English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Mir erzählte jemand - das eine ehemaliger Ehepartner - Sie sind seit 10 Jahre geschieden - Geldansprüche machte, weil er auf Grund von Krankheit... Hartz 4 mit dem Lebegeld nicht auskommt.

Kann es sein das diese Ansprüche - Recht sind ?

2006-12-25 00:43:22 · 6 antworten · gefragt von Andreas M 2 in Freunde & Familie Ehe & Scheidung

Bemerkung:hier fordert ein Mann Geld von seinem Kind in der Ausbildung bzw. von seiner geschiedenen Frau - also mal umgekehrt!

2006-12-25 00:48:46 · update #1

6 antworten

Ja das geht leider. Meine Tochter hat mir gestern noch erzählt das wenn sie arbeiten würde und ein höheres Einkommen wie ihr geschiedener Ehemann hätte, dann müßte sie ihm Unterhalt zahlen. Er ist Ausländer und hat in Deutschland nicht solange gearbeitet wie meine Tochter. Und wer hier länger gearbeitet wird zur Kasse gebeten. Das ist unsere Gesetzgebung!

2006-12-25 00:58:33 · answer #1 · answered by Brigitte 5 · 1 0

Auf jeden Fall werden diese Ansprüche geprüft und die derzeitigen Lebensumstände der ehemaligen Partner. Bevor hier weiter spekuliert wird, bitte kontaktiere einen Anwalt, möglichst mit Spezialisierung oder Interessensschwerpunkt Familienrecht. Nichts kann die konkrete Beratung ersetzen.

2006-12-27 02:36:05 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Von seiner ehemaligen Partnerin kann er Geld verlangen, falls sei wirklich mehr hat als er. Sie muss UNBEDINGT einen sehr guten Anwalt finden.

An sein Kind hat er keinerlei Ansprüche, das ist Unsinn.

2006-12-26 02:28:38 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Ja .Wenden Sie bitte dringend an Ihrem Anwalt. Der kann es wenigsten vermindern.

2006-12-25 22:44:59 · answer #4 · answered by RJ2K1 5 · 0 0

hallo,

der jemand hatte recht.

ich empfehle das studium des SGB (sozialgesetzbuch über net abrufen !)

selbst eine notarielle verzichtserklärung ist gem. BGH bei sozialansprüchen unter ehem. ehepartnern oder verwandten in auf-oder absteigender linie - nichtig.

leider !! trifft offensichtlich immer öfters zu !!

2006-12-25 08:30:36 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Die Unterhaltsverpflichtung gilt lebenslang!!!

Böse Überraschung, vorher das Kleingedruckte lesen!

2006-12-25 02:12:26 · answer #6 · answered by Michael K. 7 · 0 0

fedest.com, questions and answers