Ja, was nicht urheberrechtlich geschützt ist, darf munter getauscht werden!
2006-12-26 08:41:22
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answer #1
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answered by quatronuevo 6
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tauschbörsen sind nicht illegal! wenn etwas nicht geschützt ist darf man es auch sharen...
soweit ich kleines licht weiss ;)
2006-12-26 16:42:27
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answer #2
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answered by Anonymous
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ja aber wer macht das schon.
2006-12-27 12:13:55
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answer #3
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answered by Anonymous
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Hallo !
Zu allererst fallen Lieder (MP3) nicht vom Himmel .
Jemand wird diese Lieder geschrieben und gesungen haben .
Hast du eine Erklärung zur Hand (auch ein Statement im Netz) , in der die Vervielfältigung genemigt ist , dann ist es legal .
Ansonsten nicht !
2006-12-27 01:01:52
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answer #4
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answered by gothicghoster 3
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NICHT urheberrechtlich geschütze Sachen darfst Du sowohl down- als auch uploaden.
Urheberrechtlich geschützte Werke darfst Du anderen Leuten nicht zum Download anbieten; inwiefern das für Bruchstücke von Werken (Teile von Dateien wie z.B. über Bittorrent) gilt, ist rechtlich noch umstritten.
Inwieweit für den Download von urheberrechtlich geschützten Werken das Recht auf Privatkopie (§53 UrHG) gilt, ist ebenfalls rechtlich noch umstritten.
2006-12-26 17:14:19
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answer #5
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answered by Lucius T Fowler 7
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Wesentlich wichtiger ist dass du keine Urheberrechtlich geschützten Dateien zum download freigibst, einige Programme machen das ohne dass du es mitkriegst. Wenn du beides nicht tust kannst du dich mit Tauschbörsen kaum strafbar machen.
2006-12-26 16:42:20
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answer #6
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answered by HOKE 2
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es ist wohl legal, keine Lieder zu downloaden.
2006-12-26 16:50:12
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answer #7
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answered by fragenlos 1
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