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Übergabe nur, wenn die Nutzung absolut zwingend notwendig ist - und bitte auch mit einer klaren schriftlichen Vereinbarung, dass die Freigabe zur Nutzung nicht der "Übergabe" gemäss Vertrag entspricht. Plus sinngemäss die Info:
Der Käufer behält alle Mängelrechte und macht keine Zusagen über den Zustand und den Fertigstellungsgrad der Baute.

2006-12-31 02:24:15 · answer #1 · answered by swissnick 7 · 1 0

In keinem Fall. Mit Übergabe werden Rechnungen fällig. Die Nacharbeiten ziehen sich unendlich heraus, da das meiste Geld bezahlt wurde. Wenn voraussichtlich nur noch 2-3 Mängel (es kommen meist noch mehr hinzu) vorhanden sind, kann man einer Übergabe zustimmen.

2007-01-01 10:03:55 · answer #2 · answered by Sprendlinger 7 · 1 0

So dumm kann doch wohl kein Mensch sein, eine Übergabe zu
unterschreiben, wenn die Immobilie noch nicht fertiggestellt ist.
Der Verkäufer ist damit von der Pflicht entbunden, den Bau fertig-
zustellen.

2006-12-31 10:36:55 · answer #3 · answered by Berni 7 · 1 0

Die Bauleitung sollte bis zum Abschluß sämtlicher Arbeiten in den bewährten Händen bleiben, die auch bis jetzt ausreichend vertrauenswürdig waren.

2006-12-31 11:02:52 · answer #4 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

niemals....Garantieverpflichtung des Erbauers erlischt...Gut die Vertraege lesen...Beratung unbedingt in Betracht ziehen

2006-12-31 10:12:56 · answer #5 · answered by Moses 6 · 0 0

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