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14 antworten

Grundsätzlich Ja . Weil du je nach Behinderung mehrere Urlaubstage extra bekommst. Aber viel wichtiger ist, daß wenn durch deine nicht angegebene Behinderung(sichtbar oder nicht) ein Unfall o.ä. passiert, du nicht versichert bist. Weder durch die BG(Berufsgenossenschaft) noch privat(Unfallversicherung)

2007-01-02 07:08:49 · answer #1 · answered by Burkhard S 2 · 3 1

Ja, auf jeden Fall !!!

2007-01-02 07:04:33 · answer #2 · answered by ? 6 · 3 0

wenn er das verschweigt, gelten für ihn die normalen arbeitsgesetze. und er darf durch seine behinderung weder
-seine kollegen
-seinen arbeitgeber
-sich selber
direkt oder indirekt schädigen. (kurzsichtiger gabelstaplerfahrer)

sollte er durch seine behinderung höhere ausfallzeiten haben, unterliegt er nicht dem kündigungsschutz für behinderung.

2007-01-02 07:30:34 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Ja, auf jeden Fall. Verschweigen wäre ein schwerwiegender Vertrauensbruch und evtl. die "Erschleichung einer Anstellung". Dies würde zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigen - ohne jeden Anspruch auf Entschädigung.

Eine Verjährung für solches Fehlverhalten gibt es nicht!

2007-01-02 07:21:25 · answer #4 · answered by Laredo 6 · 1 0

ja, er muss.
weil für ihn andere urlaubsregelungen gelten...aber das ist nur ein grund.

2007-01-02 07:06:24 · answer #5 · answered by Alter Ego 7 · 1 0

Auf jeden fall, denn beide haben auch davon einen Vorteil:
Mehr findest du im beigefügten Link.

2007-01-02 07:28:35 · answer #6 · answered by Snuffi 4 · 0 0

Das mußt Du auf jedenfall ! Denn es ist zu deinem Vorteil !
- Du hast ein besonderen Kündigungsschutz
- Du hast 5 Urlaubstage mehr bei 50 %
- Du bekommst Steuervergünstigungen
- Du kommst günstiger in Theater, Kino, Opern, Messen usw hinein.

Du hast aber auch Pflichten !

Wenn Du zum beispiel eine Schwerbehinderung nicht meldest
und es geschiet Dir ein Unfall. So kann Dir zum Beispiel die Krankenkasse sagen :" Was Du hast die Schwerberhinderung
nicht gemeldet ?" Dann bezahle mal die Behandlungskosten
selbst wir bezahlen keinen Cent. Und nun stelle Dir mal vor
Durch dein Verschulden haben sich noch 2 Mitarbeiter verletzt
Dann heißt es, nicht nur deine Kosten bezahlen sondern die der
Arbeitnehmer auch und alles schön aus Privater Tasche. Wenn Du es Ihm sagst mußte es nicht.

2007-01-02 07:25:49 · answer #7 · answered by Jan H 4 · 0 0

ja ,ist von andern schon beantwortet.es kommt hinzu das der Arbeit Geber eigne Anträge auf Zuschüsse beantragen kann.zb.für die Schaffung eines leindensgerechten arbeitzplatz.usw.

2007-01-02 07:23:04 · answer #8 · answered by Jürgen D 5 · 0 0

Ja, denn Schwerbehinderte stehen bei uns unter besonderem Schutz und bekommen z. B. mehr Urlaubstage.

Jeder Arbeitgeber muß Schwerbehinderte beschäftigen oder eine Strafe zahlen. Deshalb hat auch er ein Interesse daran.

2007-01-02 07:17:58 · answer #9 · answered by rolffine 7 · 1 1

Nicht zwangsläufig. Aber wenn man eine Krankheit hat die zu schweren Unfällen führen könnte, ist man dazu verpflichtet, weil man sonst sogar verklagt werden kann.

2007-01-02 07:03:36 · answer #10 · answered by Chips 2 · 1 1

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