Der Platzverweis ist eine polizeiliche Maßnahme und kann vom Ordnungsamt und der Polizei angeodrdent werden, solange man sich auf öffentlichem Grund befindet. Auf Privatgrund gilt das Hausrecht des Eigentümers, der dann ein Hausverbot aussprechen kann. Wird dieses nicht befolgt oder hat der Eigentümer Schwierigkeiten mit der Durchsetztung, kann er die Ordungsbehörde oder Polizei hinzuziehen, um das Hausverbot durchzusetzen.
In Bayern darf die Feuerwehr bei nicht anwesender Polizei für Schaulustige einen Platzverweis aussprechen, der auch rechtsgültig ist, da er im Landesfeuerwehrgesetz verankert ist.
Auflistung der Gesetzesgrundlagen für die verschiedenen Bundesländer und die Gesetze auf Bundesebene:
Bayern: Art. 16 Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (PAG) [1]
Berlin: § 29 Abs. 1 Berliner Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz
Brandenburg: § 16 Brandenburger Polizeigesetz
Bremen: § 14 Abs. 1 Bremer Polizeigesetz
Hamburg: § 12a Hamburger Sicherheits- und Ordnungsgesetz
Hessen: § 31 Hessisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz
Mecklenburg-Vorpommern: § 52 Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen: § 17 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über die Sicherheit und Ordnung (NSOG)
Nordrhein-Westfalen: § 34 Nordrhein-Westfälisches Polizeigesetz
Rheinland-Pfalz: § 13 Rheinland-Pfälzisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz
Saarland: § 12 Saarländisches Polizeigesetz
Sachsen: § 21 Abs. 1 Sächsisches Polizeigesetz [2]
Sachsen-Anhalt: § 36 Abs. 1 Sachsen-Anhaltinisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz
Schleswig-Holstein: § 201 Schleswig-Holsteinisches Landesverwaltungsgesetz
Thüringen: § 18 Thüringer Polizeiaufgabengesetz i.V.m. § 17 Thüringer Ordnungsbehördengesetz
Bundespolizei: § 38 Bundespolizeigesetz
Bundeskriminalamt: § 21 Abs. 4 Gesetz über das Bundeskriminalamt
2007-01-04 06:00:15
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answer #1
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answered by Chris 3
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Das Ordnungsamt z.B. Gesetzesgrundlage: Owig (Ordnungwidrigkeitsgesetz)
2007-01-04 13:45:34
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answer #2
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answered by lichtstrahl06 1
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Platzverweis kann zum einen der Eigentümer erteilen (Hausverbot). Auf öffentlichen Plätzen macht das die Polizei, aber auch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind dazu berechtigt.
Liebe Grüße,
Leoniden
2007-01-04 13:43:37
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answer #3
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answered by Leoniden 3
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Jeder, der im Auftrag der Exekutive tätig ist, darf einen Platzverweis aussprechen, wenn in diesem Moment, oder auch nur seiner Meinung nach, die Sicherheit und Ordnung, oder die Sicherheit anderer Menschen, gefährdet ist. Das gilt insbesondere für Polizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, und andere Ordnungskräfte. Sie dürfen Dich in so einem Fall sogar Deines eigenen Grundstücks verweisen. Das gilt bundesweit.
Du darfst das evtl. selber auch. Zitat:
§ 34 (StGB, Strafgesetzbuch)
Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Ende Zitat.
2007-01-04 14:03:47
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answer #4
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answered by Lucius T Fowler 7
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Platzverweise gibts immer von dem, dem der Platz gehört.
Manchmal mit Hilfe der Polizei...
2007-01-04 13:38:48
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answer #5
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answered by ? 6
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