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Aktuell geht es ja in den Medien viel um BenQ. Nun heißt es, dass das Unternehmen ab dem Tag des Insolvenzvefahrens keine Verluste mehr machen darf - ohne das erwähnt wird, wie das möglich sein soll. Was bedeutet Insolvenzverfahren konkret für die Mitarbeiter und was für den Insolvenzverwalter?

2007-01-01 19:33:20 · 4 antworten · gefragt von izanwqyb 1 in Politik & Verwaltung Verwaltung

4 antworten

das heisst, das das unternehmen nicht mit absicht verluste machen darf

der insolvenzverwalter hat alles in der hand.... er verteilt die erlöse nach einer bestimmten rangordnung
wobei mitarbeitergehälter dann relativ hoch angesetzt sind, damit die leute ihr geld bekommen

die firma hat es nicht mehr in der hand, gelder selbst zu verteilen.... das macht alles der verwalter

2007-01-01 19:42:06 · answer #1 · answered by chrissi_259 4 · 1 0

Insolvenz heist zahlungsunfähig.
Ein Insolvenverwalter ist jemand der ein zahlungsunfähiges Unternehmen verwaltet bezüglich der Zahlungen von Gehältern und auständen gegenüber dritten.
Bis die Firma aufgelöst wird oder ein anderes Unternehmen das insolvente Unterneumen übernimmt.

2007-01-01 19:47:29 · answer #2 · answered by filos 4 · 1 0

Die Insolvenz tritt ein, wenn ein Unternehmen entweder nicht mehr zahlungsfähig oder bilanziell überschuldet ist. Sie muss in jedem Fall beantragt werden, entweder durch die Geschäftsleitung, oder durch einen Gläubiger oder Mitarbeiter.

Ab dem Insolvenzantrag ist die bestehende Geschäftsführung entmachtet. Es wird vom Gericht ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der künftig alle Entscheidungen trifft.

Die erste Entscheidung, die er treffen muss, ist ob der Betrieb weiter geführt oder eingestellt wird. Eingestellt wird er, wenn die zu erzielenden Erlöse die reinen Betriebskosten nicht mehr decken. Insofern darf ein Unternehmen keine neuen Verpflichtungen aufbauen. Es muss aber alte Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen.

Wenn das Unternehmen weitergeführt wird, kann der Verwalter Arbeitsverträge kündigen, er muss das aber nicht. Die für den Betrieb wichtigen Mitarbeiter versucht er natürlich zu halten.

Der Insolvenzverwalter wird dann versuchen, so viele der Altverbindlichkeiten wie möglich zu bedienen. Das geschieht über die sogenannte Quote an die Gläubiger nach einem bestimmten Schlüssel. So werden z.B. Lohnschulden bevorzugt bedient. Die Mittel für die Bedienung gewinnt der Verwalter, indem er entweder das Unternehmen als Ganzes, einzelne Betriebsteile oder im Fall der Geschäftseinstellung die Wirtschaftsgüter des Unternehmens verkauft.

Wenn die voraussichtlich zu erzielenden Erlöse nicht einmal ausreichen, die Kosten des Insolvenzverfahrens (und des Verwalters) zu decken, dann würde gar kein Verfahren eröffnet. Das nennt sich dann "mangels Masse abgelehnt".

Wenn alles verkauft ist, hat der Insolvenzverwalter seine Aufgabe erfüllt. Heutzutage versucht man, soweit wie irgend möglich die Unternehmen im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu sanieren und dann als Ganzes wieder zu verkaufen. Bei diesem Verfahren bleiben möglichst viele Arbeitsplätze erhalten.

2007-01-02 00:24:32 · answer #3 · answered by Raik 7 · 0 0

Zweckmäßig ist ein Verbraucher-Insolvenzverfahren für Menschen, die zahlungsüberpflichtet sind. Als Zahlungsüberpflichtung gilt die geldliche Situation von Menschen, in der die Schulden mit dem Erlös der zwangsvollstreckungsrechtlich verwertbaren Vermögensgegenstände zusammen mit den nach der gesetzlichen Zumutbarkeits-Tabelle pfändbaren Beträgen der nächsten sechs Jahre voraussichtlich nicht vollständig getilgt werden können.

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren ist stark ansteigend. Sie hat sich vom Beginn 1999 bis zum Jahre 2003 etwa verzehnfacht (2003 waren es rund 33.600 Verfahren in Deutschland). Grund hierfür ist nicht nur die wachsende Verschuldung, sondern vor allem die fehlende Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach dem früheren Recht. Zu einem sprunghaften Anstieg kam es besonders dadurch, dass seit der Novellierung der Insolvenzordnung 2001 eine Stundung der Verfahrenskosten möglich ist und auch völlig mittellose Schuldner ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen können. Die Anzahl der Verfahren steigt weiter in einem für die Justiz kaum noch zu bewältigenden Umfang. Trotz der Kompliziertheit des Verfahrens und der Überlastung der Schuldnerberatungsstellen ist die Zahl der Privatinsolvenzen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes für das erste Halbjahr 2005 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 41 Prozent auf 36.778 Insolvenzen gestiegen. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger belaufen sich allein für Juli 2005 auf 3,7 Milliarden Euro (einschließlich Firmeninsolvenzen).

Die meisten Rechtsanwälte befassen sich nicht mit der Verbraucherinsolvenz, weil die Schuldner nicht zahlen können und ihnen die Honorierung im Fall der Beratungshilfe gemessen am Arbeitsaufwand zu gering ist. Neben Rechtsanwälten (geeignete Person) sind auch solche Stellen zur Beratung in Verbraucherinsolvenzverfahren berechtigt, deren Eignung hierfür behördlich anerkannt ist (geeignete Stelle). Zu diesen Beratungsstellen zählen unter anderem die kostenfrei arbeitenden Schuldnerberatungsstellen der Kommunen und Wohlfahrtsverbände und zertifizierte Verbraucherzentralen.

2007-01-01 19:45:56 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 2

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