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Hab ich mal was von gehört aber nicht so richtig verstanden.

2007-01-06 02:05:53 · 7 antworten · gefragt von Tifi 7 in Sozialwissenschaft Soziologie

7 antworten

Subsidaritätsprinzip :
Recht: der Grundsatz, daß eine gesellschaftliche oder staatliche Aufgabe soweit möglich von der jeweils unteren (kleineren) Einheit wahrgenommen wird. Erst wenn diese die Aufgabe nicht hinreichend zu erfüllen vermag, soll die nächsthöhere Einheit sie wahrnehmen. Es hat danach das Individuum oder die Familie Vorrang vor höherstufigen Einheiten; im staatlichen Bereich ist das Subsidaritätsprinzip für das Verhältnis zwischen Gemeinde oder sonstigen Selbstverwaltungskörperschaften und der Zentralinstanz sowie föderativ für das Verhältnis zwischen den Ländern und dem Bund von Bedeutung.

Anne

2007-01-06 18:46:06 · answer #1 · answered by Anne 7 · 0 0

So weit ich mich erinnere heißt das Eigenhilfe vor Fremdhilfe..d.h. dass deine Familie zuerst für dich sorgen muß, bevor der Staat eingreift.

2007-01-06 02:08:41 · answer #2 · answered by Anonymous · 2 0

...alles Weitere hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Subsidarit%C3%A4tsprinzip

2007-01-06 02:11:35 · answer #3 · answered by Filax 4 · 1 0

Hallo,

Subsidiaritätsprinzip ist; die "Hilfe zur Selbsthilfe"

Beispiel: Du bist verschuldet- oder unverschuldet in eine Notlage geraten (meistens in Verbindung mit Geld) und kannst dich nicht eigenständig aus dieser Not befreien, so ist der Staat (Sozialamt, Arbeitsamt etc.) bereit dir in so fern zu helfen, damit du dir so schnell wie möglich selbst wieder helfen kannst.


Gruß

2007-01-06 02:21:04 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Es ist der Grundsatz, dass eine gesellschaftliche oder staatliche Aufgabe soweit möglich von der jeweils unteren (kleineren) Einheit wahrgenommen werden sollte.
Im europäischen Gemeinschaftsrecht soll das Subsidiaritätsprinzip die Verteilung der Regelungszuständigkeit zwischen der EU auf der einen und den Mitgliedsstaaten auf der anderen Seite bestimmen und dabei einen übertriebenen europäischen Zentralismus sowie eine unnötige Regelungsdichte verhindern.

Artikel 5 des EG-Vertrag bestimmt, dass die Gemeinschaft in Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nach dem Subsidiaritätsprinzip nur tätig wird, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedsstaaten nicht ausreichend erreicht werden können.

In einfachen Worten: Das was der Mitgliedsstaat besser regeln und überwachen kann, soll nicht durch die EU geregelt werden. Oder was die Kommune besser regeln kann, soll nicht durch die Landes- oder durch die Bundesregierung geregelt werden. Beispiel: Kommunale Bebauungspläne

2007-01-06 02:12:02 · answer #5 · answered by PARLA 6 · 0 0

Ein für die katholische Soziallehre grundlegendes sozialphilosophisches Prinzip, nach dem Individuum und Gemeinschaft in einem wechselseitigen Zuordnungsverhältnis stehen. In der evangelischen Sozialethik wird das Solidaritätsprinzip in einen anderen Zusammenhang und das Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft nicht naturrechtlich gesehen.

2007-01-06 02:10:49 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Subsidiarität (lat. zurücktreten, nachrangig sein) ist eine politische und gesellschaftliche Maxime und soll individuelle Freiheit und Verantwortung vorrangig vor staatliches Handeln stellen. Bei staatlichen Entscheidungen, durch z. B. ein neues Gesetz oder Änderung eines Gesetzes, sind die untergeordneten lokalen Glieder wie Stadt, Gemeinde, Kreis oder Kommune für die Umsetzung zuständig, während übergeordnete Glieder zurücktreten. Die Subsidiarität tritt unter der Bedingung ein, dass das untergeordnete Glied in der Lage ist, die Probleme und Aufgaben eigenständig lösen zu können. Bei dieser Art der Aufgabenteilung soll das kleinste Glied nicht überfordert werden und die übergeordnete Ebene unterstützend tätig werden.

2007-01-06 02:09:55 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 1

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