Ja, Notare unterliegen (wie bspw. auch Ärzte u. Rechtsanwälte) der Schweigepflicht. Das gilt auch für die beim Notar beschäftigten Mitarbeiter.
Erkundigt sich also Jemand über Deinen Besuch beim Notar - wird dieser Jemand nichts erfahren. Der Notar darf keinerlei anvertraute Informationen weitergeben (er darf nicht einmal bestätigen, dass Du dort gewesen bist).
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Reichweite der notariellen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 18 BNotO
So fällt nach allgemeiner Meinung schon die Tatsache, dass jemand beim Notar vorgesprochen hat, unter die Geheimhaltungspflicht ebenso wie Zeit und Ort der Inanspruchnahme (Schippel, in: Schippel, BNotO, 7. Auflage 2000, § 18 Rn. 6; Sandkühler, a. a. O., § 18 Rn. 20).
Quelle: http://www.bnotk.de/Service/Rundschreiben/RS.2001.23.Inkassounternehmen.html
2007-01-02 20:28:14
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answer #1
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answered by tippfeler 6
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notare, rechtsanwaelte, aerzte, usw unterliegen alle der schweigepflicht, wie es indirekt bei jedem guten professionellen die regel ist.
2007-01-02 20:29:17
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answer #2
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answered by *Ice* 7
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sie sollten der Schweigepflicht unterliegen; aber es wird immer einen Weg geben sie zu umgehen.Auch unserer Justiz kann man nicht trauen, ich könnte darüber ein Buch schreiben
2007-01-02 23:25:45
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answer #3
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answered by udima 2
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Natürlich, wäre ja schlimm, wenn´s nicht so wäre!
2007-01-02 23:14:07
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answer #4
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answered by Anonymous
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ja und wie!!!
da kann keiner kommen und was wissen wollen
das bleibt alles streng geheim
sonst verlieren sie ihre Zulassung
2007-01-02 20:59:42
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answer #5
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answered by dschinghi 4
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Der Notar darf zwar sagen, dass er dich kennt, aber er darf auf keinen Fall sagen, aus welchen Grund du ihn aufgesucht hast. Er unterliegt der Schweigepflicht.
2007-01-02 20:49:11
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answer #6
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answered by DudeW - ab und zu wieder da! 5
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Er unterliegt genau wie Rechtsanwälte und Ärzte jeglicher Art der Schweigepflicht.
2007-01-02 20:37:17
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answer #7
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answered by birgit742003 3
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Für folgende Berufe, samt Angestellte gilt die Schweigepflicht: Notare, Rechtsanwälte, Ärzte, Psychologen, Psychiater, Priester.
Der Notar darf nicht einmal Auskunft darüber geben, ob du bei ihm warst oder nicht.
2007-01-02 20:34:51
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answer #8
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answered by Anonymous
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notare (und auch ihre angestellten) unterliegen - genau wie anwälte - der schweigepflicht... er darf niemandem darüber auskunft geben, was genau ihr besprochen habt oder weshalb du überhaupt dort warst... falls er die schweigepflicht bricht, riskiert er, seine zulassung aberkannt zu bekommen...
2007-01-02 20:28:51
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answer #9
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answered by st_hollow 2
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Notare unterliegen der Schweigepflicht!
Er darf Einzelheiten zu deiner Person nicht an Dritte weiter geben, es sei denn, er hat deine schriftliche Genehmigung vorliegen.
2007-01-06 02:11:10
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answer #10
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answered by sukram1968 5
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