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Man kann doch nicht jmd. der behindert ist und daher Zuwendungen braucht mit jmd. gleichstellen, der Arbeit sucht (überhaupt arbeiten kann) und nicht findet! Wie wird das geregelt? Werden z.B. Arbeitsunfähigkeitsversicherung und Arbeitslosenversicherung in einen Topf geworfen?

2007-01-02 01:15:44 · 8 antworten · gefragt von menschliches.wesen88 6 in Politik & Verwaltung Verwaltung

8 antworten

Arbeitsunfähigkeitsversicherung (AU) war schon immer eine private Sache.

.In der Nachbarschaft lebt eine Rollstuhlfahrerin, die 4 Std Arbeit pro Tag als Übersetzerin sucht. Für sie ist die Arge zuständig, aber die können ihr nix vermitteln.

2007-01-02 01:21:02 · answer #1 · answered by rolffine 7 · 1 0

als Hartz4 eingeführt wurde,haben die hoch verschuldeten Kommunen fast alle sozialhielfempfänger zum arbeitsamt geschick.bis den schlauköpfen das aufgefallen ist ,das soviele nicht vermittelbaren wegen krankheit eingeschleust wurden,dauerte jahre.nur die armen menschen die davon betroffen sind haben probleme aus der sauerrei rauss zukommen. anmerkung:die komunen sind dafür nicht zur verantwortung gezogen worden.

2007-01-02 01:46:35 · answer #2 · answered by Jürgen D 5 · 1 0

habe auch schon mal versucht, das herauszufinden, da ich leider von der ARGE abhängig bin. aber ich mußte feststellen, dass die angestellten dort auch viel zuwenig geschult sind und den fragen nichts entgegenzusetzen haben. die können sicher auch nichts däfür. sind wohl auch ins kalte wasser geworfen worden. aber das nutzt uns ja auch nichts......

2007-01-02 01:36:15 · answer #3 · answered by savage 7 · 1 0

Bitte? Warum denn nicht. Der Behinderte kann doch auch nichts dazu, daß er nicht arbeiten kann. Und ob jemand tatsächlich Arbeit sucht und arbeitswillig ist, oder nicht, wird man wohl erst nach Erfindung des Lügendetektors letztgültig beurteilen können. Manche Leute können sich besser ausdrücken und damit auch besser darstellen, manche Leute können sich schlecht verkaufen, obwohl sie es ehrlich meinen.
Fakt ist, jemand hat keine Arbeit und kann daher das zum Leben benötigte Geld (derzeit) nicht selbst verdienen und benötigt daher eine Unterstützung um weiterleben zu können (und obdachlos sollte er ja auch nicht werden, davon haben wir schon so genug). Diese Unterstützung sollte sich doch wohl eher am tatsächlichen Geldbedarf (d.h. Preis-/Mietniveau) als an der Ursache des Unterstützungsbedarfes orientieren.
Aber das ist nur meine Meinung.

2007-01-02 01:23:34 · answer #4 · answered by Badenixe 7 · 1 0

Es gibt ALG II und Sozialhilfe, wobei der Betrag der gleiche ist.

AGL II bekommen die, die arbeitsfähig sind und Sozialhilfe die, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Aus welchen Gründen auch immer.
Und der ganze Mist nennt sich dann Hartz IV

2007-01-02 01:23:21 · answer #5 · answered by ? 6 · 1 0

Sie sind nicht gleichgestellt.

Bis zum 31.12.04 gab es das BSHG, das für alle zuständig war, deren Einkünfte nicht zum leben ausreichte.

Ab 01.01.05 gibt es das Paket Hartz IV, das in der Hauptsache aus dem neuen SGB II und Änderungen bei den anderen SGBs besteht.

Danach werden die Personen in zwei Gruppen eingeteilt:
alle die min. 3 Stunden ab Tag arbeiten können ---- ALG II
wenn nicht--------------------------------------------------- Sozialgeld

Sinn der neuen Gesetze war, die teilweise überzogene Anspruchsgedanken im BSHG einzudemmen.

M.E. ist der Gesetzgeber dabei sehr weit am Ziel vorbeigeschossen. Dies zeigt sich daran, das zur Zeit die Verfahren wegen Kühlschrank, Krankheit etc. durch die Instanzen wandern, um ggf. 2008 vor dem BSG oder BvfG zu landen (Leistungszeitraum 2005).

2007-01-05 22:50:59 · answer #6 · answered by wendolin12207 4 · 0 0

Ich verstehe die Frage nicht. Von unserem Lohn wurde abgesehen von vielen anderen Dingen bisher immer nur Arbeitslosenversicherung abgezogen. Berufs- oder gar Arbeitsunfähigkeitsversicherung mussten wir privat abschliessen. Das kann also meiner Meinung nach nicht in einem Topf gelandet sein. Ersteres ist Solidargemeinschaft (also für jeden, der es benötigt) und private Absicherung ist private Absicherung. Oder wie?

2007-01-02 01:38:01 · answer #7 · answered by Ulli 7 · 0 0

Weil die Verwaltungskosten drastisch gesunken sind und man - hin oder her aus welchem Grund arbeitslos - alle Sozialtransfers beziehen und daher auch viel einfacher verwaltet werden können. Das spart dem Steuerzahler Beiträge. Siehe Arbeitslosenversicherung mit sinkenden Beiträgen.

2007-01-02 01:19:25 · answer #8 · answered by Bense 5 · 0 0

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