Nur im Falle von Verwandtschaft 1. Grades - also Eltern, Kinder, Ehepartner.
2006-12-23 08:44:07
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answer #1
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answered by AliceDasWunder 6
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das kommt auf den verwandschaftsgrad an.
2006-12-23 08:44:32
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answer #2
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answered by Alter Ego 7
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Denke mal daß es da von Firma zu Firma Unterschiede gibt.
Als meine Mutter im April gestorben ist,habe ich 2 Tage Sonderurlaub bekommen.
2006-12-23 08:57:21
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answer #3
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answered by abendsternchen22 7
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Kommt auf den Grad der Verwandtschaft an!!Nahe Verwandte wie Eltern , Geschwister usw steht einem 1 Tag sonderurlaub zu!! Onkel, Kusinen usw nicht!!!Aber unbezahlt bekommt man meist immer frei
2006-12-23 08:45:26
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answer #4
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answered by Carpe diem 5
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Ja, aber nur wenig und kommt drauf an, wer gestorben ist.
Bei ganz naher Verwandtschaft 2 Tage, sonst nur einer.
Ab Schwiegereltern-Level gar nichts mehr..
2006-12-23 08:44:26
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answer #5
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answered by tina0polly 2
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Nein, allenfalls einen Tag frei! Sollte der Elternteil betroffen sein, so können es maximal zwei Tage werden!
2006-12-27 07:09:12
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answer #6
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answered by Onkel Bräsíg 7
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so viel ich weiß nur bei denn Eltern ...partner...bei Geschwister weiß ich nicht
2006-12-25 22:30:26
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answer #7
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answered by regina 3
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Grundsätzlich gilt.....
2 Tage sonderurlaub für Verwandte ersten grades sprich mama papa bruder schwester.
1 Tag für oma opa
3 Tage für Ehemann Ehefrau Tochter Sohn
hoffe es hilft. Gruß
2006-12-25 06:04:59
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answer #8
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answered by briska123 1
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Ja,einen Sonderurlaub,zusätzlich
zum Jahresurlaub.
2006-12-23 23:43:53
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answer #9
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answered by Anonymous
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Auf jeden Fall!Das ist Sonderurlaub und darf nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden.
2006-12-23 19:52:38
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answer #10
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answered by Raptor 2
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