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19 antworten

Nur im Falle von Verwandtschaft 1. Grades - also Eltern, Kinder, Ehepartner.

2006-12-23 08:44:07 · answer #1 · answered by AliceDasWunder 6 · 2 0

das kommt auf den verwandschaftsgrad an.

2006-12-23 08:44:32 · answer #2 · answered by Alter Ego 7 · 2 0

Denke mal daß es da von Firma zu Firma Unterschiede gibt.
Als meine Mutter im April gestorben ist,habe ich 2 Tage Sonderurlaub bekommen.

2006-12-23 08:57:21 · answer #3 · answered by abendsternchen22 7 · 1 0

Kommt auf den Grad der Verwandtschaft an!!Nahe Verwandte wie Eltern , Geschwister usw steht einem 1 Tag sonderurlaub zu!! Onkel, Kusinen usw nicht!!!Aber unbezahlt bekommt man meist immer frei

2006-12-23 08:45:26 · answer #4 · answered by Carpe diem 5 · 1 0

Ja, aber nur wenig und kommt drauf an, wer gestorben ist.

Bei ganz naher Verwandtschaft 2 Tage, sonst nur einer.

Ab Schwiegereltern-Level gar nichts mehr..

2006-12-23 08:44:26 · answer #5 · answered by tina0polly 2 · 1 0

Nein, allenfalls einen Tag frei! Sollte der Elternteil betroffen sein, so können es maximal zwei Tage werden!

2006-12-27 07:09:12 · answer #6 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

so viel ich weiß nur bei denn Eltern ...partner...bei Geschwister weiß ich nicht

2006-12-25 22:30:26 · answer #7 · answered by regina 3 · 0 0

Grundsätzlich gilt.....
2 Tage sonderurlaub für Verwandte ersten grades sprich mama papa bruder schwester.
1 Tag für oma opa
3 Tage für Ehemann Ehefrau Tochter Sohn
hoffe es hilft. Gruß

2006-12-25 06:04:59 · answer #8 · answered by briska123 1 · 0 0

Ja,einen Sonderurlaub,zusätzlich
zum Jahresurlaub.

2006-12-23 23:43:53 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

Auf jeden Fall!Das ist Sonderurlaub und darf nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden.

2006-12-23 19:52:38 · answer #10 · answered by Raptor 2 · 0 0

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