Nimm Dir einen Anwalt. Die Höhe des Kindesunterhaltes hängt vom Einkommen des Vaters ab. Schau auch hier: http://www.alleinerziehend.net Dort gibt es hilfreiche Tipps, Tabellen etc.
Auch das Jugendamt kann Dir weiterhelfen. Wichtig ist es, einen UNTERHALTSTITEL zu bekommen.
Alles Gute!
2007-01-01 00:40:43
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answer #1
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answered by Schnecke 5
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Du mußt Dir einen Rechtsanwalt nehmen der sich mit dieser Marterie auskennt. Du bist nicht Verheiratet und wenn Du weißt
das der Vater des Kindes wirklich der Vater des Kindes ist hat
er für den Unterhalt des Kindes auch zu sorgen, dabei kommt
es darauf an, wieviel Verdient er und was muß noch bei Ihm
Verbleiben da er ja auch Kinder hat. Warscheinlich bekommst
Du kein Geld für Dich weil Du nicht Verheiratet bist aber das Kind.
2007-01-01 01:14:20
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answer #2
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answered by Jan H 4
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ich würde mir auch einen Rechtsanwalt nehmen der dich ausführlich imformiert.So lange du noch kein Unterhalt bekommst muß du Geld vom Arbeitsamt bekommen.Da solltest Du einen Antrag stellen.Ich denke mal wenn Du aber bei deinen Eltern wohnst wird alles durch gerechnet also wie viel sie verdienen wie viel sie Miete bezahlen usw.dann wird entschieden ob und wieviel Geld Du vorläufig bekommen kannst.
Ich denke mal das auch Informationen beim Jugendamt bekommen wirst die dir dann sagen können welchen Schritt Du am besten zuerst machst.
2007-01-01 00:23:35
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answer #3
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answered by Summy 3
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Wenn du in den alten Bundesländern wohnst, wird der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet, schau mal hier:
http://www.rechtspraxis.de/dueskin.html
Ich würde mal beim Jugendamt vorsprechen, weil der Unterhalt wohl auch gerichtlich festgesetzt wird, und beim Jugendamt können sie dich insgesamt wegen deinen finanziellen Ansprüchen beraten.
2007-01-01 00:14:50
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answer #4
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answered by carma_pary 6
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Am besten du nimmst dir einen Anwalt , du kannst Prozesskostenhilfe beantragen!!!Der wird den Unterhalt schon für dich einklagen!!!!Und du kannst beim Jugendtamt Unterhaltsvorschuss beantragen!!!Das holen die sich vom Vater des Kindes wieder!!!
2007-01-01 00:13:09
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answer #5
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answered by Carpe diem 5
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Wie alt bist du? 21 ? Und ein Kind?
Meine Güte nimm dein Leben in die Hand , geh aufs Amt............
Nen verheiráteten Mann haste ja auch schon auf dem Gewissen und neun Monate Schwangerschaft hinter dir............
Da wüsste ich aber bereits bescheid , keine eigene Wohnung,deine armen Eltern
Fang an selbstständig zu werden und verlass dich nicht nur auf Beihilfen und 'Unterhalt
2007-01-01 02:37:24
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answer #6
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answered by nusstoertchen 5
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Kannst auch einen Anwalt beantragen, das ich für dich kostenlos, du bekommst vom Staat Stütze.Weil du bei deinen Eltern wohnst kann es sein, das du nur für dein baby Unterhaltbekommst..und weil du mit Ihm nicht verheiratet warst, gibts eh nichts für dich..sorry.Unterhalt bekommst du je nach Einkommen von Ihm.Aber da er verh ist und die Frau vieleicht auch nicht arbeitet, sieht es schlecht aus.Ihm bleibt ein Excistensminimum....unterhalt musst du eh über einen Anwalt beantragen, den das geht über das Gericht und Jugendamt, da kannst du auch mal fragen....mach schnell sonst bekommst du nur unterhalt für die fälligen Monate....weil er dann sagt,,er hat bis jetzt nichts gehabt....und warum lässt du dich mit einen verh.Mann ein??? Das gibt doch nur Ärger......wenn das seine Frau erfährt....geh ruckzuck morgen am besten zum Jugendamt und such dir einen Fachanwalt,,keinen der vielen Anwälte..ich musste auch 4 mal wechseln,,weil es nichts gebracht hat,,,,,am besten gleich einen fachanwalt für unterhaltsrecht suchen.Wenn du fragen hast, kannst du mich gerne anschreiben:Hatte den selben Mist wie du nur das ich verh.war.
Viel Glück und morgen zum Jugendamt!!!!!! Die schreiben den dann an..kann sein , das er dich belabern will dein_Babymacher.lass dich auf nichts ein und unterschreib bei Ihn nichts!!!! Lass das alles dein Anwalt machen und dem Jugendamt...Viel Glück dir!!!!!!und dein baby ist das wichtigste denk immer dran...
2007-01-01 00:57:13
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answer #7
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answered by Anonymous
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J U G E N D A M T !!!!!
Nie gehört??
2007-01-01 00:16:35
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answer #8
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answered by ? 6
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