Der Auszug aus der elterlichen Wohnung muss der zuständigen Familienkasse unverzüglich mitgeteilt werden. (Nach § 68 Abs. 1 EStG). Wenn die Mutter für den Unterhalt aufkommt, dann steht ihr das Geld zu. Ansonsten dem Kind. Das lässt sich aber bei der zuständigen Behörde klären.
Alles weitere wäre nun eine Rechtsauskunft, die in D nur ein Anwalt erteilen darf, deshalb verweise ich bspw. auf diesen Link - hier äußert sich eine Anwältin:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kindergeld-(Unterhalt)-bei-Studium-und-Auszug-in-eigene-Wohnung__f18730.html
Zitat aus dem Link: "In dieser Veränderungsmitteilung - der entsprechende Vordruck befindet sich auf der Seite http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A092-sozialrechtliche-Leistungen/Publikation/pdf/Veraenderungsmitteilung-KG45-.pdf.pdf - können Sie darum bitten, das Kindergeld künftig auf Ihr Konto zu überweisen."
Wie gesagt - es muss allerdings erst geklärt werden, wer für den Unterhalt aufkommt. (Miete, etc.)
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PS: Hab das "Deine" geändert. :-)
2007-01-01 19:15:21
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answer #1
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answered by tippfeler 6
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Amelie K, warum kopierst du fremde Antworten?
2007-01-03 02:03:30
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answer #2
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answered by Anonymous
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Die KG-Kasse zahlt an den Elternteil, der den Unterhalt für das Kind bestreitet. So ist das bei meiner Tochter, 19 Jahre alt.
Wenn in diesem Fall die Mutter nichts weitergibt nehme ich an, daß sie auch keinen Unterhalt zahlt. Sofern sie zahlungsfähig wäre hätte das Kind sogar das Recht, die Mutter auf Unterhalt zu verklagen. Es könnte dafür zum Sozialamt gehen und seine Situation schildern, das Amt wäre verpflichtet zu helfen, würde den Unterhalt vorstrecken udn von der Mutter zurückholen. Die kennen da keinen Spaß.
2007-01-02 04:41:13
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answer #3
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answered by Anonymous
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Ich finde, dass das Geld schon den Eltern zusteht - immerhin haben die die komplette Kindheit des Kindes finanziert.
Sollte das Kind jedoch das Geld einfordern wollen, kann es dies tun und zwar bei der zuständigen Familienkasse (die waren mal der Agentur für Arbeit - ob das jetzt noch so ist weiß ich leider nicht).
2007-01-02 03:08:23
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answer #4
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answered by ManUFan 4
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Kindergeld heisst nicht Taschengeld fuers Kind - Kindergeld heisst fuer die Eltern Mithilfe im Haushalt und Beihilfe zur Erziehung eines Kindes im Sinne einer gesunden Lebenseinstellung. Manche Kinder denken es ist ein Geschenk fuer sie vom Staat.Falsch
2007-01-02 06:14:55
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answer #5
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answered by Anonymous
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Das Kindergeld gehört dem Kind, und ist dafür zu verwenden dass es ernährt wird und gekleidet. Wenn es schon über 18 ist und allein wohnt steht es ihm zu. Es muss nur der richtige Antrag gestellt werden bei der Stelle.
2007-01-02 03:38:04
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answer #6
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answered by Kids for family 4
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Das Kindergeld muß dem volljährige Kind, daß in Ausbildung oder Studium ist und nicht zu Hause wohnt, ausgezahlt werden. Entweder wird das direkt durchs Amt erledigt oder die Eltern müssen das Geld dem Kind überweisen. Dazu kommt noch der Unterhalt der Eltern.
Ich habe mal BaföG bezogen. Da wurde mir der monatliche Betrag ums Kindergeld gekürzt, weil mir laut Recht das Kindergeld zustand.
Geh zum Amt. Erkläre ihnen, daß du nicht mehr zu Hause wohnst. Die müssen dir das Geld überweisen.
2007-01-02 03:37:10
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answer #7
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answered by kuchenmacher 6
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Rein Rechtlich gesehen steht dem Kind das Geld zu .
gruß saf.
2007-01-02 03:12:01
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answer #8
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answered by safaripower 2
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Bei der Kindergeldstelle nachfragen, die können dir sicher genau Auskunft geben.
Würde schon sagen das die Mutter kein Recht mehr auf das Geld hat, wenn sich das Kind alleine versorgt und nicht mehr zu hause wohnt.
Also Kontonummer vom Kind bei der Kindergeldstelle angeben.
Meine Angaben sind so doch nicht ganz richtig, schau noch mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld
2007-01-02 03:04:03
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answer #9
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answered by ichbins331 2
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Der Auszug aus der elterlichen Wohnung muss der zuständigen Familienkasse unverzüglich mitgeteilt werden. (Nach § 68 Abs. 1 EStG). Wenn die Mutter für den Unterhalt aufkommt, dann steht ihr das Geld zu. Ansonsten dem Kind. Das lässt sich aber bei der zuständigen Behörde klären.
Alles weitere wäre nun eine Rechtsauskunft, die in D nur ein Anwalt erteilen darf, deshalb verweise ich bspw. auf diesen Link - hier äußert sich eine Anwältin:
http://www.frag-einen-anwalt.de/kinderge...
Zitat aus dem Link: "In dieser Veränderungsmitteilung - der entsprechende Vordruck befindet sich auf der Seite http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-c... - können Sie darum bitten, das Kindergeld künftig auf Ihr Konto zu überweisen."
Wie gesagt - es muss allerdings erst geklärt werden, wer für den Unterhalt aufkommt. (Miete, etc.)
2007-01-02 06:17:43
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answer #10
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answered by Rabeaa 4
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