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Mein sohn hat sich im internet bei irgendeiner firma die "nextwin" heißt angemeldet es war ein versehen.....und diese firma verlangt jetzt von uns dass wir 110€ teilnahmegebühren zahlen für die nächsten 12 monate!! Es ist so eine firmgesselschaft wo man überall im internet bei gewinnspielen angemeldet wird.....wir haben bis jetzt den betrag noch nicht gezahlt und es kam die letze mahnung und wenn der betrag nicht gezahlt wird kommt eine inkasso...was soll ich tun etwa zahlen oder nicht??

2007-01-03 19:46:22 · 14 antworten · gefragt von Anonymous in Computer & Internet Sonstiges - Computer

14 antworten

Auf keinen Fall würde ich da zahlen.

Auf jeden Fall aber - zu einem Rechtsanwalt gehen.

Ich arbeite selbst bei einem Rechtsanwalt und wir haben hier so manchmal solche Fälle. Es zieht sich auch nicht lange, der Anwalt schreibt meistens einen bösen Brief an die Firma mit Vorführung aller möglichen §§ und die Firma bleibt still oder schreibt, dass sie die Forderung aus Erledigungsinteresse nicht weiter verfolgen wird. Und da es dem Anwalt nicht viel Arbeit kostet, wird es auch nicht teuer.

Wenn dein Sohn noch nicht 18 ist, dann ist die Sache auf diesem Weg garantiert erledigt, denn er braucht für solche Rechtsgeschäfte die Zustimmung der Eltern, die du ihm ja nicht erteilst. Und ohne sie ist die Sache nichtig.

Solche Gesellschaften nutzen die Unwissenheit und Panik der Menschen aus, lass dich nicht veräppeln!

2007-01-03 20:01:24 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Du hättest dich gleich nach der ersten Mahnung bei einem Rechtsanwalt informieren sollen,aber das kannst Du ja immer noch.Es kommt darauf an,wie alt Dein sohn ist.

2007-01-03 19:50:23 · answer #2 · answered by joesey1386 7 · 3 0

Wenn dein Sohn noch keine 18 Jahre alt ist kann er solche Geschäfte gar nicht tätigen. Das Geschäft ist nichtig.

Hat bei uns auch mal jemand versucht. Hast du ne Rechtsschutzversicherung? Geh doch zum Anwalt und laß den einen Brief schreiben.

Ach ja, natürlich nicht zahlen.

2007-01-03 19:55:18 · answer #3 · answered by Norrie 4 · 3 1

Hallo!
Ich würde einen Rechtsanwalt einschalten. Wie alt ist dein Sohn denn?

2007-01-03 19:49:14 · answer #4 · answered by monkatschi 2 · 2 0

verbraucher zentrale melden oder retschanwalt

2007-01-03 23:01:06 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

oh ja das kenne ich nur zu gut..bin auch auf sowas reingefallen!(mit sms1.de) reine abzocke!

nun ist nur die frage:wie alt ist dein sohn & ganz wichtig was stand in den agb`s???

ich würde dir raten erstmal den verbraucherschutz zu kontaktieren,die werden dir dann schon sagen welche maßnahmen du ergreifen sollst!

wünsch dir viel erfolg und hoffe das du diesen mist nicht bezahlen mußt..

liebe grüße kathrin

2007-01-03 20:11:01 · answer #6 · answered by ? 2 · 0 0

nimm dir nen anwalt, das ist die beste hilfe in so einer situation.

2007-01-03 20:10:45 · answer #7 · answered by maxi 4 · 0 0

1. wie alt ist Dein Sohn, wenn er unter 14 Jahre ist, ist er auch nicht geschäftsfähig, sodas er keine Verträge (auch im Internet) abschließen darf. Somit wäre schon mal kein Vertragsverhältnis zu stande gekommen!
2. Geh zur Verbraucherzentrale, solche Fälle kommen ja leider immer mehr vor, sodas die sich zum Teil besser damit auskennen, wie ein Anwalt.
3. Schreib der Gesellschaft noch einen Brief, wo Du die Situation nochmals erklärst und schreib auch mit, das Du rechtliche Schritte einleiten wirst, wenn sie Dich nicht aus dem Vertragsverhältnis entlassen.
Und das wichtigste, LEISTE KEINE ZAHLUNG!!!!

2007-01-03 20:09:42 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Innerhalb von 14 Tagen kann er widerrufen. Ist er unter 18 Jahre alt, ist es sowieso nichtig, weil er ohne Erlaubnis der Eltern keine Verträge abschließen darf.

Notfalls zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Hat bei mir auch geklappt. Diese Firmen sind sehr oft Betrüger die der Polizei bekannt sind. Ich machte ein Preisausschreiben mit und sollte dann 82,- Euro für ein Jahresabo bezahlen.

Nach der Anzeige bei der Polizei kam nichts mehr. :-))

Anne

2007-01-03 20:06:52 · answer #9 · answered by Anne 7 · 0 0

Nun es kommt auf das Alter Deines Sohnes an, wenn er noch keine 18 ist er nichts geschäftsfähig.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Geh zu Deinem Anwalt und frage dort nach!
Und NICHT bezahlen!!!!

2007-01-03 20:01:55 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

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