Übergabe nur, wenn die Nutzung absolut zwingend notwendig ist - und bitte auch mit einer klaren schriftlichen Vereinbarung, dass die Freigabe zur Nutzung nicht der "Übergabe" gemäss Vertrag entspricht. Plus sinngemäss die Info:
Der Käufer behält alle Mängelrechte und macht keine Zusagen über den Zustand und den Fertigstellungsgrad der Baute.
2006-12-31 02:24:15
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answer #1
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answered by swissnick 7
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In keinem Fall. Mit Übergabe werden Rechnungen fällig. Die Nacharbeiten ziehen sich unendlich heraus, da das meiste Geld bezahlt wurde. Wenn voraussichtlich nur noch 2-3 Mängel (es kommen meist noch mehr hinzu) vorhanden sind, kann man einer Übergabe zustimmen.
2007-01-01 10:03:55
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answer #2
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answered by Sprendlinger 7
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So dumm kann doch wohl kein Mensch sein, eine Übergabe zu
unterschreiben, wenn die Immobilie noch nicht fertiggestellt ist.
Der Verkäufer ist damit von der Pflicht entbunden, den Bau fertig-
zustellen.
2006-12-31 10:36:55
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answer #3
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answered by Berni 7
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Die Bauleitung sollte bis zum Abschluß sämtlicher Arbeiten in den bewährten Händen bleiben, die auch bis jetzt ausreichend vertrauenswürdig waren.
2006-12-31 11:02:52
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answer #4
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answered by Onkel Bräsíg 7
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niemals....Garantieverpflichtung des Erbauers erlischt...Gut die Vertraege lesen...Beratung unbedingt in Betracht ziehen
2006-12-31 10:12:56
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answer #5
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answered by Moses 6
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