Ich möchte vorausschicken, dass es mir NICHT darum geht, irgendwelche antipolnischen Vorurteile zu bedienen.
Es gibt ja gegenwärtig in Polen Bestrebungen, die Todesstrafe wieder einzuführen. Nun durfte aber bisher ein Staat nur EU-Mitglied werden, wenn es diese vorher abgeschafft hat (Sofern es die in diesem Land gab). Was aber, wenn ein EU-Mitglied die Todesstrafe wieder einführt? Dürfte dieses Land im Extremfall sogar aus der EU rausgeworfen werden?
2006-12-27
23:46:57
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3 antworten
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gefragt von
paradox
7
in
Politik & Verwaltung
➔ Politik
Gut, das ist interessant mit Hessen, beantwortet aber meine eigentliche Frage nicht. Darf ein Staat also gegen seinen Willen aus der EU entlassen werden. Natürlich ist mir klar, dass Betroffene sich vor dem Gerichtshof in Straßburg wehren können, aber das können auch Verurteilte aus Rußland, ohne dass es ihnen viel bringt. Was aber, wenn der EU-Staat das ignoriert und feste hinrichten würde?
2006-12-28
01:16:30 ·
update #1