen "Fehltritt" handelt, hast du kein Anrecht darauf. Der Besitzer der Hündin wird aber sehr wahrscheinlich froh sein, wenn du ihm einen abnimmst! Sprich mit ihm! Gemeinsam könnt ihr schon nach guten "Zuhausen" für die kleinen >Fellknäuel suchen.
2007-01-06 04:04:44
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answer #4
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answered by Conny N 7
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Hoffe da kommt keine Alimente klage auf dich zu ;-))
2007-01-06 04:03:51
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answer #5
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answered by fairyofnorth 5
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Ob dir ein Hund zusteht weiß ich nicht, doch bei 8 Welpen geben Sie dir bestimmt gerne einen ab.
2007-01-07 02:35:17
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answer #6
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answered by Hexe 3
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Dir steht kein Welpe zu!
Andererseits bist du auch der Regel nicht zum Schadensersatz verpflichtet (Übernahme der Tieraztkosten).
Gruß aus der Eifel
Steffen
2007-01-06 22:40:38
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answer #7
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answered by Steffen 5
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Verzichte auf einen Welpen.
Du kannst noch froh sein, daß Dir die Halterin der Hünden nicht die Hälfte der Kosten für die ärztliche Betreuung aufbürdet.
Es gab sogar Fälle, wo die reinrassige Hündin von einem nicht rassegerechten Rüden gedeckt wurde und die dadurch entgangenen Einnahmen des Züchters dem Halter des Rüden auferlegt wurden.
2007-01-06 22:18:55
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answer #8
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answered by newprintman 4
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Ich sehe erstmal das Problem, daß nicht alle 8 Welpen ein neues Zuhause finden.
Du bist rein rechtlich verantwortlich für den gesamten Wurf (mögliche Unterhaltszahlungen an die Besitzerin der Hundemutter, wenn sie nicht alle Welpen los wird) und kannst froh sein, wenn Dir dieser Strick nicht gedreht wird.
Ein normaler Züchter würde zur Vermeidung gesundheitlicher Überbelastungen des Muttertieres jedoch die letzten schwächelnden Welpen wegnehmen und höchsten sechs (oder vier) Welpen lassen.
Gerade bei Mischlingen dürfte nicht eindeutig feststehen, ob die Mischung auch für andere Hundehalter interessant sein könnte.
2007-01-06 15:15:58
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answer #9
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answered by Anonymous
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Hallo,
ich denke wenn es ein ungewolltes decken war, nein.
Aber ich denke das man man sich mit dem Besitzer der Hündin bestimmt einigen kann, denn acht Hunde zu erziehen ist viel arbeit.
2007-01-06 10:55:09
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answer #10
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answered by Ralf J 1
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