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Ich möchte vorausschicken, dass es mir NICHT darum geht, irgendwelche antipolnischen Vorurteile zu bedienen.
Es gibt ja gegenwärtig in Polen Bestrebungen, die Todesstrafe wieder einzuführen. Nun durfte aber bisher ein Staat nur EU-Mitglied werden, wenn es diese vorher abgeschafft hat (Sofern es die in diesem Land gab). Was aber, wenn ein EU-Mitglied die Todesstrafe wieder einführt? Dürfte dieses Land im Extremfall sogar aus der EU rausgeworfen werden?

2006-12-27 23:46:57 · 3 antworten · gefragt von paradox 7 in Politik & Verwaltung Politik

Gut, das ist interessant mit Hessen, beantwortet aber meine eigentliche Frage nicht. Darf ein Staat also gegen seinen Willen aus der EU entlassen werden. Natürlich ist mir klar, dass Betroffene sich vor dem Gerichtshof in Straßburg wehren können, aber das können auch Verurteilte aus Rußland, ohne dass es ihnen viel bringt. Was aber, wenn der EU-Staat das ignoriert und feste hinrichten würde?

2006-12-28 01:16:30 · update #1

3 antworten

ich habe letztens hier gelesen, dass die todesstrafe in hessen auch noch erlaubt ist. :-)))

aber soweit mir bekannt ist, wurde sie längere zeit schon nicht mehr praktiziert.

ich denke, dass die strafe zwar wiedereingeführt werden kann, aber bei jedem wirklich hingerichteten wird es geldstrafen regnen.

hessen hat sich ja auch beeindrucken lassen....

2006-12-28 00:05:25 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Spätestens die Angehörigen oder auch der betroffene kann ja vor dem "Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte" in Strassburg klage erheben, in einem Eilverfahren.
http://www.strassburg.eu/europischer-gerichtshof-mensche.html

@ In Hessen kann ruhig die Todesstrafe formal erlaubt sein,
jedoch gilt auch in Hessen Bundesrecht und da ist es nun mal abgeschafft! Hat also nix mit der EU zu tun.
Aus Wikipedia:

2006-12-28 08:58:58 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Dann wird es zu deutschem Hoheitgebiet erkärt.

2006-12-28 08:58:35 · answer #3 · answered by klingonix 5 · 0 0

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