Meine kleine Schwester (16) fragt mich ständig ob sie sich meinen Ausweis ausleihen kann um tanzen zu gehen, da ich ihn aber An Freitag- und Samstagabenen selber brauche, soll ich von ihr fragen ob jemand gute Tipps hätte, wie man trotzdem als 16-Jährige in Clubs und Dicos ab 18 reinkommt! Wäre Lieb schnell GUTE Antworten zu bekommen... sie nörgelt schon wieder wegen heute abend...
2007-01-05
21:51:56
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14 antworten
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gefragt von
Anonymous
in
Ausgehen
➔ Deutschland
➔ Berlin
Nicht dass ihr alle jetzt ein schlechtes Bild von mir habt, selbstverständlich habe ich ihn noch nie meinen Ausweis gegeben. Bin auch euer Meinung, dass sie noch bis 18 warten soll, dann freut sie sich umso mehr. Aber jetzt stand sie hinter mir und ich soll schreiben, da sie jetzt weg ist, kann ich das hier hinzufügen!
MFG
2007-01-05
22:07:05 ·
update #1
Mit 16 darf man doch in Discos....allerdings nur bis zu einer bestimmten Uhrzeit - und das ist in meinen Augen auch richtig so! Bei den vielen Verbrechen, die heute passieren, solltest Du Dir echt überlegen, ob Du Deiner Schwester das wirklich ermöglichen willst. Wenn Dir irgendetwas an ihr liegt solltest Du das ignorieren!
2007-01-05 22:01:56
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answer #1
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answered by TamiS 5
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Vom Tipp meines Vorschreibers kann ich nur dringend abraten, wer seinen Schülerausweis verfälscht macht sich einer Urkundenfälschung strafbar.
2007-01-05 22:01:57
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answer #2
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answered by Freeeeezzzzz 2
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Sage ihr doch, dass sie ruhig noch 2 Jahre warten soll. Es wird schon seine Gründe geben, warum Jugendliche bestimmte Lokalitäten nicht aufsuchen dürfen.
2007-01-05 22:01:04
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answer #3
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answered by Anonymous
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also eine Dokumentenfälschung würde ich nicht begehen...
Und auch für deine Eltern hoffe ich, dass deine Schwester nicht in die Disse darf.....wenn sie nämlich dort "erwischt" wird, gibt es Ärger :-)
ab 18 ist nun mal ab 18.....:-)))
2007-01-05 22:01:00
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answer #4
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answered by keks 7
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Hallo J. Müller
Aus §4 Abs.1 Jugendschutzgesetz ist zu entnehmen, dass Jugendlichen über 16 Jahren und Jugendlichen unter 18 Jahren über 24 Uhr hinaus der Gaststätten- und Discothekenbesuch erlaubt ist, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person sind.
Erziehungsbeauftragte Person kann gem. §1 Abs. 1 Nr.4 jede Person über 18 Jahren sein, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person (in der Regel die Eltern) Erziehungsaufgaben wahrnimmt.
Übertragen die Eltern die Aufsicht über ihreTochter auf eine Person über 18 Jahre (möglicherweise auf dich?), so dürfen sich minderjährige Jugendliche auch nach 24 Uhr in der Discothek aufhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Aufenthalt im Beisein der Aufsichtsperson erfolgt. Die Aufsichtsperson muss sich also zusammen mit dem Jugendlichen in der Discothek aufhalten und mit ihr zusammen die Discothek wieder verlassen.
Um bei möglichen Kontrollen der Aufsichtsbehörden hier auf der sicheren Seite zu sein, sollte man vom Jugendlichen und der Aufsichtsperson eine schriftliche Vereinbarung der Eltern vorlegen lassen, die idealer Weise zusammen mit dem Personalausweis des Aufsichtspflichtigen, des Jugendlichen und der personensorgeberechtigten Person (Eltern) beim Eintritt einbehalten werden sollte.
Wenn du also auf der sicheren Seite sein willst, dann lade dir hier den Vordruck runter und lass es deine Eltern ausfüllen.
http://www.four-classics.de/Jugendschutz/Vordruck.pdf
Viel Spaß heute abend in der Disco
2007-01-06 00:07:19
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answer #5
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answered by Utschn 2
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Hallo!
Gib ihr deinen Führerschein und den Ersatzschlüssel von deinem Auto. Wenn sie den Ausweis zeigen soll, kann sie sagen den sie vergessen und zeigt den Führerschein und Autoschlüssel vor.
Du nimmst eine Kopie deines Führerscheins und Fahrzeugscheins mit ins Auto. Wenn du in eine Polizeikontrolle kommst, dann zeigst du die Kopie und sagst, daß du nie die Originalpapiere mitnimmst, weil dir schon mal deine Handtasche geklaut wurde. Das kostet maximal 10 Euro Strafe (meistens gar nichts) und du musst die Original-Papiere innerhalb einer Woche auf der Polizeiwache vorzeigen. Die eventuell fällige Strafe muss natürlich deine Schwester zahlen!
Viel Erfolg!
Liebe Grüße,
Thomas
P.S.: Ich finde es klasse, wenn Geschwister zusammen halten!
2007-01-05 23:14:29
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answer #6
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answered by t_segler 6
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Disko? unter 18? hm... auch wen sie nörgelt, sie hat da nichts zu suchen. hat schon seinen grund warum minderjahrige, in diesem fall U18, nicht in eine normale Disko dürfen *jaja stempelt mich als moralapostel ab* . Der Gesetzgeber, sprich vater Staat, hatte schon seine Gründe das ein zu führen, bzw ein solches Gesetz zuverabschieden (liegt inzwischen auch schon 36 Jahre zurück...)
Nur was bringt mir (ja auch mich ist 16) ein Aufenthalt in einer Disko wo zu 90 % ältere Leute sind? Meistens Endet das sonstwo... *nein ich werd hier nicht "jugendfrei"*
so long
Free
2007-01-05 22:07:58
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answer #7
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answered by 自由な船員 5
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Das Mädchen soll zuhause bleiben, brav lernen und warten bis sie 18 ist!
lg, MissArrogant
2007-01-05 22:00:31
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answer #8
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answered by MissArrogant 3
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Also sie muss nur ein bisschen schleimen und betteln denn Vorsteher anlächeln und bisschen um den Finger wickeln dann ist sie drin bin auch 19 und meine 16 jährige Schwester macht das auch es klappt doch warum dann nicht
2007-01-05 23:12:40
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answer #9
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answered by Anonymous
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sag ihr sie soll sich an die tüesteher ranmachen, vielleicht stehen die auf teenies...
2007-01-05 23:09:44
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answer #10
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answered by Corry 6
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